Neuer Rekord bei Genehmigungen für Windenergieanlagen
Zwischen Januar und März 2024 wurden über 460 neue Windturbinen mit einer Leistung von 2685 Megawatt (MW) genehmigt, was einem Anstieg von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Tatsächlich ist dies der zweithöchste Genehmigungsstand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2014. Nur einmal in der letzten zehn Jahren wurde ein höherer Wert verzeichnet, nämlich im vierten Quartal 2016, kurz vor der Einführung des Ausschreibungsverfahrens zur finanziellen Förderung von Windenergieanlagen durch die Bundesnetzagentur. Damals erreichte die genehmigte Leistung sogar 6153 Megawatt (MW), da viele von der Förderung profitieren wollten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesamte Entwicklung der genehmigten Windenergieleistung pro Quartal zwischen 2014 und 2024:
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an der Spitze
Im bundesweiten Vergleich belegt Nordrhein-Westfalen mit 800 MW neu genehmigter Windenergieleistung Platz eins. Niedersachsen folgt auf dem zweiten Platz mit 432 MW, während Schleswig-Holstein mit 390 MW auf dem dritten Rang liegt. Aber nicht nur bei den Genehmigungen sind diese drei Bundesländer top:
Auch die Zahl der Windenergieanlagen, die bis Ende März 2024 in Betrieb genommen wurden, ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Schleswig-Holstein führt hier mit 131 MW verteilt auf 26 Windenergieanlagen die Statistik an, dicht gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 129 MW und 27 Anlagen sowie Niedersachsen mit 129 MW und 25 Anlagen. Insgesamt liegt das erste Quartal mit 139 neuen Windenergieanlagen und 717 MW Leistung fast 20 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Zusammengenommen waren deutschlandweit etwa 28.700 neue und bereits bestehende Onshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 61,5 Gigawatt in Betrieb.
Sie möchten wissen, wie viele Windenergieanlagen in welchem Bundesland stehen? Dann klicken Sie auf unseren Artikel zu Windkraftanlagen in Deutschland.
Kürzere Genehmigungszeiträume beschleunigen den Ausbau
Bis ein geplantes neues Windrad in Deutschland tatsächlich ans Netz angeschlossen wird, dauert es nach Angaben des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität zu Köln (EWI) durchschnittlich sieben Jahre. Angesichts der ehrgeizigen Klimaschutzziele der Regierung ist das deutlich zu lang. Denn die sehen vor, dass bis 2030 die in Deutschland installierte Windkapazität an Land 115 GW erreichen soll.
Erfreulicherweise gibt es laut der FA Wind einen positiven Trend bei der Dauer der Genehmigungsverfahren. Diese ist erstmals seit sechs Jahren rückläufig und fiel von durchschnittlich 28 Monaten im Jahr 2023 auf 26 Monate im ersten Quartal 2024. Ob sich dieser Trend im weiteren Jahresverlauf fortsetzt, bleibt abzuwarten. Eine dauerhafte Verkürzung der Genehmigungszeiträume wäre nicht nur ein Erfolg für die Planer und Betreiber von Windparks, sondern auch für die Energiewende insgesamt.
Sind die EEG-Ausbauziele erreichbar?
Die deutlichen Steigerungen bei den Genehmigungen von Windenergieanlagen und die verkürzten Genehmigungszeiträume zeigen, dass die Bemühungen, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, Früchte tragen. Basis dieser Bemühungen ist die novellierte deutsche sowie europäische Gesetzgebung, die die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfacht. Dazu gehören folgende wichtige Gesetze:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Als grundlegende Rahmensetzung schreibt das novellierte EEG 2023 die Ausbauziele fest. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Entscheidend bei der Novellierung ist vor allem der Grundsatz, dass die erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen künftig Vorrang vor anderen Interessen. So kann das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich erhöht werden.
- Wind-an-Land-Gesetz: Das im Februar 2023 in Kraft getretene Wind-an-Land-Gesetz gibt verpflichtende Flächenziele für Windenergie vor. Bis Ende 2032 müssen die Bundesländer zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergie ausweisen.
Weitere Infos dazu erhalten Sie in unserem Artikel zu den Flächenzielen beim Windkraftausbau.
- EU-Notfallverordnung: Sie trat 2023 in Kraft und gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 Kilovolt (kV), die vor dem 30. Juni 2024 begonnen wurden. Auch bereits vor Inkrafttreten der Verordnung begonnene Genehmigungsverfahren können von den Erleichterungen profitieren.
Trotz des aktuellen Aufwärtstrends sieht die FA Wind die kurzfristigen Ausbauziele des EEG für das laufende Jahr als nicht mehr realisierbar an. Derzeit sind bundesweit Windräder mit einer Gesamtleistung von 61.500 MW in Betrieb. Um das EEG-Ziel von 62.000 MW bis Ende 2024 zu erreichen, wären zusätzliche 7.500 MW an neu installierter Leistung nötig. Realistisch sein laut FA Wind jedoch maximal 3.500 MW. Damit die Ziele langfristig erreicht werden, braucht es also weiter Tempo bei den Genehmigungsverfahren.
Pioniere der Windenergie
Seit über 20 Jahren entwickelt und betreibt enercity in großem Umfang Onshore-Windprojekte, um einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele zu leisten.
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