Was ist Wallbox-Sharing, und wie funktioniert es?
Bis zum 1. Januar 2024 waren bereits 1,4 Millionen E-Autos in Deutschland zugelassen. Um diese aufzuladen, können die Besitzer:innen entweder einen öffentlichen Ladepunkt nutzen oder aber ihr E-Fahrzeug bequem auf der Arbeit oder zu Hause laden. Für Letzteres ist der Kauf einer eigenen Wallbox nicht immer notwendig. Denn man kann eine Wallbox auch gemeinsam mit anderen teilen.
Welche Modelle des Wallbox-Sharings gibt es?
Entweder kann eine private Ladestation innerhalb der Nachbarschaft geteilt oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Das Wallbox-Sharing mit Nachbar:innen ist insbesondere für Mieter:innen interessant, die das Recht auf eine Wallbox haben, aber die Anschaffungskosten des Geräts mit benachbarten E-Mobilist:innen teilen möchten.
Gut zu wissen: Wird die Wallbox mit anderen Mietparteien eines Mehrfamilienhauses geteilt, sollte diese mit einem MID-Zähler ausgestattet sein. Die Bezeichnung „MID“ ist eine Abkürzung des englischen Begriffes „Measuring Instruments Directive“, also für die europäische Richtlinie für Messgeräte. MID-Zähler erfüllen die europäischen Anforderungen und messen den Strombezug sehr genau. Zusätzlich sollte die Box mit einer sogenannten RFID-Kennung ausgestattet sein. RFID steht für „Radio Frequency Identification“, auf Deutsch „Funkerkennung“. Nur Personen mit einer passenden RFID-Karte oder einem RFID-Chip sind berechtigt, ihre Elektrofahrzeuge an der Wallbox zu laden. Ohne die entsprechende RFID-Karte oder den RFID-Chip ist das Laden nicht möglich.
Die zweite Variante – die eigene Wallbox öffentlich anzubieten – kann vor allem für Eigenheimbesitzer:innen mit privatem Parkplatz sinnvoll sein, die ohnehin eine Wallbox benötigen und anderen E-Autofahrer:innen eine zusätzliche Lademöglichkeit anbieten wollen.
Wie funktioniert das öffentliche Wallbox-Sharing?
Wallboxen, die innerhalb einer Mietgemeinschaft genutzt werden, sind meist nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich. Soll die Wallbox jedoch auch Fremden zur Verfügung stehen, muss sie öffentlich zugänglich gemacht werden. Dazu registriert sich die Besitzerin oder der Besitzer auf einer speziellen Plattform für Wallbox-Sharing (zum Beispiel &Charge, AirElectric, Sharepnp, YouCharge.Me oder Welectrify) und trägt die Ladestation dort ein. Abhängig von der gewählten Plattform lassen sich feste Nutzungszeiten festlegen, in denen andere E-Mobilist:innen die Wallbox nutzen und ihre Fahrzeuge aufladen können. Der Preis für die Nutzung wird von der Anbieterin oder dem Anbieter der Wallbox selbst bestimmt.
Gut zu wissen: Wer den Ladestrom zu einem höheren Preis weiterverkaufen möchte, als er bezogen wurde, muss ein Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden. Wird der Strom hingegen zum Einkaufspreis weitergegeben, ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. Unabhängig davon ist es ratsam, die abgegebene Strommenge und die erzielten Einnahmen genau zu dokumentieren. Für die Abrechnung empfiehlt sich deshalb eine Wallbox mit einem speziellen Zähler. Details zur Abrechnung beim Wallbox-Sharing finden Sie im Abschnitt „Wie wird der Ladestrom beim Wallbox-Sharing abgerechnet?“.
Welche Vorteile bietet das öffentliche Wallbox-Sharing?
Etwas zu teilen, das gerade nicht genutzt wird, erfüllt nicht nur einen sozialen, sondern auch einen nachhaltigen Aspekt. So bringt das Wallbox-Sharing verschiedene – und in Einzelfällen sogar finanzielle – Vorteile mit sich.
Nachhaltigkeit: Wer eine Wallbox mit anderen teilt, nutzt sein Eigentum effizienter, wodurch der eigene CO2-Abdruck reduziert werden kann.
Ladeinfrastruktur: Durch Wallbox-Sharing stehen E-Mobilist:innen insgesamt immer mehr Ladestationen zur Verfügung. Das erleichtert den Umstieg auf Elektromobilität und macht ihn attraktiver.
Investitionskosten: Wer seine Wallbox öffentlich zugänglich macht, hat potenziell die Möglichkeit, Einnahmen mit dem verkauften Ladestrom zu generieren. Das hilft, die Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung der Wallbox schneller zu amortisieren.
Welche besonderen Voraussetzungen müssen für das öffentliche Wallbox-Sharing erfüllt sein?
Um die eigene Ladestation mit anderen zu teilen, muss diese in erster Linie an einem Ort platziert sein, der für die Autos der anderen Nutzer:innen gut erreichbar ist. Zudem ist nicht jede Wallbox automatisch für das Sharing geeignet.
Die Wallbox sollte darüber hinaus mit einem ME-Zähler ausgestattet sein, der nach dem deutschen Mess- und Eichgesetz geeicht ist. Zudem muss die Box mit dem sogenannten OCPP (Open Charge Point Protocol) kompatibel sein. OCPP ist ein Standard für die Kommunikation zwischen Ladestation und E-Fahrzeug und ist bereits in den meisten modernen Wallboxen verbaut.
Gut zu wissen: Gibt es mehr als einen Ladepunkt, an dem mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können, muss die Stromkapazität mittels speziellem Lastmanagement optimal verteilt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Artikel „Wie funktioniert Lastmanagement beim Laden des E-Autos?“.
Wir beraten Sie gern!
Im Dschungel der verschiedenen Möglichkeiten behalten wir stets den Überblick und helfen Ihnen dabei, die perfekte Ladelösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Wie wird der Ladestrom beim Wallbox-Sharing abgerechnet?
Ist die Wallbox mit einer RFID-Karte oder einem RFID-Chip ausgestattet, können die Ladevorgänge für jedes Elektroauto getrennt voneinander erfasst, ausgewertet und entsprechend abgerechnet werden.
Soll die Wallbox für alle zugänglich sein, kann PayPal als Zahlungsmethode hinterlegt werden. Dazu wird die Wallbox mit einem QR-Code versehen, der die Nutzerin oder den Nutzer am Ende des Ladevorgangs automatisch direkt zum Bezahlvorgang führt. Einige Sharing-Plattformen bieten auch das Bezahlen per SEPA-Lastschrift zum Monatsende an.
Wer haftet für Schäden beim Wallbox-Sharing?
Sharing-Plattformen, die das öffentliche Teilen privater Ladestationen ermöglichen, übernehmen in der Regel keine Haftung für mögliche Schäden an der Wallbox oder am Grundstück. Daher ist es wichtig, dass Wallbox-Besitzer:innen ihre private Haftpflichtversicherung über das Wallbox-Sharing informieren oder gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abschließen, falls sie noch keine besitzen. Gleiches gilt für diejenigen, die den privaten Ladestrom anderer nutzen möchten, da eine private Haftpflichtversicherung Schäden am Eigentum anderer abdeckt. Wenn es zu Personenschäden kommt, beispielsweise wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer einer privaten Wallbox beim Laden stolpert und stürzt, haftet ebenfalls die private Haftpflichtversicherung.
Wird die Ladestation mit Nachbar:innen innerhalb einer Mietgemeinschaft geteilt, werden mögliche Schäden in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt. Auch diese sollte im Falle des Wallbox-Sharing informiert werden.
Wir beantworten häufig gestellte Fragen:
Was ist Wallbox-Sharing?
Wann ist Wallbox-Sharing erlaubt und wann nicht?
Was muss ich beachten, wenn ich meine Wallbox teile?
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