Die wichtigsten Infos zum Heizkostenverteiler
Gemäß der Heizkostenverordnung sind Vermieter:innen dazu verpflichtet, den Wärmeverbrauch individuell – also anteilig – zu erfassen, damit die in einem Mehrfamilienhaus wohnenden Mieter:innen nur den von ihnen tatsächlich verbrauchten Anteil am Gesamtverbrauch zahlen. Um diese Verbrauchserfassung zu ermöglichen, müssen Gebäudeeigentümer:innen die Wohnräume in jeder an die Zentralheizung eines Mehrfamilienhauses angeschlossenen Wohnung mit Mess- beziehungsweise Erfassungsgeräten wie zum Beispiel einem Heizkostenverteiler ausstatten. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Gemeinschaftsräume wie etwa den Hausflur. Welches Gerät angebracht wird, können die Vermieter:innen selbst wählen. Die einzige Voraussetzung ist, dass es zum bestehenden Heizsystem passt. Immer mehr Eigentümer:innen entscheiden sich für elektronische Heizkostenverteiler, denn eine Fernablesung wird bald ebenfalls verpflichtend.
Was ist ein Heizkostenverteiler, und was zählt er?
Aber noch mal einen Schritt zurück zu der Frage, was ein Heizkostenverteiler überhaupt macht: Heizkostenverteiler sind direkt am Heizkörper montiert – besonders breite Heizkörper können sogar mit zwei Verteilern ausgestattet sein – und verfügen in der Regel über eine Metallrückseite, die die Wärme des Heizkörpers gut leitet. So lassen sich die verbrauchten Wärmeeinheiten optimal erfassen.
Gut zu wissen: Heizkostenverteiler sind Erfassungsgeräte und keine Messgeräte im eigentlichen Sinne. Sie messen also nicht die verbrauchte Wärmemenge in Kilowattstunden oder Kubikmetern, sondern erfassen den Wärmeverbrauch in einer eigenen Einheit, der sogenannten Wärmeeinheit. Mithilfe spezifischer Faktoren, die von der Art und Größe der Heizkörper abhängen, lässt sich aus dieser Einheit der tatsächliche Wärmeverbrauch berechnen. Welche individuellen Faktoren für jeden Heizkörper angewendet werden, können Sie Ihrer Heizkostenabrechnung entnehmen.
Übrigens: In unserem Ratgeber haben wir die besten Tipps zum Heizkostensparen für Sie gesammelt.
Was ist der Unterschied zwischen Heizkostenverteiler, Heizungszähler und Wärmezähler?
Die Begriffe Heizkostenverteiler und Heizungszähler werden synonym verwendet. Beim Wärmezähler handelt es sich hingegen um ein völlig anderes Gerät. Im Gegensatz zum Heizkostenverteiler, der die unspezifischen Wärmeeinheiten erfasst, misst ein Wärmemengenzähler – so die fachlich korrekte Bezeichnung – den Verbrauch in physikalischen Einheiten, typischerweise in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh).
Ein Wärmezähler wird in den Zuleitungen der Wärmeversorgung montiert und misst die Temperatur des Heizungswassers sowohl beim Eintritt in die Wohnung als auch beim Austritt. Basierend auf diesen Temperaturen berechnet er die abgegebene Wärmemenge an die Wohnung. Wärmezähler können also alternativ zu Heizkostenverteilern zur Erfassung genutzt werden. Besonders geeignet sind sie für Systeme wie Fußbodenheizungen oder bei gemischter Nutzung von Immobilien, beispielsweise als Wohn- und Gewerbefläche. Allerdings sind sie in der Anschaffung meist teurer als Heizkostenverteiler.
Alternativ können in gemischt genutzten Immobilien auch zwei Wärmemengenzähler hinter einer Heizungsanlage installiert werden, wobei einer der Gewerbeeinheit zugeordnet wird und der zweite die Wärmemenge der Wohnungen erfasst. Die Wärmemenge der einzelnen Wohnungen wird dann wieder über Heizkostenverteiler auf die einzelnen Nutzer:innen aufgeteilt.
Welche Arten von Heizkostenverteilern gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Heizkostenverteilern: Geräte, die das Verdunstungsprinzip zur Erfassung nutzen, und elektronische Geräte, auch als digitale oder Funk-Heizkostenverteiler bekannt. Die verschiedenen Gerätetypen haben dabei individuelle Vor- und Nachteile:
- Verdunstungsgeräte: Das Erfassungsgerät ist mit einem offenen Glasröhrchen ausgestattet, das wiederum mit einer speziellen Flüssigkeit gefüllt ist. Wird der Heizkörper warm, verdampft ein Teil dieser Flüssigkeit. Am Ende der Abrechnungsperiode bestimmt der Flüssigkeitsstand im Röhrchen den Erfassungswert. Allerdings kann ein Teil der Flüssigkeit auch ohne Wärmezufuhr verdunsten. Um potenzielle Messfehler zu korrigieren, füllen die Messdienstleister die Röhrchen deshalb regelmäßig etwas über den Nullpunkt hinaus auf. Wichtig: In Niedertemperatursystemen wie Wärmepumpen-Heizsystemen arbeiten die Geräte zu ungenau, da die Vorlauftemperatur der Heizung unter 60 Grad Celsius liegt, und können darum nicht eingesetzt werden. Hier kommen stattdessen häufig Wärmezähler zum Einsatz. Wichtig: Die analogen Verdunstungsgeräte dürfen nur noch bis Ende 2026 verwendet werden. Mehr dazu weiter unten.
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Eine modernere Form der analogen Verdunstungsgeräte sind die sogenannten Kapillarrohrheizkostenverteiler. Sie verfügen über ein sehr schmales Röhrchen, das nur eine geringe Menge an Messflüssigkeit enthält. Der spezielle Aufbau sowie die längere Skala dienen dazu, Mess- und Ablesefehler zu minimieren. Oft verfügen die Geräte sogar über zwei parallele Messröhrchen: Eines wird für die Abrechnung der aktuellen Heizperiode verwendet, während das andere versiegelt ist und den Vergleichswert aus dem Vorjahr anzeigt.
- Elektronische Heizkostenverteiler: Moderne Heizkostenverteiler arbeiten rein elektronisch und verfügen mindestens über einen Temperaturfühler, einen Rechenkern sowie ein Display. Modelle mit zwei Sensoren erfassen kontinuierlich die Temperaturdifferenz zwischen dem Heizkörper und der Raumluft. Geräte mit nur einem Sensor setzen hingegen für die Raumtemperatur einen festen Basiswert an und arbeiten daher etwas ungenauer. Grundsätzlich zeichnen sich elektronische Heizkostenverteiler allerdings durch eine höhere Genauigkeit aus und können auch Messfehler, die durch externe Wärmequellen wie Sonneneinstrahlung entstehen, korrigieren. Sie speichern die erfassten Werte monatlich oder jährlich und ermöglichen eine Fernauslesung. Zudem lassen sich Ablesefehler, Störungen oder Manipulationsversuche durch eine spezielle Prüfsumme identifizieren.
Sind Funk-Heizkostenverteiler Pflicht?
Mit der Änderung der Heizkostenverordnung im Jahr 2021 wurde die Neuinstallation fernablesbarer Zähler zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Heiz- und Warmwasserkosten verpflichtend. Allerdings gilt für die bestehende Messtechnik eine Übergangsfrist bis 2026. Erst ab 2027 wird der Einsatz von fernablesbaren Zählern und damit von Funk-Heizkostenverteilern zur Pflicht. Für das Ablesen ist das Betreten der Wohnung durch Dritte dann nicht mehr notwendig.
Gut zu wissen: Heizkostenverteiler sind in Mehrfamilienhäusern verpflichtend einzusetzen. Für Gebäude mit nur zwei Wohnungen, von denen eine der oder die Vermieter:in selbst bewohnt, besteht jedoch eine Ausnahme. In diesem Fall können Vermieter:in und Mieter:in im Mietvertrag festlegen, dass die Heizkostenverordnung nicht angewendet wird und die Heizkosten pauschal, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, abgerechnet werden. Diese Regelung findet auch bei Einliegerwohnungen Anwendung, sofern eine der Wohnungen durch den oder die Vermieter:in bewohnt wird. Sollten sich neben den Wohnungen auch gewerbliche Einheiten im Gebäude befinden oder gehören zwei Eigentumswohnungen in einem Haus verschiedenen Eigentümer:innen und sind vermietet, ist die Heizkostenverordnung anzuwenden.
Mehr über die novellierte Heizkostenverordnung erfahren Sie in unserem großen Info-Ratgeber.
Was bedeuten die Anzeigenwerte bei elektronischen Heizkostenverteilern?
Ein elektronischer Heizkostenverteiler verfügt über keine Tasten zur Aktivierung, daher wechselt das Display automatisch zwischen verschiedenen Werten. Bei sogenannten fortlaufenden Geräten lässt sich lediglich der aktuelle Verbrauchswert ablesen. Auch der Anzeigentest und die Prüfzahl werden angezeigt. Bei stichtagsprogrammierten Heizkostenverteilern wird auch der Verbrauchswert des vergangenen Jahres angezeigt. Um die einzelnen Variablen klar zu identifizieren, ist üblicherweise jedem Wert ein spezifischer Buchstabe zugeordnet:
A: Aktueller Verbrauchswert beziehungsweise Verbrauch seit dem letzten Stichtag
M oder C: Anzeigentest zur Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Displays
K: Nächster Stichtag, an dem der Abrechnungszeitraum endet, das Gerät den Verbrauchswert speichert und ihn anschließend für den Start des neuen Abrechnungszeitraumes zurücksetzt
M: Gesamtverbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums; sollte kein Stichtag eingestellt sein, sind neben dem „M“ (für „Memory“) vier Striche zu sehen
V: Verbrauch der letzten Heizperiode (immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember)
L: Sechsstellige Gerätenummer
Kann man Heizkostenverteiler selbst ablesen?
Elektronische Heizkostenverteiler können grundsätzlich selbst abgelesen werden, was für Mieter:innen zur Überprüfung ihrer Heizkostenabrechnung und zum Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch nützlich sein kann. Die Übermittlung der Messwerte erfolgt bei den meisten digitalen Modellen jedoch automatisch per Funk, ab dem Jahr 2027 wird dies sogar verpflichtend. Sie müssen den Verteiler also nicht zwingend selbst ablesen. Bei Heizkostenverteilern, die auf Verdunstung basieren, sind selbst abgelesene Werte zudem nicht rechtsgültig, weshalb das eigenständige Ablesen dieser Geräte wenig sinnvoll ist.
Wichtig: Aus den selbst abgelesenen Werten können keine direkten Rückschlüsse auf die tatsächlichen Heizkosten gezogen werden, da Heizkostenverteiler den Verbrauch nicht in physikalischen Messgrößen erfassen. Erst durch die Anwendung eines individuellen Verteilungsschlüssels lassen sich die tatsächlichen Heizkosten ermitteln. Dies erfolgt in der Nebenkostenabrechnung.
Vermieter:innen haben die Möglichkeit, die Kosten für das Ablesen der Heizkostenverteiler auf die Mieter:innen umzulegen. Laut Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten über Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler ermittelt werden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Kosten dürfen als verbrauchsunabhängige Grundkosten, basierend auf der Wohnfläche, abgerechnet werden.
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