Energie, Verkehr, Konsum und Klimaschutz
Das sind die wichtigsten Gesetzesänderungen 2025
Von Energie und Klimaschutz bis hin zum Straßenverkehr: 2025 bringt für uns zahlreiche Neuerungen. Wir informieren über die wichtigsten neuen Gesetze und Verordnungen, die im neuen Jahr in Kraft treten.
Energiemarkt: Das ist neu im Jahr 2025
- Smart Meter werden verpflichtend: Ab 2025 sind alle Verbraucher:innen ab 6000 bis 100.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr zum Einbau von Smart Metern verpflichtet. In diese Kategorie fallen zum Beispiel mittelständische Unternehmen und größere Privathaushalte mit mehr als fünf Personen. Der Pflichtrollout erfolgt in mehreren Schritten, sodass bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent der Verbrauchsstellen mit einem Smart Meter ausgestattet sein sollen. Auch Erzeuger:innen ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung sind ab 2025 zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Alle weiteren Infos bekommen Sie in unserem Ratgeber zur „Smart-Meter-Pflicht“.
- Änderung bei der PV-Steuerbefreiung: 2025 soll die für die Anwendung der Steuerbefreiung von PV-Anlagen zulässige Bruttoleistung von 15 Kilowatt auf 30 Kilowatt je Wohn- oder Gewerbeeinheit steigen. Auf diese Weise werden auch Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten steuerlich begünstigt. Welche Regelungen für PV-Anlagen noch gelten, lesen Sie in unserem Artikel „Neue Regelungen für die PV-Förderung“.
- Einspeisevergütung sinkt: Wer 2025 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält ab Februar weniger Geld für die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz. Die Einspeisevergütung für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung sinkt (bei Eigennutzung und Teileinspeisung) um rund ein Prozent auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Haben Sie bereits eine PV-Anlage in Betrieb, ändert sich für Sie erst mal nichts. In unserem Ratgeber erhalten Sie ausführlichere Infos und weitere aktuelle Regelungen für die PV-Einspeisevergütung.
- Dynamische Stromtarife: Mit dem Jahreswechsel sind Energieversorger verpflichtet, ihren Kund:innen dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit einem dynamischen Stromtarif haben keinen festen Strompreis mehr. Stattdessen orientiert sich dieser an den Spotmarktpreisen der Strombörse. Das bedeutet: In Zeiten mit geringer Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis niedriger als zu Spitzenzeiten mit wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, das sogenannte Smart Meter.
- Förderung für Wärmepumpen: Wärmepumpen, für die ein Einbauzuschuss beantragt werden soll, müssen ab 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway anschließbar sein. So können relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Die Grundförderung für den Einbau beträgt 30 Prozent der Kosten, durch Bonusförderungen ist in Summe ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich. Welche Zuschüsse Sie für eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie erhalten, erfahren Sie in unserem Artikel „BEG-Förderprogramme“.
Was sich 2025 im Bereich Mobilität ändert
- Neue E-Auto-Förderung möglich: 2024 fielen nahezu alle staatlichen Förderungen für Elektroautos weg, aktuell wird in der Regierung wieder über neue Förderpläne für 2025 diskutiert. Diese könnten Sonderabschreibungen bei den Steuern für E-Dienstwagen sowie weitere Steuervorteile, ein Ladestrom-Guthaben oder Social-Leasing-Angebote für Menschen mit niedrigem Einkommen beinhalten. Alle Hintergründe gibt es in unserem Ratgeber zur E-Auto-Förderung.
55
Euro
statt zuvor 45 Euro pro Tonne beträgt der CO2-Preis seit dem 1. Januar 2025.
- CO2-Abgabe steigt: Im Jahr 2025 wird die CO2-Steuer von derzeit 45 Euro/Tonne auf 55 Euro/Tonne erhöht. Das hat Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise. Im Vergleich zum letzten Jahr steigt der CO2-Preis für einen Liter Benzin um etwa drei Cent, der Preis für einen Liter Diesel steigt laut ADAC um etwas mehr als drei Cent.
- Höhere Preise für Bahntickets: Ab 2025 kostet das Deutschlandticket 58 Euro (bisher 49 Euro). Die Preise für Flextickets, Streckenzeitkarten und die Bahncard 100 wurden bereits im Dezember 2024 erhöht. Außerdem ändern sich die Preise für die Fahrradmitnahme. Sie liegen künftig – je nach Strecke – zwischen 7,99 Euro und 14,99 Euro. Lesetipp: Fünf nachhaltige Ideen für den Arbeitsweg.
Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Konsum: Das ändert sich 2025
- Neue Pflichten für Kaminbesitzer:innen: Ab Januar 2025 müssen Öfen, Kaminöfen und Kamine die in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die Regelung gilt für Einrichtungen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Sie dürfen ab 2025 nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ob Ihre Feuerstätte diese Grenzwerte einhält, können Sie bei Ihrer Schornsteinfegerin oder Ihrem Schornsteinfeger erfragen. Lesetipp: Heizen mit Holz – so gelingt es klimafreundlich.
- Einheitlicher Anschluss für Smartphones und Tablets: Viele Verbraucher:innen wünschen sich schon seit Langem ein Ende der inkompatiblen Stecker und Ladegeräte. In der EU fallen jedes Jahr etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott durch entsorgte oder ungenutzte Ladegeräte an. Doch damit ist ab 2025 Schluss: Eine neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass nur noch ein einheitlicher Anschluss verwendet wird – USB-C. Dieser wird künftig zum Standard für das Laden von Smartphones, Tablets und anderen mobilen Kleingeräten. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
- Plastikverpackungen dürfen kein BPA mehr enthalten: Ab 2025 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das den Einsatz des gesundheitsschädlichen Weichmachers Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt verbietet. Betroffen sind hiervon in erster Linie Plastikverpackungen, Konservendosen und Trinkflaschen.
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