Von der Kür zur Pflicht: Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen wird jetzt eingefordert.
Gebäudeeigentümer im Fokus
Bei der Erreichung des Ladepunktziels nimmt eine neue Gesetzesinitiative den Immobiliensektor sowie Gewerbeunternehmen in die Pflicht. Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) setzt dabei die bereits seit März 2020 verpflichtende EU-Richtlinie 2018/844 um.
Immobilienbranche und Firmen werden in die Pflicht genommen.
Das GEIG stellt umfangreiche Pflichten zur Berücksichtigung von Ladeinfrastruktur bei Neubau- und Renovierungsmaßnahmen von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Auch der Bestandsschutz wird 2025 entfallen. Für Gebäudeeigentümer und Bauherren lohnt sich eine genauere Betrachtung des Themas Ladeinfrastruktur daher bereits heute.
Zum einen macht das GEIG Vorgaben zur Ausrüstung von Stellflächen mit Ladeinfrastruktur, beispielsweise Ladesäulen oder Wandboxen. Zum anderen beinhaltet das Gesetz Vorgaben zur Leitungsinfrastruktur. Dies sind Schutzrohre für Elektrokabel, die vom Stellplatz über den Zähler bis hin zum Netzverknüpfungspunkt verlegt werden. So wird sichergestellt, dass Ladepunkte schnell und kostengünstig errichtet werden können, sobald sie benötigt werden.
Klare Vorgaben - das GEIG im Detail
Werden Wohngebäude mit mehr als 5 Pkw-Stellplätzen errichtet oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur, insbesondere Schutzrohren für Elektrokabel, ausgestattet werden. Dies betrifft sowohl Parkplätze im Gebäude als auch auf angrenzenden Flächen.
Für Nicht-Wohngebäude (Gewerbegebäude) mit mehr als zehn Stellplätzen sind bei einem Neubau oder einer umfassenden Renovierung folgende Eckpunkte besonders relevant:
- Ausrüstung mit Ladeinfrastruktur: mindestens ein Ladepunkt muss errichtet werden
- Vorrüstung mit Leitungsinfrastruktur: Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden
Darüber hinaus müssen ab 2025 alle Nicht-Wohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgerüstet sein. Ein Bestandsschutz für bestehende Gebäude ist nicht vorgesehen, somit muss Ladeinfrastruktur unabhängig von Neubau- oder Renovierungsmaßnahmen installiert werden. Für Gebäudeeigentümer und Projektentwickler empfiehlt sich daher bereits heute eine vorausschauende Berücksichtigung der Ladeinfrastruktur für Parkflächen. Unabhängig von Gebäudetypen beraten wir Sie gern persönlich zu den Regulatorien des GEIG. Die Elektromobilitäts-Experten von enercity stehen Ihnen sowohl bei Planung, Installation und Betrieb von Ladeinfrastruktur, als auch bei der Beratung zu möglichen Fördermitteln zur Seite.
Sie haben Fragen zum Thema E-Mobilität?
Alternativ erreichen Sie uns unter