Direktvermarktung von Strom per PPA
Mit enercity haben Sie die Möglichkeit Power Purchase Agreements (PPAs) zu beschaffen oder Ihren produzierten Strom per PPA zu vermarkten. Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom, der zwischen einem Produzenten und einem Abnehmer geschlossen wird. In einem PPA werden alle Bedingungen festgelegt, wie zum Beispiel das Volumen des zu liefernden Stroms, die vereinbarten Preise und die Abrechnungsmodalitäten. PPAs sind bilaterale Verträge, die in vielfältigen Formen auftreten und maßgeschneidert für die Bedürfnisse der Vertragsparteien gestaltet werden können. Sie ermöglichen nicht nur langfristige Bindungen, sondern auch flexiblere und potenziell profitablere Vereinbarungen, die sich an den Marktpreisen orientieren.
Als zuverlässiger Partner unterstützen wir Sie bei der Erreichung Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Wir bieten Ihnen im Bereich der erneuerbaren Energie für neue Projekte und für bestehende Anlagen eine verlässliche sowie nachhaltige Vermarktungsstrategie.
Voraussetzungen
- Anlagengröße: Hier muss zwischen Anlagen, die sich noch im Bau oder in der Planung befinden (Neuanlagen) und solchen, die bereits Energie in das öffentliche Netz einspeisen (Bestandsanlagen), unterschieden werden. Die Mindestgröße für Bestandsanlagen beträgt 2 MWp, für Neuanlagen liegt die Grenze bei 10 MWp. Diese Grenzen beziehen sich immer auf die Einzelleistung der jeweiligen Anlage und nicht auf ein summiertes Portfolio.
- Kein Eigenverbrauch: Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten und der damit verbundenen Komplexität der Ertrags- und Preisprognosen bieten wir einen PPA-Vertrag aktuell nur für Volleinspeiser-Anlagen an.
- Lieferumfang: Neben dem gesamten in der EE-Anlage produzierten Strom umfasst der Lieferumfang auch die dafür ausgestellten Herkunftsnachweise (HKN).
- Anlagenstandort: Der Standort der zu vermarktenden Anlage muss sich in Deutschland befinden.
Ihr Weg zur Direktvermarktung
In nur 6 Schritten zu einer effizienten Direktvermartung.