Energy Sharing: Energiewende gemeinsam vorantreiben
Energy Sharing erlaubt es Privathaushalten, Kommunen und Unternehmen, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG, auch Energiegemeinschaft) zusammenzuschließen und gemeinsam eine oder mehrere Anlagen für erneuerbare Energien zu betreiben. Eine BEG besteht aus verschiedenen Mitgliedern. Einige von ihnen besitzen eigene Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen). Andere wiederum nutzen den von den Anlagenbesitzer:innen produzierten grünen Strom, welcher direkt über das öffentliche Stromnetz geteilt wird. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Mitglieder ohne eigene Anlage im Umkreis von 50 Kilometern um die Produzent:innen herum wohnen. Wird mehr Strom erzeugt als durch die Mitglieder benötigt, kann der überschüssige Anteil verkauft werden. Reicht die Energieerzeugung nicht für den Eigenverbrauch aus, bezieht die BEG zusätzlichen Strom vom Energieversorger.
Welche Vorteile bietet Energy Sharing?
Je nachdem, ob Sie Erzeuger:in oder Nutzer:in sind, bringt Energy Sharing verschiedene Vorteile mit sich. Wer innerhalb einer Energiegemeinschaft Strom bezieht, kann selbstproduzierten Ökostrom nutzen, selbst wenn kein Platz oder keine Fläche für eine eigene EE-Anlage vorhanden ist. Besitzer:innen von EE-Anlagen hingegen erhalten erstmals die Möglichkeit, überschüssig produzierte Energie innerhalb der Gemeinschaft zu verkaufen, anstatt sie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Damit wird es angesichts der sinkenden Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wieder attraktiver, eigene EE-Anlagen zu betreiben.
Zudem verringert Energy Sharing den Bedarf, Strom über lange Strecken zu transportieren, was die Belastung der Stromnetze senkt. Dadurch treten auch weniger Übertragungsverluste auf, die normalerweise beim Transport von Strom zwischen Kraftwerk und Verbrauchsstelle entstehen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die nachhaltige Gestaltung von Quartieren und Stadtteilen. Denn Energy Sharing eignet sich optimal für die Errichtung nachhaltiger Stadtquartiere und bildet damit einen wichtigen Baustein für die Energiewende. Erneuerbare Energien können direkt vor Ort produziert und genutzt werden, ohne von fremden Anlagen abhängig zu sein. In einem Stadtteil oder Quartier können mehrere Gebäude mit eigenen Anlagen gemeinsam dafür sorgen, dass die Gemeinschaft mit Energie versorgt wird.
Welche EU-Vorgaben gelten für das Energy Sharing?
Der Grundgedanke von Energy Sharing ist in Artikel 22 der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie verankert. Demnach dürfen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften) eigens erneuerbare Energie produzieren, speichern, verkaufen sowie gemeinsam nutzen. Gemäß der überarbeiteten Richtlinie (RED II) vom 11. Dezember 2018 sollten die EU-Mitgliedsstaaten bis 30. Juni 2021 sicherstellen, dass diese Rechte in nationales Recht überführt werden.
Während Länder wie Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich das Energy Sharing inzwischen umfassend rechtlich geregelt haben, ist die Richtlinie in einigen anderen Staaten wie Deutschland, Lettland und Norwegen bisher nicht oder nur teilweise in nationales Gesetz überführt worden.
Wie funktioniert das Energy Sharing in anderen EU-Ländern?
Die oben genannten EU-Staaten, die bereits verschiedene Modelle des Energy Sharing implementiert haben, zeichnen sich vor allem durch niedrigere bürokratische Hürden aus. In Italien wurde das Sharing-Modell zunächst in kleinem Rahmen erprobt und dann schrittweise auf weitere Kommunen ausgeweitet. Das Herzstück des italienischen Energy Sharing-Modells bildet ein Anreizsystem, bei dem Anlagenbetreiber zusätzlich zur Marktprämie eine Energy Sharing-Prämie von 11 Cent für jede innerhalb der Gemeinschaft erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde Strom erhalten. Auch in Spanien, Portugal und Frankreich gibt es bereits fortschrittliche rechtliche Rahmenbedingungen für Energy Sharing-Projekte. Alle erneuerbaren Projekte, die bei landesweiten Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, müssen eine lokale Bürgerbeteiligung einschließen. Zudem existieren auf regionaler und lokaler Ebene zahlreiche Programme zur Förderung von Energiegemeinschaften.
Energy Sharing versus gemeinsame Eigenversorgung
In Deutschland existieren bereits rund 1000 Bürgerenergiegesellschaften, die erneuerbare Energie gemeinsam erzeugen und nutzen. Dies ist bisher allerdings nur dann möglich, wenn beides „unter demselben Netzanschluss“ stattfindet. Dabei handelt es sich um eine Art der gemeinsamen Eigenversorgung. Verschiedene Mieterstrom-Modelle zahlen bereits auf diese Variante der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von grünem Strom ein. Der Unterschied zum Energy Sharing besteht jedoch darin, dass der gemeinsam produzierte Strom nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.
Welche Hindernisse für das Energy Sharing gibt es in Deutschland?
Aktuell existieren in Deutschland verschiedene Hürden, die die flächendeckende Implementierung des Energy Sharing Modells verhindern. Insbesondere zählen hierzu:
- Bürokratie: Die Gründung und der Betrieb von Bürgerenergiegesellschaften folgt komplexen Vorschriften und erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand.
- Messung und Abrechnung: Für eine gerechte Aufteilung der Kosten ist es notwendig, den Stromverbrauch jedes Mitglieds genau zu erfassen und transparent abzurechnen. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Rollout von intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Wann und für wen werden Smart Meter Pflicht?“.
- Technische Integration: Um Energy Sharing effektiv umzusetzen, muss ein geeigneter Rahmen geschaffen werden. Dies schließt die Förderung neuer Technologien mit ein, etwa die intelligente Vernetzung von Energieerzeugern, Speichersystemen und Verbrauchsgeräten sowie die Integration von Smart-Grid-Technologien .
- Finanzielle Anreize: Bis dato fehlen in Deutschland marktwirtschaftliche Anreize für das Energy Sharing. Sobald Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, werden Netzentgelte fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der Strom am anderen Ende Deutschlands oder direkt in der Nachbarschaft genutzt wird.
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