Energiekosten senken durch energetische Sanierung
Im Gegensatz zum Neubau, bei dem Architekten von Anfang an ein energetisch und auf Nachhaltigkeitsgesichtspunkte optimiertes Gebäude planen können, sind bei der Gebäudesanierung oft viele einzelne Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erforderlich, und das ist auch nicht immer so einfach. Wichtig ist ein energetisches und nachhaltiges Gesamtkonzept für die Immobilie mit Blick auf die technische und zeitliche Abfolge der Maßnahmen, die meistens mit den Finanzierungsmöglichkeiten einhergeht. Denn wird beispielsweise nur die Heizung erneuert, aber die Fassade bleibt ungedämmt, kann der Leistungsbedarf des Wärmeerzeugers nicht reduziert werden. Das bedeutet höhere Investitionskosten für Anlagentechnik und weiterhin hohe Betriebskosten, auch wenn geringe Effizienzverbesserungen durch die neue Technik zu erwarten sind. Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung daher nach einem genauen Fahrplan. Der Bund fördert die Beratung zu diesem sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) mit 80 Prozent. Vorausschauendes Planen mit den entsprechenden Experten ist dabei unbedingt zu empfehlen. So lassen sich die Kosten gering halten, und der Nutzen der Maßnahmen für Klimaschutz und Betriebskostensenkung wird optimal maximiert.
Zunächst sollte festgestellt werden, wo die energetischen Schwachstellen der Immobilie sind. Ein erster Anhaltspunkt ist dabei ein vorliegender Energieausweis, der zeigt, in welchem sich Zustand das Objekt befindet. Ist klar, welche Renovierungsmaßnahmen erforderlich sind, werden ein Modernisierungsplan und die Reihenfolge der Austausch- und Umbaumaßnahmen festgelegt. Die folgende Übersicht zeigt, welche Sanierungsarbeiten üblicherweise umgesetzt werden und um wie viel Prozent sich die Heizkosten damit durchschnittlich senken lassen
Überblick energetische Renovierung
Gut zu wissen:
Seit Ende 2020 sind die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. Das Gesetz sieht verschiedene Nachrüstpflichten im Bestand vor. Auch bei Sanierung, Anbau oder Ausbau sowie bei der Renovierung öffentlicher Gebäude greifen die Anforderungen des GEG. Demnach müssen die oberste Geschossdecke oder das Dach sowie ungedämmte, zugängliche Leitungen für Heizung und Warmwasser, die durch unbeheizte Räume führen, normgerecht gedämmt werden. Wenn Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses vor dem 1. Februar 2002 selbst im Haus wohnten, greift diese Pflicht erst nach dem ersten Eigentümerwechsel und muss innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden.
Welche Vorteile bietet eine energetische Modernisierung?
Neben einer deutlichen Einsparung bei den jährlichen Heizkosten und einem wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bringt eine energetische Sanierung noch andere Vorteile mit sich: Zum einen steigert die Renovierung den Wert der Immobilie, zum anderen verbessert sie den Wohnkomfort. Denn wenn die Oberflächentemperaturen der raumumschließenden Flächen gleichmäßig hoch sind, empfinden wir die Temperatur in einem Raum als besonders angenehm. In älteren Gebäuden sind die Außenwände allerdings meist schlecht wärmegedämmt. Bei niedrigen Außentemperaturen sind die Innenflächen deshalb mit 12 °C kalt und müssen durch eine höhere Raumlufttemperatur ausgeglichen werden. Das führt aufgrund der großen Temperaturunterschiede im Raum zur Unbehaglichkeit und natürlich auch zu einem gesteigerten Energieverbrauch. Die Temperaturunterschiede führen ebenfalls zu entsprechend großen Luftbewegungen mit höherer Staubbewegung im Raum. Demgegenüber liegt die Wandtemperatur bei gut gedämmten Gebäuden mit über 19 °C im Komfortbereich, und die tatsächliche Raumlufttemperatur kann abgesenkt werden. Dadurch verringert sich auch die Luftumwälzung. Neben einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs durch eine gute Dämmung wird die Wohnung im Winter deutlich behaglicher, und im Sommer bleibt sie zudem länger kühl.
Viele Hausbesitzer haben Angst vor einer „Überdämmung“ ihres Gebäudes. Sie vermuten, dass durch die abdichtenden Materialien an den Wänden feuchte Luft in den Räumen eingeschlossen wird und Schimmel entsteht. Dabei spielen die Wände beim Abtransport von Feuchtigkeit nur eine geringe Rolle. Bei einer ungedämmten Ziegelwand dringen nur etwa zwei Prozent der anfallenden Feuchtigkeit direkt durch die Wand nach außen. Der Löwenanteil von 98 Prozent muss über die Fenster abgelüftet werden. Eine gute Dämmung verursacht also keinen Schimmel, sondern beugt Schimmelbildung sogar vor, da die Wände deutlich wärmer sind. Entscheidend für den ungeregelten Luftaustausch und Abtransport feuchter Raumluft sind also die Fenster, die meistens vorher eher undicht waren. Heute werden Fenster dicht konstruiert und eingebaut. Sofern keine Komfort-Lüftungsanlage oder sonstige Maßnahmen für den Luftaustausch vorgesehen werden, muss also häufiger gelüftet werden. Die Art der Dämmung hat darauf also keinen Einfluss.
Gibt es Fördermöglichkeiten bei einer energetischen Sanierung?
Die Kosten für die energetische Sanierung einer Immobilie sind nicht unerheblich. Aber es gibt viele Fördermittel, die Eigentümer bei ihrem Vorhaben unterstützen. Die starke Nachfrage hat allerdings dazu geführt, dass der Fördertopf der KfW frühzeitig ausgeschöpft wurde. Am 24. Januar 2022 trat deshalb ein vorläufiger Programmstopp in Kraft. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sollen Anträge für Sanierungsförderung und für die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 und 55 (EH/EG40/55), die bis einschließlich 23. Januar 2022 gestellt wurden, in Kürze weiter bearbeitet werden. Zudem soll die BEG-Förderung von Sanierungs- und Neubau-Maßnahmen bei der KfW so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden. Es gibt aber schon jetzt gute Alternativen:
Der Antrags- und Zusagestopp betrifft alle KfW-Programmvarianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), nicht jedoch die Zuschussförderung von Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Seit 2020 werden Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Türen, Fenstern oder Heizung nicht mehr von der KfW, sondern vom BAFA über die BEG bezuschusst. Eigentümer können durch die BEG-Förderung bis zu 33.000 Euro pro Einzelmaßnahme bekommen. Für Sanierungsmaßnahmen zum Erreichen eines Effizienzhaus-Standards ist eine Fördersumme von 75.000 Euro möglich. Weiterführende Informationen gibt es hier.
Zusätzlich zu den Förderangeboten der Bundesregierung gibt es regionale Fördermittel. Der Klimaschutzfonds proKlima wird beispielsweise von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze sowie von der enercity Netz GmbH finanziert. Ein Schwerpunkt der Förderprogramme ist das energieeffiziente Bauen und Modernisieren. Gefördert werden zum Beispiel Fenster oder Wärmedämmungen mit bis zu 40.000 Euro, neue Nah- und Fernwärmeanschlüsse mit bis zu 50.000 Euro, Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen mit bis zu 30.000 Euro sowie der Einbau von Solarstromanlagen. Über alle Förderangebote und Konditionen können Sie sich hier informieren.
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