So versichern Sie Ihre Wärmepumpe richtig
Gibt es eine Pflicht, Wärmepumpen zu versichern?
Eine Pflicht zur Versicherung von Wärmepumpen gibt es nicht. Angesichts der hohen Anschaffungskosten ist es jedoch sinnvoll, die Wärmepumpe gegen das Risiko von Beschädigungen oder Zerstörung abzusichern. Darüber hinaus kann auch die Wärmepumpe selbst Schäden bei Dritten verursachen – dazu unten mehr.
In unseren Wärmepumpen-FAQ erfahren Sie mehr über die Anschaffungskosten von Wärmepumpen und die Fördermöglichkeiten.
Wann greift die Wohngebäudeversicherung?
Viele Gefahren, die Wärmepumpen drohen können, werden automatisch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Voraussetzung dafür ist, dass die Pumpe fest mit dem Gebäude verbaut ist und somit als Teil des Gebäudes gilt.
Mehr dazu, welche Wärmepumpen es gibt und wie sie sich unterscheiden, lesen Sie im Artikel „Einfach erklärt: Wie funktioniert eine Wärmepumpe?“.
Zu den Gefahren, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, zählen typischerweise Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag
- Hagel
- Sturm
- Leitungswasser
- Überspannung
Wichtig: Durch die Installation einer Wärmepumpe steigt der Wert Ihres Hauses – und dadurch auch der sogenannte „Wert 1914“, der als Maßstab für die Höhe der Versicherungssumme gilt. Deshalb ist es wichtig, die Versicherung über die Installation der Wärmepumpe zu informieren. Das kann durchaus dazu führen, dass sich die Versicherungsbeiträge erhöhen. Meist fallen solche Erhöhungen aber moderat aus. In jedem Fall sollten Sie den bestehenden Versicherungsvertrag prüfen und den Versicherungsgeber bitten, die Wärmepumpe ausdrücklich in dem Vertrag aufzuführen.
Wie sind Wärmepumpen im Außenbereich versichert?
Wärmepumpen, die im Außenbereich aufgestellt sind, müssen – wie oben geschildert – in der Regel extra in den Vertrag aufgenommen werden. Dann sollten Sie auch Beschädigungen durch Dritte einschließen. Befindet sich das Gebäude an einem Standort, an dem ein hohes Risiko für Schäden durch Überschwemmungen, Lawinen oder ähnliche Naturkatastrophen besteht, kann auch eine sogenannte Elementarschaden- beziehungsweise Extremwetterschutzversicherung sinnvoll sein.
Sind Schäden durch Bedienungsfehler versichert?
Wird die Wärmepumpenanlage falsch bedient, greift die Wohngebäudeversicherung oft nicht. Wer sichergehen will, kann dafür eine spezielle Elektronikversicherung abschließen. Diese umfasst in der Regel:
- Bedienungsfehler, auch durch Dritte
- Konstruktionsfehler, Materialfehler, Spannungsfehler
- Über- oder Unterdruck
- Kurzschluss oder Überspannung
- defekte Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Welche Pflichten haben Hauseigentümer:innen?
Damit der Versicherungsschutz im Falle eines Schadens greift, müssen Hauseigentümer:innen darauf achten, die versicherten Wärmepumpen regelmäßig gemäß den Vorgaben des Herstellers warten zu lassen – und zwar ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe. Der genaue Umfang dieser Pflichten – im Versicherungsdeutsch: Obliegenheiten – kann im Versicherungsvertrag individuell festgelegt werden.
Wie werden Schäden versichert, die meine Wärmepumpe bei Dritten verursacht?
Auch Fälle, in denen Wärmepumpen Schäden bei Dritten verursachen, sind denkbar: wenn beispielsweise Kühlungsmittel durch ein Leck in den Boden und ins Grundwasser einsickert. In diesen Fällen greift Ihre private Haftpflichtversicherung.
Müssen Wärmepumpen gegen Diebstahl versichert werden?
Diebstahl ist meistens nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In diesem Fall müssen Sie entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Diebstahlversicherung abschließen wollen. Dazu folgende Hintergrundinformation: Bis Ende 2023 wurde in Deutschland nur eine einstellige Zahl von Diebstählen von Wärmepumpen registriert – und in fast allen Fällen handelte es sich dabei um Wärmepumpen, die noch nicht installiert waren, sondern verpackt auf Baustellen abgestellt waren. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) erklärte jedoch, dass man wegen der steigenden Rohstoffpreise für Heizungen und der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Heizungen mit einem Anstieg der Fallzahlen rechnet. Über die Höhe des Anstiegs traf das LKA allerdings keine Prognose.
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