Gasheizung umrüsten auf Wärmepumpe: Das müssen Sie wissen
Lohnt es sich, eine Gasheizung auf eine Wärmepumpe umzurüsten?
Für eine Wärmepumpe sprechen als Allererstes ökologische Vorteile. Denn Wärmepumpen wandeln Umweltwärme in Energie um, indem sie natürliche Wärme aus dem Erdreich, aus der Luft oder aus dem Wasser komprimieren und so auf Temperaturen bringen, die zum Heizen und zur Warmwasserbereitstellung ausreichen. Es wird keine weitere Energie mehr zum Heizen benötigt, sondern lediglich Strom für den Pumpprozess.
Effiziente Wärmepumpen senken zudem die Betriebskosten. Der Strom, den sie verbrauchen, ist gemessen am Preis pro Kilowattstunde (kWh) zwar teurer als Gas. Aber eine ordentlich ausgelegte Wärmepumpe hat eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,5. Das heißt: Sie wandelt 1 kWh Strom in 3,5 kWh Wärme um, hat also einen Wirkungsgrad von 350 Prozent. Gasheizungen hingegen benötigen im Schnitt 1 kWh Gas, um 0,8 kWh Wärme zu erzeugen, haben also einen Wirkungsgrad von gerade mal 80 Prozent. Darüber hinaus können Wärmepumpen mit sogenanntem Heizstrom betrieben werden, der besonders günstig ist.
Hier ein Rechenbeispiel basierend auf einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche und einem Verbrauch von 20.000 kWh:*
Gasheizung
- Effizienz (Wirkungsgrad): 80 %
- Verbrauch: 20.000 kWh
- Gaspreis pro kWh: 10,39 Cent
- Grundpreis: 209,33 Euro
- Kosten pro Jahr (Gaspreis pro kWh x Verbrauch + Grundpreis): 2287,33 Euro
Wärmepumpe
- Effizienz (Jahresarbeitszahl 3,5): 350 %
- Stromverbrauch: 4571 kWh
- Strompreis pro kWh: 23,70 Cent
- Grundpreis: 72,03 Euro
- Kosten pro Jahr (Strompreis pro kWh x Verbrauch + Grundpreis): 1155,35 Euro
Im Vergleich zur Gasheizung reduzieren Sie in diesem Beispielfall mit der Wärmepumpe Ihre Heizkosten pro Jahr um 1132 Euro. Bei richtiger Dimensionierung und Auslegung der Wärmepumpe kann der Wärme- und Warmwasserbedarf reduziert werden und dadurch der Strombedarf noch niedriger ausfallen, sodass die Ersparnis noch höher ausfällt.
Gibt es eine Pflicht, von Gasheizung auf Wärmepumpe umzustellen?
Gasheizungen sind im wahrsten Sinne des Wortes ein Auslaufmodell. Denn am 8. September 2023 wurde das neue Heizungsgesetz, offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG), verabschiedet. Das sieht vor, dass Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden künftig nur noch neue Heizsysteme einbauen sollen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.Diese Verpflichtung gilt für Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, sobald die jeweilige kommunale Wärmeplanung vorliegt. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sollen bis Mitte 2026 eine solche Planung vorlegen und kleinere Städte bis Mitte 2028. Darum ist es bereits jetzt sinnvoll, zu überlegen, welche Ersatzanlagen infrage kommen.
Allerdings dürfen danach immer noch Gasheizungen betrieben werden, die „H2-ready“ sind. Das heißt, dass sie ab 2029 zu 15 Prozent mit „grünem Gas“ wie Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Ab 2035 muss der Anteil bei 30 Prozent liegen und ab 2040 bei 60 Prozent. Noch ist jedoch nicht klar, ob es bis dahin ausreichend Gasheizungen geben wird, die diese technischen Voraussetzungen erfüllen, oder ob ausreichend Wasserstoff zur Verfügung stehen wird.
Was sind die Voraussetzungen für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe?
Technisch lassen sich Heizungsanlagen problemlos von Gas- auf Wärmepumpenbetrieb umstellen. Damit sich der Austausch lohnt, muss die Wärmepumpenanlage aber effizient betrieben werden können. Dafür sollten Sie mehrere Faktoren berücksichtigen.
Ein wichtiges Kriterium ist die Heizlast: Das ist die Wärmezufuhr, die ein Gebäude benötigt, um eine bestimmte Raumtemperatur zu erreichen. Zur Ermittlung der Heizlast muss eine Heizlastberechnung durchgeführt werden, damit die Wärmepumpe richtig ausgelegt wird. Eine unter- oder überdimensionierte Wärmepumpe kann zu höheren Heizkosten führen und die Lebensdauer der Anlage verkürzen.
Ebenso wichtig ist die Frage, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Die Wärmedämmung ist für den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes von großer Bedeutung. Sie kann vor der Planung einer Wärmepumpe installiert werden, aber auch nachträglich angebracht werden.
Eine entscheidende Rolle spielt auch die benötigte Vorlauftemperatur, also die Temperatur, mit der das Heizwasser in den Heizkreislauf hineinströmt. Große Heizkörper oder Flächenheizungen wie Fußboden- oder Wandheizungen brauchen grundsätzlich niedrige Vorlauftemperaturen. Darum sind Fußbodenheizungen oder Wandheizungen ideal für die Kombination mit Wärmepumpen geeignet, aber keineswegs eine zwingende Voraussetzung. Generell können Wärmepumpen in allen Gebäuden sinnvoll eingesetzt werden, in denen die Vorlauftemperatur bei maximal 55 Grad Celsius liegt – und das ist auch in vielen Bestandsbauten der Fall.
Gibt es Alternativen zum Austausch der Gasheizung?
Kann eine Wärmepumpe anhand der genannten Faktoren nicht effizient arbeiten, kommt eine Dämmung beziehungsweise die Anschaffung neuer Heizkörper in Betracht. Die Kosten hierfür können stark variieren. Eine Dämmung etwa kann mehrere Hundert Euro pro Quadratmeter betragen, die Kosten für das nachträgliche Anbringen einer Fußbodenheizung liegen bei rund 100 Euro pro Quadratmeter. Der individuelle Preis muss in jedem Fall von einem Fachbetrieb kalkuliert werden.
Alternativ bietet sich eine Hybridlösung an: die Kombination einer Wärmepumpe mit der bestehenden Gasheizung. Beträgt der Gasanteil insgesamt nicht mehr als 35 Prozent des Energieaufwands, darf diese Kombination auch nach Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung betrieben werden. Dabei kann etwa die Wärmepumpe die Grundlast für Warmwasser und das Heizen im Frühjahr und Herbst abdecken und die Gasheizung in den Wintermonaten zusätzlich einspringen. Der Vorteil: Hauseigentümer:innen, die sich für diese Möglichkeit entscheiden, müssen nur in die Wärmepumpe investieren, nicht aber in eine Sanierung des Gebäudes.
Was kostet der Einbau einer Wärmepumpe?
Anschaffung und Installation einer Wärmepumpe kosten 2024 im Schnitt zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Der genaue Preis hängt von den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall sowie der Art der Wärmepumpe (Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpe) ab.
Gibt es eine Förderung für Wärmepumpen?
Wer eine Wärmepumpe einbaut, kann nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz eine staatliche Förderung von 30 Prozent beantragen. Das gilt auch für eine Hybridlösung, wenn diese insgesamt zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird.
Zudem können Hauseigentümer:innen einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus beantragen. Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach wird er alle zwei Jahre um jeweils drei Prozentpunkte abgesenkt. Ab dem 1. Januar 2037 entfällt der Bonus vollständig.
Wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, etwa Propan oder R290, betrieben wird, gibt es zudem 5 Prozent Effizienzbonus.
Weitere 30 Prozent Förderung gibt es für Haushalte, deren versteuerbares Einkommen jährlich 40.000 Euro nicht übersteigt.
Wichtig: Insgesamt dürfen die Förderbausteine kombiniert nicht mehr als 70 Prozent der Investitionskosten abdecken – und maximal 21.000 Euro.
In Hannover können enercity-Kund:innen zudem eine weitere Förderung durch proKlima beantragen. Darüber hinaus bietet enercity den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die Anlagen zu einem Preis inklusive der Energiekosten zu mieten (Contracting). Häufig ist die Miete inklusive Installations- und Betriebskosten nicht höher als die Energiekosten der alten Öl- oder Gasheizung.
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* Die dem Rechenbeispiel zugrundeliegenden Erdgas- und Heizstrompreise orientieren sich am Erdgaspreis in der enercity Grundversorgung sowie dem enercity Heizstromtarif im Juni 2024.
Artikel vom 13. Oktober 2023. Zuletzt aktualisiert am 03. Juni 2024.
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