Pflicht zum Heizungscheck: Was Sie jetzt wissen müssen
Was ist der Heizungscheck?
Der Heizungscheck ist seit dem 1. Oktober 2022 Pflicht. Er soll sicherstellen, dass Gasheizungen optimal eingestellt sind, damit sie effizient arbeiten. Das soll helfen, den Gasverbrauch in Deutschland flächendeckend zu reduzieren. Geregelt ist der Check in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV).
Wer muss den Heizungscheck durchführen lassen?
Alle Eigentümer und Vermieter von Immobilien, die mit Erdgasheizungen ausgestattet sind, müssen den Check bis zum 15. August 2024 durchführen lassen. Mieterinnen und Mieter müssen nicht aktiv werden. Von der Pflicht befreit ist, wer bereits in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 einen vergleichbaren Check hat durchführen lassen, etwa nach DIN EN 15378. Die Pflicht zum Heizungscheck entfällt auch, wenn das Gebäude über ein standardisiertes Energiemanagementsystem oder eine standardisierte Gebäudeautomation verfügt. Geschätzt betrifft die Verpflichtung zum Heizungscheck 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland.
Beinhaltet der Heizungscheck einen hydraulischen Abgleich?
Eigentümer von Nichtwohngebäuden ab 1000 Quadratmetern Fläche und Mehrfamilienhäusern mit zehn und mehr Wohneinheiten sind darüber hinaus verpflichtet, bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Check durchzuführen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohneinheiten müssen diesen Check bis zum 15. September 2024 durchführen lassen.
Die Pflicht entfällt, wenn die Heizung bereits hydraulisch abgeglichen wurde oder wenn geplant ist, innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag die Heizung auszutauschen oder mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Fläche des Gebäudes dämmen zu lassen.
Warum ein hydraulischer Abgleich auch dann sinnvoll sein kann, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, lesen Sie im Artikel „Heizenergie sparen mit dem hydraulischen Abgleich“. Übrigens: über den enercity-Fonds ProKlima ist auch eine anteilige Förderung der Kosten möglich.
Was wird beim Heizungscheck geprüft?
- Wärmeerzeugung
- Wärmeübergabe
- Warmwasseraufbereitung
- Verteilung von Wärme und Warmwasser in den Räumen
Ist der Heizungscheck identisch mit dem Heizungscheck nach DIN EN 15378?
Der neue verpflichtende Heizungscheck entspricht nicht dem Heizungscheck nach DIN EN 15378. Letzterer ist deutlich umfangreicher und wird auf freiwilliger Basis durchgeführt. Beide Checks können aber miteinander kombiniert werden.
Wer führt den Heizungscheck durch?
Alle „fachkundigen“ Personen im Sinne der Handwerksordnung können den Check durchführen. Darunter fallen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgeführt sind.
Was kosten Heizungscheck und hydraulischer Abgleich?
Der Heizungscheck dauert ungefähr eine Stunde und kostet in der Regel zwischen 100 und 180 Euro. Notwendige Optimierungsmaßnahmen, die sich aus dem Check ergeben, sind aber nicht inbegriffen. Ein hydraulischer Abgleich bedeutet zusätzliche Kosten – laut Verbraucherzentrale liegen diese für ein Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern bei rund 700 Euro. Müssen dabei außerdem voreinstellbare Ventile eingebaut werden, kommen weitere 400 Euro hinzu.
Welche Folgen hat der Heizungscheck für mich?
Das Ergebnis des Checks wird schriftlich festgehalten. Erkennen die Prüfer ein Optimierungspotenzial, halten sie dabei auch notwendige Maßnahmen fest, die die Heizung effizienter machen würden. Möglich sind:
- Absenken der Vorlauftemperatur.
- Optimieren der Heizkurve, um Vorlauftemperatur und Außentemperatur besser aufeinander abzustimmen.
- Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung; oder Absenkungen oder Abschaltungen zu bestimmten Tages- oder Jahreszeiten, abhängig vom Nutzerprofil.
- Absenken der Heizgrenztemperatur, die festlegt, ab welcher Außentemperatur die Heizung anspringen soll.
- Optimierung des Zirkulationsbetriebs.
- Generelle Informationen zu Energiesparmaßnahmen. Einfache Tipps zum effizienteren Heizen finden Sie auch in den Artikeln „Heizkosten sparen“ und „Heizung entlüften“.
Wer zum Heizungscheck verpflichtet ist, muss diese Optimierungsmaßnahmen durchführen lassen. Wichtig: Auch für die Durchführung der Maßnahmen gilt als letzte Frist der 15. September 2024. Wer Schwierigkeiten bei der Handwerkersuche vermeiden will, sollte darum versuchen, den Heizungscheck deutlich vor Ende der Frist durchführen zu lassen.
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