2025: Förderungen für Elektroautos
Die neuen Pläne zur E-Auto-Förderung 2025
Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck hat am 12. Dezember 2024 ein 13-seitiges Konzept für die Förderung der E-Mobilität vorgelegt. Nach den darin beschriebenen Plänen sollen neue Kaufanreize mit Steuervorteilen und Ladestrom-Guthaben geschaffen werden. Elektroautokäufer:innen könnten so etwa für 1000 Euro kostenlos an öffentlichen Ladesäulen laden. Aber auch eine erneute Kaufprämie soll es nach dem Papier geben – zumindest für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Ein Teil der Anschaffungskosten könne demnach, wie bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung, von der Steuer abgesetzt werden. Sogar über Social-Leasing-Angebote für Menschen mit niedrigen Einkommen wird im Papier geschrieben. Ein solches Modell gibt es bereits in Frankreich. Vor der Bundestagswahl im Februar 2025 dürfte es allerdings zu keinen Beschlüssen oder Gesetzen mehr kommen.
Der ursprüngliche Plan der Regierung war eine Förderung, die rückwirkend zum 1. Juli 2024 und bis 2028 Sonderabschreibungen bei den Steuern für elektrische Dienstwagen ermöglicht. In der Regel können bei Sonderabschreibungen 20 Prozent oder mehr der anfallenden Kosten abgeschrieben werden. Zusätzlich zu den Sonderabschreibungen sollte auch die Besteuerung von E-Autos attraktiver gemacht werden. Für die Dienstwagenbesteuerung sollte der E-Auto-Vorteil nun auf die Grenze von 95.000 Euro angehoben werden. Bisher lag die Obergrenze bei 70.000 Euro.
Diese Art der Förderung zielte vor allem auf Gewerbe und Selbstständige ab, da keine Prämie mehr für den privaten Kauf gilt. Privatkund:innen bleiben also außen vor, und daran soll sich nach momentaner Lage auch so schnell nichts ändern.
Was änderte sich bereits bei der E-Auto-Förderung 2024?
Mit der BAFA-Förderung (Umweltbonus) und der KfW-Förderung 442 fielen zwei wichtige Subventionen beim E-Auto weg. Grund für das Aus war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2023, in dessen Folge die Bundesregierungzahlreiche Einsparungen bei Fördermitteln vornehmen musste.
Geblieben sindzwei indirekte Formen der E-Auto-Förderung:
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- THG-Quote
Steuervorteile nutzen
E-Autos sind bis 2030 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Je später also das Auto zugelassen wird, desto kürzer ist der Zeitraum der Steuerbefreiung. Wer sein E-Auto beispielsweise 2024 zulässt, kann für höchstens sieben Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Bei einer Zulassung im Jahr 2025 sind es entsprechend sechs Jahre.
Der Steuervorteil gilt auch für gebraucht gekaufte Elektroautos sowie für umgerüstete Verbrenner. Voraussetzung: Die Erstzulassung liegt noch nicht länger als zehn Jahre zurück (vgl. § 3d Abs. 2 KraftStG).
Nach Ablauf der zehn Jahre beziehungsweise spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Kfz-Steuer anhand des Gesamtgewichts des Fahrzeugs ermittelt:
THG-Quote nicht vergessen
Über die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) können sich Halter:innen eines E-Autos einmal pro Jahr die sogenannte THG-Prämie sichern. Wer ein E-Auto besitzt und seine THG-Quote veräußern möchte, muss zunächst Namen, Anschrift, Kontodaten sowie ein Foto des Fahrzeugscheins beim Umweltbundesamt einreichen. Dieses stellt ein Zertifikat aus, das anschließend an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden kann.
Auch bei enercity können Sie Ihr E-Auto registrieren, um sich die Prämie aus dem Verkauf der THG-Quote zu sichern. Zusätzlich wird ein Baum für jedes neu registrierte E-Auto gepflanzt.
Die THG-Quote im Detail erklärt: „THG-Prämie für E-Autofahrer:innen“.
Übersicht: So hoch war die E-Auto-Förderung 2023 und 2024
Lesenswerter Artikel für berufstätige E-Autofahrer:innen: „Die Vorteile einer Wallbox am Arbeitsplatz“.
Wie steht es um die E-Auto-Förderung bei Unternehmen?
Für Unternehmen bietet die KfW als Alternative zur BAFA-Förderung weiterhin zinsgünstige Kredite für den E-Auto-Kauf.
Dazu zählt der KfW-Investitionskredit 268 für:
- Unternehmen und Einzelunternehmer:innen
- Freiberufler:innen
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Die Fördersumme für Investitionen in grüne Verkehrsprojekte wie E-Autos und Ladestationen beträgt maximal 50 Millionen Euro (Standardvariante) beziehungsweise ab 25 Millionen Euro (Individualvariante).
Darüber hinaus fördert die KfW den Kauf von Elektrofahrzeugen im Rahmen der „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ ( KfW-Programm 293 ). Der Kreditbetrag von maximal 25 Millionen Euro wird Unternehmen sowie Freiberufler:innen gewährt.
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen unter anderem:
- PV-Anlagen und Energiespeicher
- E-Autos, E-Lkw und E-Busse
- elektrisch betriebene Züge
- Ladestationen und Wasserstofftankstellen
Weitere Fragen zur zukünftigen E-Auto-Förderung klären wir in unseren FAQs:
Gibt es den Umweltbonus im Jahr 2025 noch?
KfW-Förderung 442: Was ändert sich?
Welche E-Auto-Förderungen gibt es 2025 noch?
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