Frohe Menschen
Energetische Sanierung & Heizungstausch

Förderprogramme: Das ändert sich bei der BEG 2024

Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sind zentrale Schritte, um die Energiekosten der Verbraucher:innen zu senken und gleichzeitig die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll möglichst viele Menschen dabei unterstützen. Dafür wird der Zugang zur BEG 2024 weiter erleichtert und die Fördereffizienz des Programms erneut gesteigert. Förderboni erhöhen zudem die Anreize für Sanierungen.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, der weiß: Undichte Fenster, veraltete Heizkessel oder eine schlechte Wärmedämmung können teuer sein – ganz besonders jetzt, bei steigenden Energiepreisen. Schließlich verbrauchen schlecht gedämmte Gebäude oder ineffiziente Heizungsanlagen unnötig viel Energie und belasten damit die Umwelt. Mit einer energetischen Sanierung lassen sich Verbrauchswerte, Energiekosten und auch CO2-Emissionen langfristig senken. Doch auch der Umbau kostet zunächst viel Geld. Darum unterstützt der Staat sanierungswillige Immobilieneigentümer:innen in Deutschland mit zahlreichen Förderprogrammen.

Junge Frau vor einem Schreibtisch mit Bauplänen und einen Laptop
Wer energetische Sanierungsmaßnahmen plant, kann von zahlreichen Förderprogrammen profitieren.

Muss die BEG-Förderung zurückgezahlt werden?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) haben Sie die Möglichkeit, große Teile der förderfähigen Kosten einer energetischen Sanierung erstattet zu bekommen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Jede Förderung ist allerdings an Bedingungen geknüpft, die für die tatsächliche Auszahlung erfüllt werden müssen. Welche das sind, erklären wir weiter unten. Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Maßnahme. Zudem ist die tatsächliche Förderhöhe einerseits vom Förderanteil der Kosten und andererseits von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten abhängig.

Junges Paar auf einer Baustelle
Geplante Sanierungsmaßnahmen können umfangreich sein und viele Bereiche im Innen- und Außenbereich umfassen.

Was ändert sich bei den bestehenden Förderungen mit der BEG 2024?

Eine wichtige Änderung zu 2023 ist die nachträgliche Antragstellung. Künftig darf der Förderantrag erst dann gestellt werden, wenn ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde. Aus dem Vertrag muss zudem hervorgehen, dass die Erteilung des Auftrags für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an die Förderung geknüpft ist. Zusätzlich muss im Vertrag das voraussichtliche Datum für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen festgehalten werden. Dieses darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Für den Heizungstausch gilt eine Übergangsregelung, die Folgendes besagt: Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Auf 36
Monate
steigt der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch.

Auch beim Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch gibt es Änderungen. Dieser steigt von 24 auf 36 Monate. Eine Verlängerung ist danach ausgeschlossen. 

Die BEG EM differenziert zwischen Förderung Wärmeerzeuger (Heizungsanlagen) und Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle).

Bei der Förderung Wärmeerzeuger gibt es Änderungen bei den Investitionskostenzuschüssen (Anschaffungskosten einschließlich der Kosten für Montage und Inbetriebnahme):

  1. Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen (Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen) offensteht.
  2. Einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für selbst nutzende Eigentümer:innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  3. Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Ab 2029 reduziert sich der Bonus schrittweise, ab 2037 entfällt er vollständig.
  4. Die förderfähigen Investitionskosten für eine Wohneinheit betragen 30.000 Euro; für die zweite bis siebte Wohneinheit 15.000 Euro und für jede weitere 8000 Euro.

Gut zu wissen: Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent für selbst nutzende Eigentümer:innen oder maximal 21.000 Euro.

Zwei Männer besprechen Förderprogramme und Maßnahmen für eine energetische Sanierung
Neben der Grundförderung und dem iSFP-Bonus können Sie von den förderfähigen Investitionskosten profitieren.

Auch bei der Förderung Effizienzmaßnahmen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik gibt es Änderungen bei den Investitionskostenzuschüssen. Ab 2024 gilt:

  1. Grundförderung von 15 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen (Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen) offensteht.
  2. iSFP-Bonus von fünf Prozent, falls ein individueller Sanierungsfahrplan für das Gebäude vorliegt.
  3. Die förderfähigen Investitionskosten für eine Wohneinheit sinken ohne individuellen Sanierungsfahrplan 2024 auf 30.000 Euro. Falls ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 60.000 Euro.

Übersicht BEG 2024: Welche Maßnahmen werden gefördert?

Seit 2021 regelt die BEG die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Am 1. Januar 2024 traten Änderungen in Kraft. Unsere Übersicht zeigt, welche Maßnahmen durch welche Programme gefördert werden.

Tabelle Maßnahmen energetische Sanierung

*Bis Ende 2028, danach bis Ende 2036 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert, ab 2037 entfällt der Geschwindigkeitsbonus vollständig. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für eine energetische Sanierung oder den Einsatz erneuerbarer Energien zur Verfügung.

Werden bei einer energetischen Sanierung noch Materialkosten gefördert?

Durch eine vorherige Anpassung der BEG änderten sich bereits 2023 bei der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einige Förderbedingungen, etwa bei der Förderung von Eigenleistungen. Wird die Sanierung in Eigenleistung umgesetzt, also nicht durch entsprechende handwerkliche Unternehmen, sind die Materialkosten förderfähig. Allerdings muss eine Energieeffizienz-Fachkraft oder ein Fachbetrieb prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten im Förderantrag korrekt aufgeführt wurden.

Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden und müssen alle erforderlichen Angaben zum Namen, zur Objektadresse und zu förderfähigen Maßnahmen, aber auch zur Arbeitsleistung und zum Durchführungszeitraum enthalten.

Materialien für Renovierungsarbeiten
Materialkosten sind bei Eigenleistung förderfähig, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Förderung für die energetische Sanierung von proKlima in Hannover und der Region

Einen Zuschuss für die energetische Sanierung gibt es beim Bund, in vielen Bundesländern – und im Großraum Hannover sogar auf regionaler Ebene. Begrenzt lassen sich die unterschiedlichen Fördermaßnahmen miteinander kombinieren. Eigentümer:innen können so insgesamt bis zu 60 Prozent der Sanierungskosten abdecken. Gebäude sind für rund ein Drittel aller CO2-Emissionen hierzulande verantwortlich und „darum ein wichtiger Ansatzpunkt für den Klimaschutz“, sagt Kirsten Upsing, Projektleiterin beim enercity-Fonds proKlima, der Bauprojekte im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien finanziell unterstützt.

Das Programm richtet sich hauptsächlich an Bestandsgebäude und fördert unter anderem die nachhaltige Dämmung von Gebäudehüllen, den Fenstertausch und die Installation einer Solarwärmeanlage beziehungsweise einer Wärmepumpe. Auch Wärmenetzanschlüsse an Nah- oder Fernwärmenetze sind förderfähig. Daneben bezuschusst proKlima moderne Solaranlagen bei einer Vollbelegung geeigneter Dachflächen, als Solarfassade oder in Kombination mit Gründächern.

Für die proKlima-Förderungen können Sanierungswillige jeweils bis Ende Oktober einen Antrag für das laufende Jahr einreichen. „Mit unseren Fördermaßnahmen sorgen wir für mehr und vor allem für hochwertigere Gebäudesanierungen – damit bringen wir die Region beim Klimaschutz voran“, fasst Kirsten Upsing von proKlima zusammen. Für alle Förderprogramme gilt der Expertin Upsing zufolge, dass die Nachfrage auf einem hohen Niveau bleibt. „Darum sollten sich alle, die eine Sanierung planen, möglichst frühzeitig um einen ersten Beratungstermin kümmern“, empfiehlt sie. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei proKlima.

Weitere Antworten auf wichtige Fragen haben wir in unseren FAQ zusammengefasst:


Wie werden neue Heizungen ab 2024 gefördert?

Durch das neue sogenannte Heizungsgesetz oder Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben sich die Heizungsförderungen für 2024 nochmals geändert:

  • Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent Förderung
  • Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent Förderung
  • Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent Förderung
  • Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent Förderung
  • Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent Förderun

Wichtig: Wenn Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus 2024 erhalten, müssen Sie den Heizungstausch bis Ende 2025 abgeschlossen haben.

Weitere Infos über das neue Heizungsgesetz finden Sie in unserem Ratgeber.



Was ist der Geschwindigkeitsbonus?

Neben der Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung kommt 2024 für diejenigen, die früher als gesetzlich vorgeschrieben auf CO2-neutrale Heizformen umsteigen, der Geschwindigkeitsbonus als Förderungsmodell hinzu. Dieser gilt bis 2036, sinkt aber stufenweise, sodass sich ein frühzeitiger Heizungstausch lohnt:

  • Januar 2024 bis 31. Dezember 2024: 25 Prozent Förderung
  • Januar 2025 bis 31. Dezember 2026: 20 Prozent Förderung
  • Januar 2027 bis 31. Dezember 2028: 15 Prozent Förderung
  • Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 12 Prozent Förderung
  • Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 9 Prozent Förderung
  • Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 6 Prozent Förderung
  • Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 3 Prozent Förderung


Wichtig: Erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus 2024, müssen Sie den Heizungstausch bis Ende 2025 abschließen, Vermieter:innen bis Ende 2026.



Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt verschärft. Schon jetzt werden Wärmepumpen in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht mehr gefördert. Um als geeignet eingestuft zu werden, muss die installierte Wärmepumpe ab 2024 eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen.

Außerdem müssen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens fünf Dezibel (dB) niedriger sein als die nach der Ökodesign-Verordnung maximale Lautstärke von 63 dB. Ab 2026 gilt eine Regelung von mindestens 10 dB niedriger als in der Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Zudem müssen Wärmepumpen ab 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Ob sich die Investition in eine Wärmepumpe lohnt, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Heizungstausch – ist mein Haus reif für eine Wärmepumpe?“.



Welche Kosten und Erhöhungen kommen auf Mieter:innen zu?

Vermieter:innen, die beim Heizungstausch von der Grundförderung profitieren, dürfen die Kosten für die neue Heizung nicht über eine Mietumlage an die Mieter:innen weitergeben. Allerdings können auf Mieter:innen dennoch Mieterhöhungen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zukommen. Diese sollen jedoch gedeckelt werden und für einen Zeitraum von sechs Jahren pro Quadratmeter und Monat bei 50 Cent gekappt werden. Steigt die Miete durch die Heizungsmodernisierung auf mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens der Mieter:innen, soll eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten. Mieterhöhungen aufgrund einer Heizungsmodernisierung sollen bei Indexmieten generell ausgeschlossen werden.



Was ändert sich bei der Förderung von Effizienzhäusern (KfW)?

Auch bei den Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Sanierung traten bereits im Januar 2023 neue Regelungen in Kraft. So wurde der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude von fünf auf zehn Prozent angehoben. Gut zu wissen: Den Bonus gibt es auch schon bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 70 EE.

Die Anforderungen zum Erreichen der EE-Klasse stiegen 2023 von 55 Prozent Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien auf 65 Prozent. Zudem wurde der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher werden bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert. Dafür können Eigentümer:innen seit 2023 von der deutlich attraktiveren EEG-Förderung profitieren. PV-Anlagen können außerdem über das KfW-Programm 270 finanziert werden.

Neu eingeführt wurde ebenfalls bereits 2023 ein Bonus für die serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozent. Diesen Zuschuss gibt es, wenn für die energetische Sanierung vorgefertigte Fassaden- beziehungsweise Dachelemente verwendet werden. Eine weitere Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Gut zu wissen: Der Bonus ist gleichzeitig mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus nutzbar. Allerdings werden bei einer Kombination die Boni für das Worst Performing Building und die serielle Sanierung in der Summe auf 20 Prozent begrenzt.

Wurde der Effizienzhaus-Nachweis zuvor mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 berechnet, ist seit 2023 nur noch der Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Verbindung mit DIN V 18599 zulässig.


Kosten sparen bei der energetischen Sanierung

Neben den verschiedenen Förderprogrammen hilft Ihnen auch das Contracting-Modell von enercity, die Kosten einer energetischen Sanierung möglichst gering zu halten. Mieten Sie einfach Ihre neue Heizung oder Wärmepumpe und profitieren Sie vom Rundum-sorglos-Paket inklusive Installation und Wartung.

5. Januar 2024
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Grüne Wärme

Text: Annika Schmitz. Fotos: Getty Images. Zuletzt überarbeitet am 05. Januar 2024.

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