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Solarenergie

Alles Wissenswerte zum Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister gilt als ein wesentlicher Baustein für die Modernisierung und Digitalisierung des deutschen Energiemarktes. Darum müssen alle, die am Strommarkt aktiv sind, ihre strom- oder gaserzeugenden Anlagen anmelden – von großen Energieversorgern bis hin zu privaten Betreiber:innen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu und erklären, wie eine Registrierung funktioniert.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales, öffentlich zugängliches Register, das von der Bundesnetzagentur in Deutschland betrieben wird. Es dient seit seiner Einführung 2019 der Erfassung und Verwaltung der Stammdaten aller Akteure auf dem Energiemarkt sowie aller ans Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen. Und das sind nicht wenige: Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland allein mehr als sechs Millionen Stromerzeugungsanlagen. Dazu zählen leistungsstarke Megawatt-Kraftwerke der großen Energieversorger ebenso wie kleine private Photovoltaikanlagen oder Energiespeicher. Und täglich werden im Schnitt rund 6.000 Anlagen neu angemeldet, deren produzierter Strom für den Eigenverbrauch genutzt oder auf dem Strommarkt verkauft wird. Wie genau der Strommarkt funktioniert, erklären wir in unserem großen Info-Ratgeber.

 

Warum gibt es das Marktstammdatenregister?

Das Hauptziel des Marktstammdatenregisters ist es, eine umfassende und einheitliche Datenbasis für den Energiemarkt zu schaffen. Dies umfasst die Erfassung von Informationen über:

 

  • Marktteilnehmer:innen: Dazu gehören Energieversorger, Netzbetreiber, Direktvermarkter und andere Akteure, die auf dem Energiemarkt tätig sind.

 

  •  Erzeugungsanlagen & Speicher: Alle Anlagen, die Strom oder Gas erzeugen, müssen im MaStR registriert werden. Dies betrifft sowohl große Kraftwerke als auch kleinere dezentrale Anlagen wie z.B. Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Auch Speicher werden hier erfasst.

 

Durch die zentrale Erfassung dieser Daten wird eine höhere Transparenz im Energiemarkt erreicht, was sowohl für die Marktteilnehmer:innen als auch für die Aufsichtsbehörden von Vorteil ist.

Vor allem aber unterstützen die im Marktstammdatenregister gesammelten Daten den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Datenbank ermöglicht es nicht nur, den Fortschritt und die Verteilung erneuerbarer Energiequellen genau zu überwachen und zu steuern, sondern hilft durch die zentrale Erfassung aller Anlagen auch der Bundesnetzagentur bei der Regulierung des Energiemarktes. Denn nur, wenn bekannt ist, wo genau Anlagen installiert werden und wie viel Strom diese maximal ins Stromnetz einspeisen können, kann sichergestellt werden, dass das Netz auf die zusätzlichen Mengen ausgelegt ist. Gegebenenfalls muss das Stromnetz ausgebaut werden, um dessen Kapazitäten zu erhöhen. Das MaStR spielt also eine entscheidende Rolle bei der Digitalisierung und Transparenz des deutschen Energiemarktes sowie der Resilienz des Stromnetzes.

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Alle Vorteile des MaStR auf einen Blick

Das Marktstammdatenregister bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die Bürger:innen, Unternehmen und Behörden gleichermaßen entlasten:

 

  • Transparenz und Übersichtlichkeit: Alle relevanten Daten sind an einem zentralen Ort gebündelt und öffentlich zugänglich. Früher gab es verschiedene Register, wie das PV-Meldeportal für Photovoltaikanlagen oder das Anlagenregister für Erneuerbare-Energie- und Kraft-Wärmekopplung-Anlagen. Das MaStR hat diese Systeme vereint, sorgt für mehr Übersichtlichkeit und vereinfacht bürokratische Prozesse sowie die Nachverfolgung und Analyse von Marktentwicklungen.

     

  • Effizienzsteigerung: Durch die zentrale Datenhaltung werden Doppelmeldungen vermieden und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden reduziert. Dies führt zu einer effizienteren Abwicklung von Meldepflichten und Genehmigungsverfahren.

     

  • Unterstützung der Energiewende: Das MaStR liefert wichtige Daten, die für die Planung und Umsetzung der Energiewende in Deutschland notwendig sind. Es ermöglicht eine bessere Koordination und Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.

     

  • Rechtssicherheit: Durch die Registrierung im MaStR wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt, was den Marktteilnehmern eine höhere Rechtssicherheit bietet.

Muss ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?

Private Anlagenbetreiber:innen, insbesondere von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken oder kleinen Windkraftanlagen, sind verpflichtet, ihre Anlage im MaStR zu registrieren, unabhängig von der Größe der Anlage. Diese Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Die Meldepflicht besteht ebenfalls für Altanlagen, die bereits vor der Einführung des Registers installiert wurden. Die Einhaltung dieser Meldepflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für den Erhalt von Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bei Nichtbeachtung drohen finanzielle Nachteile, wie der Verlust von Einspeisevergütungen oder ein Bußgeld.

Sie interessieren Sich auch für eine PV-Anlage? Lesen Sie in unserem Ratgeber „Photovoltaik für Einsteiger:innen“ alles Wissenswerte rund ums Thema Solaranlagen.

Wo kann ich meine PV-Anlage registrieren?

Die Registrierung einer Anlage kann ganz einfach auf der Website des MaStR vorgenommen werden. Dabei sind genaue Angaben zur Art der Anlage, ihrer Leistung, ihrem Standort und dem oder der Betreiber:in erforderlich. Einmal registriert, müssen Betreiber:innen sicherstellen, dass die im MaStR hinterlegten Daten stets aktuell sind. Änderungen, wie etwa ein Betreiberwechsel oder eine Leistungsanpassung der Anlage, müssen selbstständig zeitnah im Register aktualisiert werden.

Müssen Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister registriert werden?

Ja, auch Balkonkraftwerke, die oft als Mini-Photovoltaikanlagen oder Steck-Solaranlagen bezeichnet werden, müssen im Marktstammdatenregister registriert werden. Die Anmeldung erfolgt ähnlich wie bei größeren Anlagen, erfordert allerdings weitaus weniger Angaben. Auch hier gilt die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.

Achtung: Auch Batteriespeicher werden im Marktstammdatenregister erfasst

Batteriespeicher, die in Verbindung mit Erzeugungsanlagen betrieben werden, müssen ebenfalls einzeln im Marktstammdatenregister erfasst werden. Die Registrierung von Batteriespeichern hilft, ein umfassendes Bild der Energiespeicherlandschaft in Deutschland zu erhalten und unterstützt die Netzbetreiber bei der Planung und Stabilisierung des Stromnetzes. Darum sollten Besitzer:innen von Batteriespeichern sicherstellen, dass alle relevanten Daten, wie Kapazität und Standort, korrekt im MaStR eingetragen sind.

Sie haben noch keinen Speicher für Ihre Anlage? Dann informieren Sie sich in unserem Ratgeber, warum sich ein Stromspeicher für die PV-Anlage lohnt.

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24. April 2025
Erneuerbare Energien
Solar
Ökostrom

Text: Philipp Stiens. Fotos: Getty Images.

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