Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Ein Energiepass ist bei Hausverkauf und Neuvermietung Pflicht
Alle Personen, die in Deutschland eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, brauchen dafür seit 2014 einen Energieausweis im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV). Im Jahr 2020 wurde diese Verordnung vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das neue Gesetz verlangt entweder einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Ein solches Dokument soll potenziellen Käufer:innen und Mieter:innen von Häusern und Wohnungen dabei helfen, den Energieverbrauch verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Diesen Ausweis müssen die Eigentümer:innen der Immobilie spätestens auf Nachfrage bei der Besichtigung vorlegen können. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Wer darf einen Bedarfsausweis ausstellen?
Ausstellen dürfen den Ausweis laut GEG ausschließlich Expert:innen, die eine „baunahe“ Ausbildung absolviert haben. Dazu zählen beispielsweise Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Schornsteinfeger:innen, Bauingenieurinnen und -ingenieure sowie Energieberater:innen.
Achtung: Es gibt kein allgemein verbindliches offizielles Zertifikat, das zum Ausstellen der Ausweise berechtigt. Wer den Ausweis online beantragt, sollte darum sicherstellen, dass die Webseite über ein Siegel einer bekannten seriösen Institution verfügt, zum Beispiel vom TÜV oder von der Deutschen Energie-Agentur dena. Qualifizierte Aussteller:innen finden sich auch in der Aussteller-Datenbank der dena und auf der Webseite der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.
Vor- und Nachteil: Was sagt der Bedarfsausweis aus?
Der Bedarfsausweis ermittelt, wie groß der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ist. Grundlage dafür sind bauliche Aspekte des Gebäudes, etwa die Art der Heizungsanlage, die Qualität der Fenster oder der Dämmung. Der Vorteil des Bedarfsausweises besteht darin, dass er den tatsächlichen Zustand der Gebäudehülle Ihrer Immobilie erfasst – und somit auch aufzeigt, wo es Potenzial gibt, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Effizienzhäuser oder Gebäude mit abgeschlossener energetischer Sanierung haben folglich die besten Werte, unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner:innen.
Der Nachteil des Bedarfsausweises: Die Aussagekraft hängt stark von der Genauigkeit beim Ermitteln und Auswerten der zugrunde gelegten Daten ab. Das Nutzungsverhalten der Bewohner:innen beim Verbrauch von Heizwärme spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle.
Das kostet ein Bedarfsausweis
Online sind Bedarfsausweise für ein Einfamilienhaus für rund 100 Euro zu bekommen. Werden die Daten bei einer Ortsbegehung ermittelt – was in der Regel zu besseren Ergebnissen führt –, liegen die Preise bei mehreren Hundert Euro.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis erfasst, wie viel Energie in der Vergangenheit tatsächlich verbraucht wurde. Grundlage dafür sind die Heizkostenabrechnungen für mindestens drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden. Dabei werden auch sogenannte Klimafaktoren miteinbezogen, um beispielsweise Verzerrungen durch einen ausnehmend kalten Winter auszugleichen.
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Vorteile, Nachteile und Kosten des Verbrauchsausweises
Der Vorteil des Verbrauchsausweises besteht darin, dass er auf exakten Daten basiert. Dadurch lassen sich die Energiewerte einfacher und günstiger ermitteln. Er kann bei diversen Anbietern online ausgestellt werden und kostet für ein Einfamilienhaus zwischen 50 und 100 Euro.
Der Nachteil des Verbrauchsausweises besteht darin, dass die ermittelten Werte stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner:innen abhängen. Dazu kommt: Der Verbrauchsausweis trifft keine Aussagen über den Zustand des Gebäudes.
Übrigens: In unserem Artikel „Tipps: Weniger heizen und Wohnung warm halten“ erfahren Sie, wie Sie den Energieverbrauch in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus reduzieren können.
Wann ein Bedarfsausweis und wann ein Verbrauchsausweis benötigt wird
Viele Immobilieneigentümer:innen können frei wählen, ob sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis anfertigen lassen.
In einigen Fällen ist aber zwingend ein Bedarfsausweis vorgeschrieben:
- wenn es sich bei dem Gebäude um ein Mehrfamilienhaus mit weniger als fünf Wohneinheiten handelt, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen.
- bei Gebäuden, für die aufgrund ihres Alters noch keine Verbrauchsdaten für drei aufeinanderfolgende Jahre vorliegen.
für Gebäude, für die nach der Dämmung der Fassade oder der Erneuerung von mehr als zehn Prozent eines Außenbauteils noch keine Verbrauchsdaten für drei aufeinanderfolgende Jahre vorliegen.
Die Grafik veranschaulicht nochmals, welcher Energieausweis wann erforderlich ist:
Wichtig: Auch Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis). Für Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Ausnahmeregelungen: Welches Baujahr und welcher Haustyp erfordern keinen Energieausweis?
Paragraf 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) definiert einige Ausnahmen zur Energieausweis-Pflicht. Sie besteht nicht bei:
- Gebäuden, die nicht unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden
- Gebäuden mit weniger als 50 Quadratmeter energetischer Nutzfläche
- Gebäuden, die nach Landesrecht als Baudenkmal gelten
- Wohngebäuden, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr bestimmt sind (Ferienhäuser)
- Wohngebäuden, die für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, wenn der zu erwartende Energieverbrauch der Wohngebäude weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt
- sonstigen handwerklichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Betriebsgebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als zwölf Grad Celsius kommen oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden
- Betriebsgebäuden, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen
- Betriebsgebäuden, die zur Haltung und Aufzucht von Tieren dienen
- Unterglasanlagen und Kulturräumen zur Aufzucht und Vermehrung von Pflanzen
- unterirdischen Bauten
- Traglufthallen und Zelten
- Gebäuden, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorischen Gebäuden mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
- dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmeten Gebäuden
Das Baujahr eines Gebäudes spielt dabei keine Rolle.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise müssen nach zehn Jahren erneuert werden. Hat sich die Energieeffizienz der Immobilie durch Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten verändert, können die Eigentümer:innen den Ausweis auch vorher erneuern lassen. Gut zu wissen: Im Januar 2023 traten kleinere Änderungen im GEG in Kraft. Neue Ausweise müssen die Anforderungen gemäß GEG erfüllen. Viele vorhandene Energiepässe beziehen sich noch auf die Energieeinsparverordnung (EnEV), sind aber noch gültig.
In unseren FAQ haben wir weitere wichtige Fragen rund um den Energiepass für Sie zusammengestellt:
Was kostet ein Energiepass für ein Haus?
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Muss das Gebäude vor Ort begutachtet werden?
Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?
Wie bekommt man einen Energieausweis für das Haus?
Was bedeuten die Modernisierungsempfehlungen beim Energieausweis für ein Haus?
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