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Strompreis

EEG-Umlage entfällt, Erneuerbare-Energien-Gesetz bleibt

Schon seit dem 1. Juli 2022 müssen Verbraucher:innen keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die EEG-Einspeisevergütung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz an sich haben aber weiter Bestand. Wir erklären, was es mit den einzelnen Regelungen auf sich hat und wie sich der Wegfall der EEG-Umlage auf der Stromrechnung bemerkbar macht.

Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Schon seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz und die darauf basierende Umlage. Im Laufe der Jahre ist beides allerdings stetig weiterentwickelt worden.

Photovoltaikmodule auf dem Dach
Die EEG-Umlage diente der Finanzierung der Energiewende denn sie half, das EEG-Konto zu füllen, aus dem Übertragungsnetzbetreiber Ökostrom-Produzent:innen eine Einspeisevergütung auszahlten.

Was ist die EEG-Umlage?

Kernanliegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz EEG) ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromproduktion zu fördern. Hierzu garantiert das Gesetz Betreiber:innen von Ökostromanlagen nicht nur die Abnahme des von ihnen produzierten Stroms, sondern darüber hinaus eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde. Diese Förderung wurde durch die EEG-Umlage finanziert.

Warum wurde die EEG-Umlage eingeführt?

Zu Beginn der Energiewende war die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen noch deutlich teurer als die konventionelle Stromproduktion und damit wirtschaftlich oft nicht lohnenswert. Die staatliche Abnahmegarantie sowie die feste Vergütung wendeten das Blatt und machten den Betrieb von Photovoltaik-, Windkraft- oder sonstigen Anlagen zur Ökostromproduktion attraktiv. Sie boten einen Anreiz für Stromproduzent:innen, vermehrt auf erneuerbare Energien zu setzen.

Grüner Strom von enercity

Seit dem 1. Januar 2018 versorgt enercity alle Tarifkund:innen mit 100 % Ökostrom: Eine TÜV-Süd-Zertifizierung garantiert allen Kund:innen, dass ihr Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt. Auch die eigene Stromproduktion des Unternehmens wird konsequent umgestellt: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbaren Stroms am Erzeugungsportfolio 80 Prozent betragen. Hierzu baut und betreibt enercity nicht nur in Hannover und der Region, sondern bundesweit zahlreiche Anlagen, die umweltfreundlich Strom erzeugen – sei es durch Solar- und Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse.

So funktioniert das Prinzip EEG-Umlage bislang

Der durch das EEG garantierte Abnahmepreis gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme einer Anlage zur erneuerbaren Stromproduktion. Er wird der Anlagenbetreiberin oder dem Anlagenbetreiber in Form einer Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie oder er nicht selbst verbraucht, sondern in das öffentliche Netz einspeist, ausgezahlt. In der Praxis erfolgt die Auszahlung dieser Einspeisevergütung über die Netzbetreiber.

Photovoltaikmodule

Einspeisevergütung versus Marktprämie

Ökostromproduzenten, die Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak (kWp) oder mehr betreiben, müssen den erzeugten Strom selbst weiterverkaufen, statt ihn dem Netzbetreiber gegen eine Einspeisevergütung zur Verfügung zu stellen. Auch bei diesem Vorgehen, der sogenannten Direktvermarktung, sind sie gegen Verlustgeschäfte abgesichert: Die sogenannte Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem Preis, den sie an der Börse für ihren Strom erzielen, und dem Wert der Einspeisevergütung aus. Die Marktprämie wird per Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur ermittelt. Betreiber:innen von kleineren Anlagen unter 100 kWp können sich entscheiden, ob sie die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen oder ihren Strom direkt vermarkten wollen. Wer von der Förderung per Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechselt, erhält zusätzlich eine Managementprämie.

Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland – Amprion, TransnetBW, TenneT und 50Hertz – führen hierzu ein gemeinsames Konto, das EEG-Konto. Aus diesem Konto werden die Einspeisevergütungen ausgezahlt. Eingezahlt werden im Gegenzug die Erlöse, die mit dem Weiterverkauf des eingespeisten Stroms an der Strombörse erzielt werden konnten. Die Börsenpreise für Strom unterliegen allerdings vielen Einflussfaktoren und sind Schwankungen ausgesetzt. Das führt dazu, dass die Einnahmen nicht immer ausreichen, um die Ausgaben zu decken.

Hier kam bis Juli 2022 die EEG-Umlage ins Spiel: Sie wurde von nahezu allen Haushalten und Betrieben als ein Bestandteil des Strompreises in Deutschland entrichtet und glich die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen auf dem EEG-Konto aus. So stellte sie sicher, dass die Produktion von Ökostrom weder für die Anlagen- noch für die Netzbetreiber zum Minusgeschäft wurde. Verbraucher:innen zahlten die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitete. Die EEG-Umlage gehörte zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises: Es war also staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbraucher:innen an den Kosten der Energiewende beteiligen.

Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet immer weiter voran, wodurch die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms ebenfalls deutlich steigen und den Förderbedarf sogar übersteigen. Bereits 2022 rechneten die Übertragungsnetzbetreiber mit Einnahmen von 13,1 Milliarden Euro. Demgegenüber standen prognostizierte Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Milliarden Euro. Aufgrund dieser positiven Entwicklung beschloss die Regierung zunächst die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022. Ein halbes Jahr später wurde die EEG-Umlage mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz vollständig abgeschafft. Nun soll der Energie- und Klimafonds (EKF) des Bundes den Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien ausgleichen.

Gut zu wissen: In diesen seit 2011 bestehenden Energie- und Klimafonds fließen neben Bundeszuschüssen und den Erlösen aus dem europäischen Emissionshandel auch die Einnahmen aus der 2021 eingeführten CO2-Bepreisung von Heizöl, Gas, Benzin und Diesel. Der CO2-Preis steigt jährlich an und ist ein Kernelement bei der weiteren Finanzierung der Energiewende. Dem EKF kommt nach dem Wegfall der EEG-Umlage also eine entscheidende Rolle zu.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für die Verbraucher:innen?

Die Stromanbieter in Deutschland wurden gesetzlich verpflichtet, die Absenkung der EEG-Umlage in vollem Umfang an ihre Kund:innen weiterzugeben. Bei enercity erfolgte die Reduzierung automatisch und wurde in der Jahresabrechnung der Stromverträge berücksichtigt.

  • Für die Verbraucher:innen bedeutete das im Jahr 2022 eine Ersparnis von 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Laut Berechnungen der Bundesregierung sparte eine vierköpfige Familie damit im Vergleich zu 2021 rund 300 Euro pro Jahr.

 

Der Wegfall der EEG-Umlage soll dabei helfen, steigende Energiepreise zu kompensieren, und Verbraucher:innen dadurch mittelbar entlasten.

Auch in Zukunft ist der Finanzierungsbedarf für die Energiewende groß. An die Stelle der allgemeinen EEG-Umlage, die alle Verbraucher:innen zahlen mussten, ist nun aber der CO2-Preis getreten, der gezielt nur diejenigen Technologien betrifft, die fossile Energieträger nutzen. Diese werden dadurch in den nächsten Jahren kontinuierlich teurer werden als Energie aus erneuerbaren Quellen. Wer beim Strom, beim Heizen oder auch bei der Mobilität auf klimafreundliche Angebote setzt, profitiert am meisten vom Wegfall der EEG-Umlage.

Weitere Fragen zur EEG-Umlage beantworten wir in unseren FAQs


Was hat die EEG-Umlage mit dem Strompreis zu tun?

Viele Faktoren wie Konzessionsabgaben, Netzentgelte und Steuern beeinflussen den Strompreis, den die Verbraucher:innen für jede genutzte Kilowattstunde als monatlichen Abschlag an ihren Versorger zahlen. Die EEG-Umlage war bis zum Jahresende 2022 fester Preisbestandteil und damit ein weiterer Faktor, der sich auf die Höhe des Strompreises auswirkte. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Artikel So setzt sich der Strompreis zusammen“.



Wer zahlte die EEG-Umlage?

Grundsätzlich mussten alle Stromverbraucher:innen in Deutschland die EEG-Umlage entrichten, daher zählte sie auch zu den gesetzlichen, also nicht durch den Stromanbieter beeinflussbaren Preisbestandteilen. In der Praxis gab es aber einige Ausnahmen, etwa für besonders stromkostenintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb oder für Eigenversorger:innen mit einer Anlage, die weniger als 30 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung hatte. 2020 wurde die EEG-Umlage laut dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) knapp zur Hälfte von Unternehmen, zu rund einem Drittel von Privathaushalten und ansonsten von öffentlichen Einrichtungen getragen.



Wonach richtete sich die Höhe der EEG-Umlage?

Die Höhe der EEG-Umlage wurde bis 2021 jährlich im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben. Sie richtete sich unter anderem nach dem aktuellen „Kontostand“ des EEG-Kontos, der zum 30. September ausgewertet wurde, der Anzahl neu errichteter, nach dem EEG förderfähiger Anlagen, dem Stromverbrauch und den erwarteten Börsen-Strompreisen. War das EEG-Konto beispielsweise gut gefüllt, konnte die Umlage niedriger angesetzt werden; waren aber etwa niedrige Strompreise an der Börse zu erwarten, musste die EEG-Umlage steigen, um die niedrigen Verkaufserlöse der Netzbetreiber auszugleichen. Mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde war die EEG-Umlage im Jahr 2017 seit der Einführung am höchsten.



Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für PV-Anlagen?

Auch Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch mussten die gesetzlich festgelegte EEG-Umlage zahlen, nur Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung waren von dieser Regelung ausgenommen. Durch den Wegfall der Umlage wurden sowohl der Eigenverbrauch als auch die Anschaffung einer PV-Anlage attraktiver.

Gut zu wissen: Die Novellierung des EEG 2023 brachte hohe Einspeisevergütungen, den Wegfall von Steuern und weniger Bürokratie mit sich. Die Änderungen sollen die Inbetriebnahme von PV-Anlagen einfacher gestalten und beispielsweise durch den Wegfall der Mehrwert- und der Einkommenssteuer sowie der Aussetzung der Degression bis Februar 2024 noch attraktiver machen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Anpassungen des EEG erhalten Sie in unserem Artikel „Neue Regelungen für PV-Förderung“.


16. Juli 2024
Erneuerbare Energien
Klimaschutz
Ökostrom

Text: Lea Weitekamp, Fotos: Shutterstock.

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