Die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung
Was ist die Einspeisevergütung?
Die sogenannte Einspeisevergütung legt fest, wie viel Geld man für selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien erhält, wenn man diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist. Mit Einführung der Einspeisevergütung im Jahr 2000 sollte der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert werden. Das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seitdem unter anderem die Höhe der verschiedenen Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh), nicht nur für Solarstrom, sondern auch für Energie, die durch Windkraft-, Wasserkraft- oder Geothermieanlagen erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Seitdem wurde das EEG mehrfach überarbeitet, was sich auch auf die Höhe der Einspeisevergütung auswirkte.
Wichtig zu wissen: Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) legt die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre fest. Dieser Vergütungssatz bleibt unverändert. Da der Vergütungssatz aber in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist – die sogenannte Degression –, fiel die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die später ans Netz angeschlossen wurden, entsprechend immer geringer aus. Die letzte Gesetzesnovelle der Bundesregierung beinhaltete für 2023 eine erneute Anpassung des EEG, die das weitere Absenken des finanziellen Anreizes zeitweise gestoppt hat.
Warum gibt es die Degression überhaupt?
Um eine Überförderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verhindern, wurde das Degressionsprinzip eingeführt. Ziel ist es, mit der jährlichen Degression auf den kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren zu reagieren. Dabei werden unter anderem sinkende Kosten für beispielsweise PV-Anlagen berücksichtigt und Anreize zum frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien sowie langfristig zum höheren Selbstverbrauch von Solarstrom geschaffen.
Was hat sich mit der aktuellen EEG-Novelle geändert?
Eine der Maßnahmen ist die Abschaffung der EEG-Umlage. Weitere Änderungen sollen die Inbetriebnahme von PV-Anlagen einfacher gestalten und beispielsweise durch den Wegfall der Mehrwert- und der Einkommenssteuer sowie der Aussetzung der Degression bis Februar 2024 attraktiver machen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Anpassungen des EEG erhalten Sie in unserem Artikel „Neue Regelungen für PV-Förderung“.
Tipp: Die Novellierung des EEG 2023 ermöglicht es Eigentümer:innen, zwei PV-Anlagen auf einem Dach zu installieren und die eine für den Eigenbedarf mit Teileinspeisung und die andere mit Volleinspeisung und entsprechend höherer Einspeisevergütung zu betreiben. Auch entfällt die technische Regelung, dass höchstens 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, allerdings nur für neu in Betrieb gehende Anlagen. Ältere Anlagen zwischen sieben und 25 Kilowatt-Peak (kWp) müssen hingegen auch künftig diese Programmierung beibehalten.
Entwicklung der Einspeisevergütung zwischen 2012 und 2023
Die kontinuierliche Degression war bereits im EEG 2000 verankert und mit einer jährlichen Absenkung der Einspeisevergütung von fünf Prozent festgelegt. Bis 2012 verringerten sich auch die Kosten für PV-Anlagen, was selbst produzierten Solarstrom immer attraktiver und wirtschaftlicher machte. Mit der EEG-Novelle 2013 sanken die Vergütungssätze zum ersten Mal stark ab. Einen weiteren Einbruch gab es zwischen 2020 und 2022. Mit dem EEG 2023 steigt die Photovoltaik-Einspeisevergütung erstmals wieder.
Wie hoch sind die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaik?
Bei der Einspeisevergütung für Solarstrom gelten ab 2023 unterschiedliche Vergütungssätze je nach Anlage und Nutzung. Anlagen, die nicht zur Eigenversorgung gedacht sind, erhalten dabei einen höheren Vergütungssatz. Dafür müssen Sie die PV-Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage beim zuständigen Netzbetreiber melden. Die Meldung muss jährlich vor dem 1. Dezember erneuert werden, um auch im nachfolgenden Jahr den Vollspeise-Vergütungssatz zu erhalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh):
Leistung in Kilowatt-Peak (kWp) | Teileinspeisung durch Anlagen mit Eigenversorgung (Überschussanlagen) | Volleinspeisung |
bis 10 kWp | 8,2 Cent pro kWh | 13,0 Cent pro kWh |
ab 10 bis 40 kWp | 7,1 Cent pro kWh | 10,9 Cent pro kWh |
ab 40 bis 100 kWp | 5,8 Cent pro kWh | 10,9 Cent pro kWh |
Diese Vergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die bis 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden.
Beispielrechnung: Betreiber:innen einer 15-kWp-Anlage mit Eigenversorgung/Teileinspeisung erhalten nach den neuen Vergütungssätzen für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Im Durchschnitt sind das also 7,8 Cent pro kWh.
Betreiber:innen einer 15-kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhalten hingegen für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro kWh.
Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?
Das EEG 2023 sieht vor, dass die Vergütungssätze in Zukunft wieder verringert werden, und zwar halbjährlich um je ein Prozent ab 1. Februar 2024. Betreiber:innen einer Eigenversorgungsanlage erhalten dann bis zu einer Leistung von 10 kWp 8,11 Cent pro kWh. Ab 1. August 2024 gibt es 8,03 Cent pro kWh und ab 1. Februar 2025 nur noch 7,94 Cent pro kWh. Für PV-Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen werden, gelten jedoch weiter die oben genannten Einspeisevergütungen.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Wenn die festgelegte Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, Sie Ihre PV-Anlage aber weiter nutzen wollen, um Solarstrom ins Netz einzuspeisen, müssen Netzbetreiber den Strom abnehmen und eine Anschlussvergütung zahlen. Diese entspricht dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ und berechnet sich aus dem dann aktuellen Börsenpreis für Strom. Dieser unterliegt mitunter starken Schwankungen. Zudem wird eine Pauschale abgezogen, um die Vermarktungskosten der Netzbetreiber für privat erzeugten Solarstrom zu decken. Sie wird anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt und kann sich dadurch jährlich ändern. Um die Anschlussvergütung zu erhalten, ist der Einbau oder die Nutzung einer bereits vorhandenen modernen Messtechnik Voraussetzung.
FAQ: Weitere Fragen und Antworten zur Photovoltaik-Einspeisevergütung
Wie viel bekommt man für 1 kWh Strom?
Muss die Einspeisevergütung versteuert werden?
Wer zahlt die Einspeisevergütung und wann?
Warum sinkt die Einspeisevergütung?
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