Zwei Männer mit Arbeitskleidung und Schutzhelm sehen sich Pläne auf Papier und einem Laptop an und zeigen auf Stromleitungen im Hintergrund.
Strompreis

Wie hoch sind die Netzentgelte 2025, und wer zahlt sie?

Auch im Jahr 2025 ändern sich die Netzentgelte: Gleich in zehn Bundesländern sinken die Gebühren, während sie anderswo steigen. Wir erklären, was sich genau hinter den Netzentgelten verbirgt, wer sie zahlt und warum sie regional unterschiedlich hoch ausfallen.

Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte – auch Netznutzungsentgelte genannt – sind Gebühren, die Netzbetreiber dafür erhalten, dass sie ihre Netze für die Durchleitung von Strom zur Verfügung stellen. Mit diesen Gebühren finanzieren die Netzbetreiber die Wartung, den Betrieb und den Ausbau der Stromnetze sowie die Sicherstellung einer stabilen und zuverlässigen Energieversorgung. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), die überregionale Stromnetze betreiben, und knapp 900 Verteilnetzbetreiber, die regionale und lokale Stromnetze betreiben. Seit Januar 2023 gelten für die überregionalen Netzbetreiber einheitliche Preise: Bis zum 31. Dezember 2023 verlangten die ÜNB einheitlich 3,12 Cent pro Kilowattstunde, 2024 waren es bereits 6,43 Cent. Im Jahr 2025 steigt das durchschnittliche Netzentgelt abermals – um 3,4 Prozent – auf 6,65 Cent pro Kilowattstunde.

Eine Landschaft mit Stromtrasse bei Sonnenuntergang
Netzentgelte sind Gebühren, die Netzbetreiber dafür erhalten, dass sie ihre Netze für die Durchleitung von Strom zur Verfügung stellen. Wie hoch diese sind, bestimmen die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden der Bundesländer.

Entrichtet werden die Entgelte aber von den sogenannten Netzkund:innen: Das sind die Energieversorgungsunternehmen, die den Strom an die Endkund:innen liefern, beispielsweise enercity. Sie geben diese Kosten als Teil des Strompreises weiter. Letztlich werden die Netzentgelte also von den Verbraucher:innen gezahlt. Neben den Netzentgelten werden vom Netzbetreiber gesetzlich vorgegebene Umlagen erhoben, die auch letztlich von den Verbraucher:innen über den Strompreis gezahlt werden müssen. 

  • Umlage KWKG: Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung zur Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt. 
  • Offshore-Netzumlage: Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. 
  • Aufschlag für besondere Netznutzung: Hiermit werden zum einen die Reduzierung von Netzentgelten für individuelle Netznutzer:innen finanziert. Zum anderen erhalten Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten aus dieser Umlage. 

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Wer entscheidet über die Höhe der Netzentgelte beim Strom?

Da Netzbetreiber eine Monopolstellung innehaben, dürfen sie nicht frei darüber entscheiden, wie viel sie von ihren Kundinnen und Kunden verlangen. Stattdessen geben die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Höhe der Netzentgelte vor. Dabei berücksichtigen diese neben den Kosten für Betrieb und Unterhalt auch die Investitionen in den Ausbau der Netze sowie einen Gewinn für die Netzbetreiber. Jedes Jahr wird danach eine Erlösobergrenze festgelegt – also die maximale Summe, die die Netzbetreiber durch die Netzentgelte erwirtschaften dürfen. 

Woher kommen die regionalen Unterschiede bei den Netzentgelten?

Die Netzbetreiber verteilen die Gesamtsumme der Erlösobergrenze „verursachungsgerecht“. Das heißt: In Regionen, in denen höhere Kosten anfallen, zahlen die Verbraucher:innen höhere Netzentgelte als in anderen. Zu den Ursachen für solche Kosten zählen unter anderem: 

  • In Regionen mit wenigen industriellen Abnehmer:innen oder geringer Bevölkerungsdichte müssen sich wenige Verbraucher:innen die Netzentgelte teilen. 
  • Wird viel regenerative Energie dezentral erzeugt, wird auch weniger Strom entnommen; dann verteilen sich die Betriebskosten auf weniger Kilowattstunden. 
  • Ältere Netze erfordern höhere Wartungs- und Reparaturkosten, zudem sind die Leistungsverluste bei der Stromübertragung hier höher als in modernen Netzen. 
  • Zeitweise müssen die Netzbetreiber die Einspeisung von Energie in einzelnen Abschnitten abriegeln: wenn etwa in Norddeutschland viel Windenergie produziert wird, die Leitungen aber zu schwach sind, um diesen nach Süddeutschland zu transportieren, wo er nachgefragt wird. Gleichzeitig muss dann im Süden die Kraftwerksleistung hochgefahren werden. Ein solcher „Redispatch“ verursacht hohe Kosten und einen hohen Energieaufwand. 

So werden die Netzentgelte ab 2025 fairer auf die Bundesländer verteilt

Der Ausbau erneuerbarer Energien hat einen großen Anteil an dem regionalen Ungleichgewicht der Netzentgelte gehabt. Bislang mussten Netzbetreiber in Regionen mit einem besonders intensiven Ausbau häufig deutlich höhere Mehrkosten tragen. Dies führte zu erheblichen Unterschieden bei den Netzentgelten: Während sie in manchen Gebieten etwa 15 Cent pro Kilowattstunde betrugen, lagen sie in anderen Regionen bei weniger als fünf Cent. Da der erzeugte Strom jedoch nicht nur die jeweilige Region, sondern ganz Deutschland versorgt, gilt ab 2025 eine neue Regelung für eine gerechtere Verteilung der Mehrkosten. 

Die Netzbetreiber mussten dazu vorab nachweisen, dass sie durch den Zubau erneuerbarer Energien besonders belastet sind. Ausschlaggebend war das Verhältnis zwischen der angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung und der Verbrauchslast im Netzgebiet. Etwa 180 Netzbetreiber, vor allem in Nord- und Nordostdeutschland, konnten diesen Nachweis erbringen und erhalten über die Umlage „Aufschlag für besondere Netznutzung“ einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Mehrkosten. Dadurch sinken die Netzentgelte 2025 in zehn Bundesländern. 

Veränderung der Netzentgelte 2025 nach Bundesland

Die Tabelle zeigt, wie sich die Netzentgelte 2025 in den einzelnen Bundesländern verändern: 

 

Bundesland
Veränderungen Netzentgelte 2025
Baden-Württemberg
       +      5,7 %
Bayern
-          11,7 %
Brandenburg
-          18,9 %
Hamburg
       +      8,4 %
Hessen
-          3,0 %
Mecklenburg-Vorpommern
-          26,8 %
Niedersachsen
-          5,0 %
Nordrhein-Westfalen
       +     0,2 %
Rheinland-Pfalz
       +     3,0 %
Saarland
-          9,4 %
Sachsen
-          10,0 %
Sachsen-Anhalt
-          5,0 %
Schleswig-Holstein
-          24,0 %
Thüringen
-          16,7 %

Quelle: enet 

Eine Frau und ein Mann studieren ihre Stromrechnung
In zehn Bundesländern können sich die Verbraucher:innen 2025 über sinkende Netzentgelte freuen.

Wie finden Sie heraus, wie viel Netzentgelt Sie bezahlen?

Bei Privat- und kleinen Gewerbekund:innen wird das Netzentgelt aus einer Kombination von verbrauchsabhängigem „Arbeitspreis“ und pauschal festgelegtem „Grundpreis“ errechnet, so wie auch der Strompreis insgesamt. Mehr Details zu Arbeitspreis und Grundpreis finden Sie im Artikel „So setzt sich der Strompreis zusammen“. Wie hoch dieser Anteil bei Ihnen ausfällt, wird in Ihrer Stromrechnung gesondert aufgeführt. 2024 machten Netzentgelte bei Endverbraucher:innen im bundesweiten Durchschnitt 27 Prozent, also rund ein Viertel, des Strompreises aus

12. Februar 2025
Ökostrom

Text: Redaktion. Fotos: Getty Images. Artikel vom 10.01.2023, zuletzt aktualisiert am 11.02.2025.

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