Förderprogramme: Das ändert sich bei der BEG 2024
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, der weiß: Undichte Fenster, veraltete Heizkessel oder eine schlechte Wärmedämmung können teuer sein – ganz besonders jetzt, bei steigenden Energiepreisen. Schließlich verbrauchen schlecht gedämmte Gebäude oder ineffiziente Heizungsanlagen unnötig viel Energie und belasten damit die Umwelt. Mit einer energetischen Sanierung lassen sich Verbrauchswerte, Energiekosten und auch CO2-Emissionen langfristig senken. Doch auch der Umbau kostet zunächst viel Geld. Darum unterstützt der Staat sanierungswillige Immobilieneigentümer:innen in Deutschland mit zahlreichen Förderprogrammen.
Muss die BEG-Förderung zurückgezahlt werden?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) haben Sie die Möglichkeit, große Teile der förderfähigen Kosten einer energetischen Sanierung erstattet zu bekommen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Jede Förderung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die für die tatsächliche Auszahlung erfüllt werden müssen. Welche das sind, erklären wir weiter unten. Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Maßnahme. Zudem ist die tatsächliche Förderhöhe einerseits vom Förderanteil der Kosten und andererseits von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten abhängig.
Was ändert sich bei den bestehenden Förderungen mit der BEG 2024?
Eine wichtige Änderung zu 2023 ist die nachträgliche Antragstellung. Künftig darf der Förderantrag erst dann gestellt werden, wenn ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde. Aus dem Vertrag muss zudem hervorgehen, dass die Erteilung des Auftrags für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an die Förderung geknüpft ist. Zusätzlich muss im Vertrag das voraussichtliche Datum für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen festgehalten werden. Dieses darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Für den Heizungstausch gilt eine Übergangsregelung, die Folgendes besagt: Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Auch beim Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch gibt es Änderungen. Dieser steigt von 24 auf 36 Monate. Eine Verlängerung ist danach ausgeschlossen.
Die BEG EM differenziert zwischen Förderung Wärmeerzeuger (Heizungsanlagen) und Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle).
Bei der Förderung Wärmeerzeuger gibt es Änderungen bei den Investitionskostenzuschüssen (Anschaffungskosten einschließlich der Kosten für Montage und Inbetriebnahme):
- Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen (Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen) offensteht.
- Einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für selbst nutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
- Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Ab 2029 reduziert sich der Bonus schrittweise, ab 2037 entfällt er vollständig.
- Die förderfähigen Investitionskosten für eine Wohneinheit betragen 30.000 Euro; für die zweite bis siebte Wohneinheit 15.000 Euro und für jede weitere 8000 Euro.
Gut zu wissen: Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent für selbst nutzende Eigentümer:innen oder maximal 21.000 Euro.
Auch bei der Förderung Effizienzmaßnahmen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik gibt es Änderungen bei den Investitionskostenzuschüssen. Ab 2024 gilt:
- Grundförderung von 15 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen (Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen) offensteht.
- iSFP-Bonus von fünf Prozent, falls ein individueller Sanierungsfahrplan für das Gebäude vorliegt.
- Die förderfähigen Investitionskosten für eine Wohneinheit sinken ohne individuellen Sanierungsfahrplan 2024 auf 30.000 Euro. Falls ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 60.000 Euro.
Übersicht BEG 2024: Welche Maßnahmen werden gefördert?
Seit 2021 regelt die BEG die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Am 1. Januar 2024 traten Änderungen in Kraft. Unsere Übersicht zeigt, welche Maßnahmen durch welche Programme gefördert werden.
*Bis Ende 2028, danach bis Ende 2036 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert, ab 2037 entfällt der Geschwindigkeitsbonus vollständig. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für eine energetische Sanierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Werden bei einer energetischen Sanierung noch Materialkosten gefördert?
Durch eine vorherige Anpassung der BEG änderten sich bereits 2023 bei der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einige Förderbedingungen, etwa bei der Förderung von Eigenleistungen. Wird die Sanierung in Eigenleistung umgesetzt, also nicht durch entsprechende handwerkliche Unternehmen, sind die Materialkosten förderfähig. Allerdings muss eine Energieeffizienz-Fachkraft oder ein Fachbetrieb prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten im Förderantrag korrekt aufgeführt wurden.
Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden und müssen alle erforderlichen Angaben zum Namen, zur Objektadresse und zu förderfähigen Maßnahmen, aber auch zur Arbeitsleistung und zum Durchführungszeitraum enthalten.
Förderung für die energetische Sanierung von proKlima in Hannover und der Region
Einen Zuschuss für die energetische Sanierung gibt es beim Bund, in vielen Bundesländern – und im Großraum Hannover sogar auf regionaler Ebene. Begrenzt lassen sich die unterschiedlichen Fördermaßnahmen miteinander kombinieren. Eigentümer:innen können so insgesamt bis zu 60 Prozent der Sanierungskosten abdecken. Gebäude sind für rund ein Drittel aller CO2-Emissionen hierzulande verantwortlich und „darum ein wichtiger Ansatzpunkt für den Klimaschutz“, sagt Kirsten Upsing, Projektleiterin beim enercity-Fonds proKlima, der Bauprojekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien finanziell unterstützt.
Das Programm richtet sich hauptsächlich an Bestandsgebäude und fördert unter anderem die nachhaltige Dämmung von Gebäudehüllen, den Fenstertausch und die Installation einer Solarwärmeanlage beziehungsweise einer Wärmepumpe. Auch Wärmenetzanschlüsse an Nah- oder Fernwärmenetze sind förderfähig. Daneben bezuschusst proKlima moderne Solaranlagen bei einer Vollbelegung geeigneter Dachflächen, als Solarfassade oder in Kombination mit Gründächern.
Für die proKlima-Förderungen können Sanierungswillige jeweils bis Ende Oktober einen Antrag für das laufende Jahr einreichen. „Mit unseren Fördermaßnahmen sorgen wir für mehr und vor allem für hochwertigere Gebäudesanierungen – damit bringen wir die Region beim Klimaschutz voran“, fasst Kirsten Upsing von proKlima zusammen. Für alle Förderprogramme gilt der Expertin Upsing zufolge, dass die Nachfrage auf einem hohen Niveau bleibt. „Darum sollten sich alle, die eine Sanierung planen, möglichst frühzeitig um einen ersten Beratungstermin kümmern“, empfiehlt sie. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei proKlima.
Weitere Antworten auf wichtige Fragen haben wir in unseren FAQ zusammengefasst:
Wie werden neue Heizungen ab 2024 gefördert?
Was ist der Geschwindigkeitsbonus?
Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?
Welche Kosten und Erhöhungen kommen auf Mieter:innen zu?
Was ändert sich bei der Förderung von Effizienzhäusern (KfW)?
Kosten sparen bei der energetischen Sanierung
Neben den verschiedenen Förderprogrammen hilft Ihnen auch das Contracting-Modell von enercity, die Kosten einer energetischen Sanierung möglichst gering zu halten. Mieten Sie einfach Ihre neue Heizung oder Wärmepumpe und profitieren Sie vom Rundum-sorglos-Paket inklusive Installation und Wartung.
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