Wie man eine private Ladestation anmeldet
Wann muss man die Wallbox anmelden?
Seit dem 21. März 2019 müssen Wallboxen angemeldet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 19 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung, kurz NAV. Darin heißt es:
„Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber Mitteilung zu machen.“
Diese Vorgabe betrifft alle Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 3,7 Kilowatt (kW) – also solche, die ohne Starkstromanschluss betrieben werden. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um eine mobile oder stationäre Ladestation handelt. Auch mobile Wallboxen sind anzumelden.
Wer muss eine Wallbox anmelden?
Verantwortlich für die Anmeldung einer Wallbox ist grundsätzlich die Person, die die Wallbox nutzt. Wichtig für Mieter:innen: Vor der Installation – und damit auch vor der Anmeldung – ist zwingend, die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einzuholen. Sind Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, müssen Sie feste Einbauten wie beispielsweise eine Wallbox mit den Miteigentümer:innen abstimmen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Wallboxen – Rechte & Pflichten für Mieter:innen“.
Wo muss man eine Wallbox anmelden?
Eine Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser ist nicht zu verwechseln mit Ihrem Stromanbieter. Letzterer ist zwar für Ihre Stromversorgung zuständig, der Erhalt und Ausbau des Netzes obliegt jedoch dem Netzbetreiber. Wer Ihr Netzbetreiber ist, entnehmen Sie Ihrer Stromabrechnung. Dort finden Sie in der Regel einen 13-stelligen Code. Diesen geben Sie einfach in das Marktstammregister der Bundesnetzagentur ein.
Was kostet die Anmeldung einer Wallbox?
Die Anmeldung einer Wallbox ist kostenfrei. Ist zusätzlich eine Genehmigung (siehe weiter unten) erforderlich, erheben Netzbetreiber eine Gebühr. Diese variiert je nach Netzbetreiber und liegt durchschnittlich bei 500 Euro. Bei enercity ist dieser Service kostenlos – vorausgesetzt, der vorhandene Netzanschluss ist ausreichend dimensioniert.
Warum muss eine Wallbox angemeldet werden?
Mit dem Ausbau der Elektromobilität wächst die Zahl der Ladestationen – und damit auch der Strombedarf aus dem öffentlichen Netz. Durch Wallbox-Anmeldungen können Netzbetreiber besser abschätzen, wie hoch der Energiebedarf zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten ist. Auf diese Weise lässt sich die Netzauslastung besser planen und eine Überlastung des lokalen Stromnetzes vermeiden.
Was, wenn man die Wallbox nicht anmeldet?
Einige Netzbetreiber warnen vor einer zu hohen Dunkelziffer nicht angemeldeter Wallboxen. Der Grund: Durch den Betrieb unangemeldeter Anlagen steigt das Risiko von Netzüberlastungen. Kommt es aufgrund dieser Überlastung zu lokalen Störungen, können Netzbetreiber Schadenersatz von Haushalten verlangen, die für die Überlastung verantwortlich sind, beispielsweise für Aufwände zur Behebung der Störung oder eines entstandenen Schadens. Darüber hinaus ist es möglich, dass den unangemeldeten Wallbox-Nutzer:innen der Strom für die Wallbox abgestellt wird.
Wallbox ganz einfach online anmelden
Ihre Ladeeinrichtung ist schon in Betrieb? Dann schnell anmelden und bei Bedarf gleichzeitig die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG anmelden.
Wallbox anmelden und genehmigen lassen: Ist das dasselbe?
Grundsätzlich müssen alle Wallboxen ab einer Leistung von 3,7 kW beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei Wallboxen mit einer Leistung von bis zu 11 kW dürfen Netzbetreiber der Installation nicht widersprechen.
Anders sieht es bei Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 11 kW aus. Für diese ist zusätzlich eine Wallbox-Genehmigung erforderlich. Der Netzbetreiber überprüft, ob das lokale Stromnetz für die benötigte Leistung ausgelegt ist und ob die feuerpolizeilichen Vorgaben eingehalten werden. Darüber hinaus werden Sicherungen und Anschlüsse überprüft.
Welche Wallboxen sind genehmigungspflichtig?
Genehmigungspflichtig sind, wie oben erwähnt, alle Wallboxen, deren maximale Ladeleistung einen Wert von 11 kW übersteigt.
Interessante Zusatzinformationen: „Welche Wallbox-Typen gibt es überhaupt?“
Für die Anmeldung und Genehmigung einer Wallbox bis zu 22 kW wird eine sogenannte Konformitätserklärung benötigt. Dabei handelt es sich um einen Nachweis, der bestätigt, dass die Wallbox die vorgeschriebenen Netzanschlussbedingungen erfüllt. Die Konformitätserklärung befindet sich in den Unterlagen zur Ladestation oder kann direkt beim Hersteller angefordert werden.
Wer muss eine Wallbox genehmigen?
Den Antrag auf eine 22-kW-Wallbox-Genehmigung stellen Sie bei Ihrem Netzbetreiber. In der Regel steht hierfür ein Onlineformular zur Verfügung. Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, hat Ihr Netzbetreiber zwei Monate Zeit, zu reagieren.
Erhalten Sie eine Wallbox-Genehmigung, müssen Sie Ihre Ladeeinrichtung innerhalb von vier Monaten in Betrieb nehmen. Wird Ihnen die 22-kW-Wallbox-Genehmigung verweigert, müssen in der Regel Teile Ihres häuslichen Stromnetzes (beispielsweise Leitungen oder Sicherungen) verstärkt werden. Sind die notwendigen Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie die Anschlusszusage für Ihre neue Wallbox.
Checkliste: Wie melde ich eine 11-/22-kW-Wallbox an?
11-kW-Wallbox anmelden
- Prüfen Sie die technischen und baulichen Gegebenheiten vor Ort – im Idealfall mit professioneller Beratung durch einen Fachbetrieb.
- Kaufen Sie Ihre neue Wallbox.
- Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der Installation.
- Melden Sie Ihre Wallbox bei Ihrem Netzbetreiber an – wahlweise per Anruf oder Onlineformular. Einige Fachbetriebe übernehmen die Anmeldung für Sie.
22-kW-Wallbox anmelden
- Prüfen Sie die technischen und baulichen Gegebenheiten vor Ort – im Idealfall mit professioneller Beratung durch einen Fachbetrieb.
- Beantragen Sie bei Ihrem Netzanbieter die 22-kW-Wallbox-Genehmigung.
- Im Falle einer Ablehnung: Lassen Sie die Mängel von einem Fachbetrieb beheben und weisen Sie die Mängelbeseitigung bei Ihrem Netzbetreiber nach.
- Wurde Ihnen die Wallbox-Genehmigung erteilt, kaufen Sie Ihre neue Wallbox.
- Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit der Installation.
- Melden Sie Ihre Wallbox bei Ihrem Netzbetreiber an – wahlweise per Anruf oder Onlineformular. Einige Fachbetriebe übernehmen die Anmeldung für Sie.
Mit enercity die persönliche Ladestation konfigurieren
Schnelles Laden mit bis zu 22 kW, kompatibel mit allen PV-Anlagen und umfangreich steuerbar per App – das ermöglicht die enercity „myenergi Zappi Collection“-Ladelösung. Weil auf die private Wallbox zudem nur per PIN-Code oder App zugegriffen werden kann, ist sie vor unbefugtem Gebrauch geschützt.
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