Solaranlage
Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung 2025

Wie viel bekommt man eigentlich für den eigenen PV-Strom, wenn man diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist? Mit den Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat sich einiges getan. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Photovoltaik-Einspeisevergütung für 2025.
Ein Mann installiert eine PV-Anlage auf einem Carportdach
Die Einspeisevergütung wird für überschüssigen Strom aus PV-Anlagen gezahlt, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die sogenannte Einspeisevergütung legt fest, wie viel Geld man für selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien erhält, wenn man diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist. Mit Einführung der Einspeisevergütung im Jahr 2000 sollte der Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert werden. Das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seitdem unter anderem die Höhe der verschiedenen Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh), nicht nur für Solarstrom, sondern auch für Energie, die durch Windkraft-, Wasserkraft- oder Geothermieanlagen erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Seitdem wurde das EEG mehrfach überarbeitet, was sich auch auf die Höhe der Einspeisevergütung auswirkte.

Wichtig zu wissen: Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) legt die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre fest. Dieser Vergütungssatz bleibt unverändert. Da der Vergütungssatz aber in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist – die sogenannte Degression –, fiel die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die später ans Netz angeschlossen wurden, entsprechend immer geringer aus. Die letzte Gesetzesnovelle der Bundesregierung beinhaltete für 2023 eine erneute Anpassung des EEG, die das weitere Absenken des finanziellen Anreizes zeitweise gestoppt hat.

Solarpanel

Warum gibt es die Degression überhaupt?

Um eine Überförderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verhindern, wurde das Degressionsprinzip eingeführt. Ziel ist es, mit der jährlichen Degression auf den kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren zu reagieren. Dabei werden unter anderem sinkende Kosten für beispielsweise PV-Anlagen berücksichtigt und Anreize zum frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien sowie langfristig zum höheren Selbstverbrauch von Solarstrom geschaffen.

Was hat sich mit der aktuellen EEG-Novelle geändert?

Im April 2022 legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dem Bundeskabinett ein umfangreiches Gesetzespaket vor, das sogenannte „Osterpaket“. Damit sollte der Klimakrise und der Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland durch die Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien entgegengewirkt werden. Dies bedeutete auch eine Anpassung oder Novellierung des EEG. Einige Maßnahmen aus dem Osterpaket wurden bereits 2022 umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2023 gelten alle Änderungen der Neufassung.

Eine der Maßnahmen war die Abschaffung der EEG-Umlage. Weitere Änderungen sollten die Inbetriebnahme von PV-Anlagen einfacher gestalten und beispielsweise durch den Wegfall der Mehrwert- und der Einkommenssteuer sowie der Aussetzung der Degression bis Februar 2024 attraktiver machen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Anpassungen des EEG erhalten Sie in unserem Artikel „Neue Regelungen für PV-Förderung“.

Die Novellierung des EEG 2023 ermöglicht es Eigentümer:innen auch 2025, zwei PV-Anlagen auf einem Dach zu installieren und die eine für den Eigenbedarf mit Teileinspeisung und die andere mit Volleinspeisung und entsprechend höherer Einspeisevergütung zu betreiben. Auch entfällt die technische Regelung, dass höchstens 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, allerdings nur für neu in Betrieb gehende Anlagen. Ältere Anlagen zwischen sieben und 25 Kilowatt-Peak (kWp) müssen hingegen auch künftig diese Programmierung beibehalten.

Eine Frau und ein Mann stehen vor einer im Garten installierten PV-Anlage und kontrollieren deren Ertrag auf einem Tablet
Das EEG 2023 ermöglicht es PV-Anlagenbesitzer:innen erstmals, eine Einspeisevergütung für Anlagen zu beantragen, die nicht auf dem Hausdach, sondern auf einer Garage oder im Garten installiert sind.

Entwicklung der Einspeisevergütung zwischen 2012 und 2024

Die kontinuierliche Degression war bereits im EEG 2000 verankert und mit einer jährlichen Absenkung der Einspeisevergütung von fünf Prozent festgelegt. Bis 2012 verringerten sich auch die Kosten für PV-Anlagen, was selbst produzierten Solarstrom immer attraktiver und wirtschaftlicher machte. Mit der EEG-Novelle 2013 sanken die Vergütungssätze zum ersten Mal stark ab. Einen weiteren Einbruch gab es zwischen 2020 und 2022. Mit dem EEG 2023 stieg die Photovoltaik-Einspeisevergütung erstmals wieder.

Tabelle Einspeisevergütung

Wie hoch sind die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaik?

Bei der Einspeisevergütung für Solarstrom gelten seit 2023 unterschiedliche Vergütungssätze je nach Anlage und Nutzung. Anlagen, die nicht zur Eigenversorgung gedacht sind, erhalten dabei einen höheren Vergütungssatz. Dafür müssen Sie die PV-Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage beim zuständigen Netzbetreiber melden. Die Meldung muss jährlich vor dem 1. Dezember erneuert werden, um auch im nachfolgenden Jahr den Volleinspeise-Vergütungssatz zu erhalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh):

 

ab Februar 2025

 

ab August 2025

 

Leistung der PV-Anlage

Teileinspeisung

Volleinspeisung

Teileinspeisung

Volleinspeisung

bis 10 kWp

7,95 Cent/kWh

12,61 Cent/kWh

7,87 Cent/kWh

12,48 Cent/kWh

bis 40 kWp

6,88 Cent/kWh

10,57 Cent/kWh

6,81 Cent/kWh

10,46 Cent/kWh

bis 100 kWp

5,62 Cent/kWh

10,57 Cent/kWh

5,56 Cent/kWh

10,46 Cent/kWh

Diese Vergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die bis 31. Januar 2025 beziehungsweise 31. August 2025 in Betrieb genommen werden.

Beispielrechnung: Betreiber:innen einer 15-kWp-Anlage mit Eigenversorgung/Teileinspeisung erhalten nach den neuen Vergütungssätzen für die ersten 10 kWp 7,95 und für die verbleibenden 5 kWp 6,88 Cent pro kWh. Im Durchschnitt sind das also 7,4 Cent pro kWh.

Betreiber:innen einer 15-kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhalten hingegen für die ersten 10 kWp 12,61 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,57 Cent, also im Durchschnitt 11,6 Cent pro kWh.

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Wird die Einspeisevergütung 2025 erhöht?

Das EEG 2023 sieht vor, dass die Vergütungssätze in Zukunft wieder verringert werden, und zwar halbjährlich um je ein Prozent. Darum erhielten Betreiber:innen einer Eigenversorgungsanlage ab 1. Februar 2024 nur noch 8,11 Cent pro kWh bis zu einer Leistung von 10 kWp. Ab 1. August 2024 gab es 8,03 Cent pro kWh, und ab 1. Februar 2025 wird die kWh nur noch mit 7,95 Cent vergütet. Für PV-Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten jedoch weiter die oben genannten Einspeisevergütungen.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Wenn die festgelegte Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft, Sie Ihre PV-Anlage aber weiter nutzen wollen, um Solarstrom ins Netz einzuspeisen, müssen Netzbetreiber den Strom abnehmen und eine Anschlussvergütung zahlen. Diese entspricht dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ und berechnet sich aus dem dann aktuellen Börsenpreis für Strom. Dieser unterliegt mitunter starken Schwankungen. Zudem wird eine Pauschale abgezogen, um die Vermarktungskosten der Netzbetreiber für privat erzeugten Solarstrom zu decken. Sie wird anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt und kann sich dadurch jährlich ändern. Um die Anschlussvergütung zu erhalten, ist der Einbau oder die Nutzung einer bereits vorhandenen modernen Messtechnik Voraussetzung.

FAQ: Weitere Fragen und Antworten zur Photovoltaik-Einspeisevergütung


Wie viel bekommt man für 1 kWh Strom?

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der jeweiligen Leistung und Nutzung Ihrer PV-Anlage sowie dem Datum der Inbetriebnahme. Ging Ihre Anlage bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb, bekommen Sie bei Teileinspeisung bis 10 kWp Leistung 7,95 Cent pro kWh, ab 10 bis 40 kWp Leistung 6,88 Cent pro kWh und ab 40 bis 100 kWp Leistung 5,62 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung erhalten Sie folgenden Vergütungssatz: bis 10 kWp Leistung 12,60 Cent pro kWh, ab 10 bis 100 kWp Leistung 10,57 Cent pro kWh.



Wer kann die Einspeisevergütung erhalten?

Grundsätzlich kann jede:r, die oder der Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeisen möchte, die Einspeisevergütung erhalten. Dafür gelten allerdings einige Voraussetzungen:

  • Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur.
  • Ein Netzanschluss muss beim Netzbetreiber beantragt und eingerichtet sein.
  • Es muss ein Zweirichtungszähler verbaut sein, der den bezogenen und eingespeisten Strom messen kann. Dieser wird meist durch den Netzbetreiber gegen eine Mietgebühr zur Verfügung gestellt.


Muss die Einspeisevergütung versteuert werden?

Seit dem 1. Januar 2023 entfällt durch die aktuellen Änderungen des EEG die Einkommenssteuer für Einnahmen durch Einspeisevergütung für PV-Strom. Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung unter 30 Kilowatt-Peak (kWp).



Wer zahlt die Einspeisevergütung und wann?

Ab Installation der PV-Anlage wird für insgesamt 21 Jahre (Installationsjahr plus 20 Jahre) in der Regel ein monatlicher Abschlag durch den Netzbetreiber ausbezahlt. Dieser wird zudem jährlich gemäß des Zählerstands und der tatsächlich produzierten Strommenge ausgeglichen.



Warum sinkt die Einspeisevergütung?

Die sogenannte Degression ist ein fester Baustein des EEG, der unter anderem die Höhe der Einspeisevergütung regelt. Sie sorgt dafür, dass die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien für den Staat wirtschaftlich bleibt.


2. Januar 2025
Erneuerbare Energien
Solar
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Text: Annika Schmitz. Fotos: Shutterstock. Artikel vom 17.10.2023, zuletzt aktualisiert am 02.01.2025.

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