Steigern Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens
Viele Unternehmen sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen. Bei einem Energieaudit werden zunächst die Energiedaten Ihres Unternehmens durch eine vor-Ort-Analyse ermittelt. Nach anschließender Analyse und Bewertung der Daten, werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs für Ihr Unternehmen abgeleitet.
Auch kleine und mittlere Unternehmen, die nicht zu einem Energieaudit verpflichtet sind profitieren, denn die Umsetzung der Optimierungen senkt nicht nur die Energiekosten, sondern trägt auch erheblich zum Klimaschutz bei.
Wir begleiten Sie von der energetischen Bewertung bis zum Audit und finden für Sie das optimale System, um Ihre Energieverbräuche optimal zu managen. Wir bieten:
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1
- Energiemonitoring und Energiecontrolling
- Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Ihre Vorteile im Überblick
Energieaudit nach DIN EN16247-1
Energieaudits und Energiemanagementsysteme (EMS) sind wichtige Teile der Energieeffizienzstrategien der Bundesregierung und der Europäischen Union (EU). Unternehmen erkennen durch das Energieaudit ihr Einsparpotential und können den Energieverbrauch deutlich senken. Für eine langfristige, kontinuierliche Verbesserung sorgt dann das EMS.
Energieaudits dürfen nur durch einen fachlich ausgebildeten Experten durchgeführt werden.
enercity ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zertifizierter Energieauditor gelistet.
Unser Experten-Team berät Sie gern und erarbeitet mit Ihnen eine individuelle Lösung - für jede Unternehmensgröße.
Verschärfte Anforderungen der BAFA
Seit Februar 2019 sind die Anforderungen an ein Energieaudit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verschärft worden.
Das Audit muss seitdem mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs eines Unternehmens erfassen. Und der Bericht fällt deutlich umfangreicher aus.
Die BAFA behält sich außerdem vor, bei einem mangelhaften Energieaudit ein neues Audit durch eine andere Person bzw. Institution zu verlangen. Andererseits kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt wird.
So läuft ein Energieaudit ab
1. Erstkontakt mit Ihnen
2. Auftaktbesprechung - nach Ihren Wünschen vor Ort oder online
3. Vollständige Datenerfassung
4. Außeneinsatz bei Ihnen vor Ort
5. Analyse der Daten
6. Berichtserstellung
7. Abschlußgespräch
Hier sind einige Fragen der Auftaktbesprechung:
- Ist Ihr Unternehmen zu einem Energieaudit verpflichtet?
- Fällt Ihr Unternehmen aufgrund eines sehr geringen Energieverbrauchs unter die neue Bagatellgrenze?
- Kann Ihr Unternehmen das Multi-Site-Verfahren nutzen, um alle Systeme zu verknüpfen und so Aufwände zu reduzieren?
- Wie gestaltet sich die Durchführung von Phase 1 bis 7 im Detail?
- Was ist bei der Meldepflicht über das Online-Formular des BAFA zu beachten?