Frau bedient einen Smart Meter
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Wann und für wen werden Smart Meter Pflicht?

Intelligente Messsysteme – sogenannte Smart Meter – können den Stromverbrauch eines Haushalts zeitlich sehr genau erfassen und Daten automatisch an den zuständigen Messstellenbetreiber senden. Verbraucher:innen, die ein solches Gerät besitzen, müssen ihren Stromzähler also nicht mehr selbst ablesen. Wir erklären, wie die neuen Stromzähler funktionieren und was sie kosten, und geben einen Einblick in den Zeitplan für den Smart-Meter-Rollout.

Grundlage für den Smart-Meter-Rollout ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) aus dem Jahr 2016, das die Bundesregierung im Jahr 2023 umfassend überarbeitet hat. Ziel des Gesetzes ist „die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende“ im Sinne einer nachhaltigen, verbraucherfreundlichen Energieversorgung, eines verbesserten Netzbetriebs und einer effizienten Netzplanung. Das MsbG sieht neben Preisobergrenzen für den Betrieb von Smart Metern auch eine Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme für bestimmte Verbraucher:innen vor. Doch nicht alle Haushalte müssen auf die neuen Stromzähler umrüsten.

Ein Mann steht in einer Küche und hält ein Smartphone in seinen Händen
Praktisch: Per App können Verbraucher:innen in Echtzeit ihren vom Smart Meter registrierten Stromverbrauch verfolgen und somit Stromfresser im eigenen Haushalt aufspüren.

Was genau sind Smart Meter?

Wenn von Smart Metern die Rede ist, geht es meist um intelligente Messsysteme (iMSys). Zu Verwirrung führt manchmal, dass der Begriff oft auch für digitale Stromzähler verwendet wird. Digitale Stromzähler, auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt, verfügen ebenfalls über ein digitales Display, können allerdings nicht kommunizieren, wie es intelligente Messsysteme können.  

Intelligente Messsysteme sind zusätzlich mit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway (SMGW) ausgestattet, einem Kommunikationsmodul, das Daten empfangen, speichern und versenden kann. Nähere Informationen dazu und weitere technische Details von Smart Metern finden Sie in unserem Artikel „Smart Meter – Stromverbrauchsmessung wird intelligent“.

Wie funktionieren Smart Meter?

Smart Meter fragen den Stromverbrauch eines Haushalts alle 15 Minuten ab. Dank des verbauten SMGW können sie diese Daten für rund 60 Tage speichern und die Messwerte automatisch an den Messstellenbetreiber (MSB) übermitteln. Damit ist es nicht mehr notwendig, den Stromzähler manuell abzulesen und Zählerstände zu übermitteln.

Gut zu wisssen: Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das Zähler einbaut und betreibt. Einige Energieunternehmen, zum Beispiel die örtlichen Stadtwerke, sind zugleich Stromversorger und Messstellenbetreiber.

 

Nahaufnahme eines Smart Meters
Smart Meter übermitteln Messwerte automatisch an den Messstellenbetreiber.

Wie überträgt ein Smart Meter Daten?

Die Datenübertragung eines intelligenten Messsystems erfolgt per Mobilfunk. Dafür ist jedes Gerät mit einer SIM-Karte ausgestattet. Anders als beim Handy ist diese jedoch fest verbaut und kann nicht herausgenommen oder ausgetauscht werden. Eine Internetverbindung braucht ein Smart Meter nicht.

Wie sicher sind die übermittelten Daten?

In puncto Datenschutz unterliegt die Datenübertragung von Smart Metern hohen Standards, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt hat. Unter anderem erhalten Privathaushalte ein Pseudonym, damit Verbraucher:innen nicht namentlich ihrem Stromverbrauch zugeordnet werden können. Zudem werden die Daten verschlüsselt übertragen und können nur von Absender:in und Empfänger:in eingesehen werden. Weiterhin verfügt jedes Smart Meter über ein spezielles Schutzprofil, das Verbraucher:innen vor möglichen Angriffen von Cyberkriminellen schützt.

 

Wann brauche ich einen Smart Meter?

Für Verbraucher bis 100.000 Kilowattstunden (kWh) und Erzeuger bis 25 Kilowatt (kW) installierter Leistung hat der „agile Rollout“ bereits begonnen. Denn mit der Neufassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), die im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) festgelegt wurde, ist es seit dem 7. Dezember 2022 erlaubt, intelligente Messsysteme im Rahmen des sogenannten agilen Rollouts schon vor Beginn des Pflichtrollouts einzubauen. Bis dahin ist der Einbau noch freiwillig. Ab 2025 soll sich das allerdings ändern.

Für den Pflichtrollout sind je nach Größe der Erzeuger:innen und Verbraucher:innen verschiedene verbindliche Fristen festgesetzt worden:

  • Ab 2025 sind alle Verbraucher:innen ab 6000 bis 100.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr zum Einbau von Smart Metern verpflichtet. In diese Kategorie fallen zum Beispiel mittelständische Unternehmen und größere Privathaushalte mit mehr als fünf Personen. Der Pflichtrollout erfolgt in mehreren Schritten, sodass bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent der Verbrauchsstellen mit einem Smart Meter ausgestattet sein sollen. Auch Erzeuger:innen ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung sind ab 2025 zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet.

     
  • Verbraucher:innen, die mehr als 100.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, zum Beispiel Industrieunternehmen, und Erzeuger:innen mit einer installierten Leistung über 100 Kilowatt, etwa Betreiber:innen großer Flächen-PV-Anlagen, müssen ab 2028 über einen Smart Meter verfügen.

     
  • Für die meisten privaten Haushalte – mit einem Jahresverbrauch unter 6000 Kilowattstunden pro Jahr – gelten Smart Meter auch nach 2024 als optional. In diesen Fällen entscheidet der Messstellenbetreiber, ob ein Smart Meter eingebaut wird. Alternativ können Verbraucher:innen den Einbau eines intelligenten Messsystems einfordern.

Einen genauen Überblick gibt der folgende Rollout-Fahrplan.

Die Grafik zeigt anhand eines Zeitstrahls, welche Fristen im Messstellenbetriebsgesetz je nach Größe der Erzeugerinnen und Erzeuger sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher festgesetzt sind
Die oben stehende Grafik zeigt, welche Fristen im Messstellenbetriebsgesetz je nach Größe der Erzeuger:innen und Verbraucher:innen festgesetzt sind.

Wann brauche ich eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler, die sogenannten Ferraris-Zähler, in Deutschland abgelöst sein. Das bedeutet: Wer nicht zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet ist und diesen auch nicht freiwillig einbauen lassen möchte, muss bis 2032 mit einem digitalen Stromzähler, also einer modernen Messeinrichtung (mME), ausgestattet sein. Laut Messstellenbetriebsgesetz sind die Messstellenbetreiber ab 2025 dazu verpflichtet, an ihre Kund:innen heranzutreten, den Zählertausch anzukündigen und anschließend durchzuführen. Für die Umrüstung von einem analogen auf einen digitalen Stromzähler entstehen den Verbraucher:innen keine Extrakosten, jedoch darf der Messstellenbetreiber maximal 20 Euro pro Jahr für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung abrechnen. Zum Vergleich: Die Kosten für einen analogen Zähler liegen aktuell bei etwa 13 Euro im Jahr.

Welche Vorteile bieten Smart Meter?

Smart Meter bringen diverse Vorteile mit sich – für die Energiewende und für Verbraucher:innen. Auf lange Sicht sollen Smart Meter bei der Schaffung intelligenter Stromnetze – sogenannter Smart Grids – behilflich sein. Ziel ist es, die gesammelten Verbrauchsdaten möglichst vieler Haushalte in Echtzeit mit den Erzeugungsdaten (erneuerbarer) Stromproduzent:innen abzugleichen. Dadurch kann flexibler auf die Stromproduktion witterungsabhängiger Erzeuger wie Wind- oder PV-Anlagen eingegangen werden, die stärkeren Schwankungen unterworfen ist. So könnte etwa überschüssig produzierter Solarstrom in Stromspeicher von Photovoltaikanlagen oder in Elektroautos geleitet werden.

Frontalansicht einer Waschmaschine
Wenn Ihr Energielieferant variable Stromtarife anbietet, lohnt es sich, den Zeitpunkt bewusst zu wählen, wann ein Gerät wie beispielsweise die Waschmaschine eingeschaltet werden soll.

Verbraucher:innen und Unternehmen gewinnen durch intelligente Messsysteme an Komfort, da die manuelle Ablesung und die Zählerstandsübermittlung entfallen. Zusätzlich können sie unter Umständen finanziell profitieren. Denn wer genau weiß, wann im Haushalt wie viel Strom verbraucht wird, versteht den eigenen Energieverbrauch besser und kann auf dieser Basis die Energiekosten optimieren. Dies gilt besonders für Kund:innen in variablen oder dynamischen Stromtarifen, die je nach Börsenstrompreis, Netzauslastung oder auch Tageszeit verschiedene Strompreise pro verbrauchter Kilowattstunde aufrufen. Sie können anhand der detaillierten Daten aus dem Smart Meter ihren Verbrauch noch gezielter steuern und Kosten sparen.

Wer trägt die Kosten für die intelligenten Messsysteme?

Der Pflichteinbau von Smart Metern ist in der Regel kostenfrei, jedoch fallen pro Jahr laufende Kosten für Betrieb, Wartung und Ablesung an. Dafür zahlt die Person, die den Strom verbraucht. Muss im Rahmen des Pflichteinbaus der Zählerschrank erweitert oder getauscht werden, können je nach Aufwand zusätzlich einmalige Kosten von bis zu 2000 Euro anfallen. Diese müssen von der oder dem Hauseigentümer:in getragen werden. Wer sich ab 2025 freiwillig einen Smart Meter einbauen lässt, muss für den Einbau einmalig maximal 30 Euro an den Messstellenbetreiber zahlen.

Wie viel kosten die neuen Stromzähler?

Nutzer:innen von Smart Metern müssen einmal jährlich die Kosten für Betrieb, Wartung und Ablesung aufbringen. Damit die Rechnung nicht zu hoch ausfällt, hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen festgelegt. Für Privathaushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6000 Kilowattstunden liegt diese bei maximal 20 Euro pro Jahr. Damit bewegt sich der Preis für die Nutzung eines intelligenten Messsystems nur leicht über dem für analoge Stromzähler, welcher etwa 13 Euro pro Jahr beträgt. Die weiteren Preisobergrenzen für Smart Meter staffeln sich entsprechend der Höhe des Jahresstromverbrauchs, wie die folgende Tabelle zeigt:

Tabelle_Smart-Meter-Pflicht

Wie läuft der Einbau der intelligenten Systeme ab?

Das Umrüsten auf einen Smart Meter funktioniert ähnlich wie ein normaler Zählertausch und nimmt im Normalfall nicht mehr als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch. Fallen Sie unter die Smart-Meter-Pflicht, wird Ihr Messstellenbetreiber Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Ihnen einen Terminvorschlag für den Wechsel unterbreiten. Wünschen Sie von sich aus den Einbau eines Smart Meters, müssen Sie diesen in der Regel bei Ihrem Messstellenbetreiber beantragen.

Ist ein Smart Meter Pflicht für PV-Anlagen?

Ja, Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab sieben Kilowatt-Peak (kWp) sind gesetzlich verpflichtet, einen Smart Meter einbauen zu lassen. Dies sind in der Regel PV-Anlagen ab einer Größe von 35-40m2 und aufwärts. Der große Vorteil dabei ist, dass Smart Meter direkt mit dem Energiemanagementsystem der Anlage kommunizieren können. So lässt sich der PV-Eigenverbrauch steigern. Um eine reibungslose Kommunikation zwischen Energiemanagementsystem und Smart Meter sicherzustellen, sollte das intelligente Messsystem vom gleichen Hersteller wie der PV-Wechselrichter stammen.

Gut zu wissen: Für Anlagen mit weniger als sieben Kilowatt (kWp) installierter Leistung, etwa Balkonkraftwerke, wird kein Smart Meter benötigt.

Wir beantworten weitere häufig gestellte Fragen:


Wer muss einen Smart Meter einbauen?

Den Einbau des Smart Meters übernimmt der Messstellenbetreiber. Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Einbau für alle Privathaushalte und Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 6000 Kilowattstunden pro Jahr sowie Stromerzeuger:innen mit einer installierten Leistung ab sieben Kilowatt verpflichtend.



Ist ein Smart Meter Pflicht für Wärmepumpen?

Wer sein Zuhause mit einer umweltfreundlichen Wärmepumpe beheizt, muss nicht zwangsläufig einen Smart Meter einbauen lassen. Erst dann, wenn der Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden liegt oder staatliche Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch genommen wurden, muss ein intelligentes Messsystem installiert werden.



Welche Nachteile haben die neuen Stromzähler?

Generell liegen die jährlichen Kosten für den Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und moderner Messeinrichtungen etwas über denen, die aktuell für analoge Stromzähler fällig werden  . Mehr als 20 Euro pro Jahr müssen Normalverbraucher:innen laut der gesetzlichen Vorgabe jedoch nicht zahlen.



Kann ich den Einbau des Smart Meters ablehnen?

Nein, die Installation eines Smart Meters kann nicht abgelehnt werden, wenn Sie unter die Regelungen der Smart-Meter-Pflicht fallen. Der Gesetzgeber hat den Einbau von intelligenten Messsystemen im Zuge der Digitalisierung und der Energiewende ohne Recht auf Widerspruch als verpflichtend festgelegt.



Kann ich den Messstellenbetreiber frei wählen?

Ja, grundsätzlich haben Verbraucher:innen das Recht, ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen. Wird ein anderes Unternehmen für den Messstellenbetrieb beauftragt als das, das eigentlich vor Ort zuständig wäre, entfallen allerdings die Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb der Smart Meter.



Haben Smart Meter eine Rücklaufsperre?

Ja, Smart Meter haben eine Rücklaufsperre. Diese verhindert, dass der eingespeiste Strom mit dem verbrauchten Strom im Zähler verrechnet wird.


Aus analog wird digital

Bis zum Jahr 2032 ersetzt die enercity-Tochter enercity netz als Messstellenbetreiberin alle analogen Zähler in ihrem Netzgebiet im Raum Hannover – entweder durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem.

Weiteres zum Zählerwechsel

Artikel vom 15. Mai 2023, zuletzt aktualisiert am 30. Mai 2024.

30. Mai 2024
Smart City
Ökostrom

Text: Redaktion #positive energie. Fotos: Getty Images, shutterstock

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