Was bedeutet Redispatch 2.0?
Redispatch bezeichnet die Anpassung der Stromerzeugung, um das Netz vor Überlastung zu schützen. Bei drohenden Engpässen wird die Einspeisung von Kraftwerken reguliert, um den Lastfluss zu optimieren.
Mit dem Redispatch 2.0, der am1. Oktober 2021 in Kraft trat, sind nun auch Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW zur Teilnahme verpflichtet. Sie müssen ihre Stromproduktion bei Netzengpässen anpassen und erhalten dafür eine Vergütung. Das Ziel ist eine schnellere und kostengünstigere Behebung lokaler Netzengpässe sowie eine erhöhte Systemsicherheit.
Was müssen Anlagenbetreiber beachten?
Im Rahmen der neuen Redispatch-Regelungen übernehmen Anlagenbetreiber wichtige Aufgaben. Sie müssen die Rollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreiber der technischen Ressource (BTR) definieren und gewährleisten, dass alle erforderlichen Daten termingerecht mit dem Netzbetreiber ausgetauscht werden. Dies umfasst Stammdaten, Planungsdaten und Meldungen zu Nichtverfügbarkeiten.
- Der Einsatzverantwortliche (EIV) plant und steuert den Einsatz der technischen Ressource. Er ist verpflichtet, aktuelle und vollständige Anlagendaten dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen, insbesondere bezüglich des geplanten Einsatzes der Anlage und Zeiträumen, in denen die Anlage aufgrund von Wartungen nicht verfügbar ist.
- Der Betreiber der technischen Ressource (BTR) ist für den Betrieb zuständig und koordiniert mit dem Netzbetreiber die Kompensation bei Ausfällen.
Redispatch 2.0 spielt eine entscheidende Rolle in der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Ihre Unterstützung durch enercity als virtuelles Kraftwerk
- Wir übernehmen für Sie die beiden Rollen BTR und EIV.
- Im Standard erfolgt die Übernahme der Dienstleistung im Prognosemodell mit Duldungsfall und Pauschalabrechnung.
- Abweichungen vom Standard sind nach individueller Beratung möglich.
- Wenn Sie mit uns einen Vertrag zur Direktvermarktung abschließen, ist die Dienstleistung EIV und BTR für Sie inklusive.
Voraussetzungen
- Ihre Erzeugungsanlage besitzt eine Anschlussleistung über 100 kWel.
- Ihre Anlage zur Erzeugung oder Speicherung ist fernsteuerbar.
Sie wollen sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und ihre gesetzlichen Meldepflichten in die Hände eines verlässlichen Partners legen. Dann sind wir für Sie der richtige Partner.