Ratgeber - Virtuelles Kraftwerk

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum Thema Direktvermarktung.

Ab welcher Leistung übernimmt die enercity die Vermarktung meiner Anlage?

enercity übernimmt die Vermarktung von Anlagen ab einer Mindestleistung von 100 kW.



Können auch Anlagen mit Eigenverbrauch in die Direktvermarktung?

Ja, auch Anlagen mit Eigenverbrauch können in die Direktvermarktung eingebunden werden. Dabei wird der überschüssige Strom, der nicht selbst verbraucht wird, direkt vermarktet. In diesem Fall wird der individuelle Börsenwert, der Anlage und nicht der Monatsmarktwert vergütet.



Für wen ist die Direktvermarktung verpflichtend?

Die Direktvermarktung ist für alle Neuanlagen ab dem 01.01.2016 mit einer installierten Leistung ab 100 kW verpflichtend. Diese Regelung betrifft Betreiber von Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen und Biogasanlagen.



Wie sind die Anmeldefristen für die Vermarktung in der Direktvermarktung?

Neu-Anlage können jeweils mit Vorlauf von einem Monat zum Monatsersten in der Direktvermarktung beim Netzbetreiber angemeldet werden. Wir benötigen eine Bearbeitungszeit von 10 Werktagen. Soll die Vermarktung Ihre Anlage also zum 01.10. starten, müssen wir den unterschriebenen Vertrag spätestens bis zum 15.08. erhalten. 



Übernimmt enercity bei der Direktvermarktung auch den Redispatch 2.0?

Ja. enercity übernimmt den Redispatch für alle Anlagen, die bei uns in der Direktvermarktung unter Vertrag sind. Optional kann der Redispatch 2.0 auch separat beauftragt werdnen.



Muss meine Anlage fernsteuerbar sein? Wie kann sie an das virtuelle Kraftwerk angebunden werden?

Ja. Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp sieht der Gesetzgeber eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit vor. Die technische Umsetzung der Fernsteuerungsanbindung hat enercity an einen Anbindungsdienstleister vergeben.



Wofür werden Echtzeitdaten benötigt?

Echtzeitdaten werden benötigt, um die Stromproduktion und den Stromverbrauch kontinuierlich zu überwachen und zu optimieren. Diese Daten ermöglichen es uns, den erzeugten Strom effizient am Markt zu verkaufen und die Netzstabilität zu gewährleisten. Zudem sind Echtzeitdaten essentiell für die Erfüllung der Anforderungen nach Redispatch 2.0 und für die schnelle Reaktion auf Netzanforderungen und Marktveränderungen.



Was ist die sonstige Direktvermarktung?

In der sonstigen Direktvermarktung erhält der Anlagenbetreiber keine Förderung durch das EEG. Er kann seinen Strom dennoch weiterhin über einen Direktvermarkter zum Marktpreis an der Börse verkaufen. Vorteil der sonstigen Direktvermarktung ist, dass die grüne Eigenschaft des Stroms in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) vermarktet werden kann.



Können für meine Anlage Herkunftsnachweise erzeugt werden?

Werden PV-Anlagen im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung (nicht im Marktprämienmodell) vermarktet, können für den erzeugten Strom Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Dazu muss der Anlagenbetreiber die Anlagen im Herkunftsnachweisregister registrieren. Soll die Vergütung der Herkunftsnachweise durch enercity erfolgen, müssen diese an enercity im Herkunftsnachweisregister übertragen werden. Anschließend erfolgt die Vergütung entsprechend der vertraglich vereinbarten Summe.



Wann erhalte ich meine Abrechnung?

Abrechnungen werden von uns jeweils zum 11. Werktag eines Monats für den Vormonat erstellt. Sie bekommen die Abrechnung entweder per E-Mail zugeschickt oder – falls Sie Ihre EE-Anlagen bereits in unserem Direktvermarktungsportal registriert haben – sehen diese in unserem Portal ein.



Was ist das MaStR und warum muss ich meine Erzeugungsanlage dort registrieren?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher in Deutschland. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlage im MaStR zu registrieren. Dazu erstellen Sie zunächst ein Benutzerkonto und registrieren Betreiber und Anlage. Mit der Registrierungsbestätigung erhalten Sie eine 12-stellige SEE-Nummer.