Gasumstellung: Das Bild zeigt eine junge lächelnde Frau, die einen Vertrag an der Haustür unterschreibt.
Gasversorgung

H- statt L-Gas: Das müssen Sie zur Gasumstellung wissen

Der Westen und der Nordwesten Deutschlands rüsten bei der Erdgasversorgung um: Im Zuge der Gasumstellung, in der Energiebranche auch Marktraumumstellung genannt, werden bis 2030 schrittweise alle an die öffentliche Gasversorgung angeschlossenen Gasgeräte erfasst und anschließend von L-Gas auf H-Gas angepasst. Wir erklären, warum, wen es betrifft, wie der Prozess abläuft und ob er Kosten verursacht.

Was ist H-Gas, und warum ist es besser als L-Gas?

L-Gas steht für „Low calorific gas“, also Gas mit einem geringeren Brennwert. H-Gas dagegen bedeutet „High calorific gas“, also Gas mit hohem Brennwert. Was das konkret heißt? Durch einen höheren Methangehalt setzt H-Gas bei der Verbrennung mehr Energie frei. Darum sind der Brennwert und der Energiegehalt höher als bei L-Gas. Zum Vergleich: L-Gas hat einen Brennwert zwischen 8,4 bis etwa 11,2 Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m3), während H-Gas auf etwa 10 bis 13,1 kWh/m3 kommt.

Warum wird von L- auf H-Gas umgestellt?

Noch ist Deutschland bei der Gasversorgung zweigeteilt: Der Westen und der Nordwesten Deutschlands – ungefähr ein Viertel der deutschen Haushalte – werden mit L-Gas versorgt, alle anderen Regionen des Landes mit H-Gas. Daher gibt es in Deutschland zwei Gasnetze, die getrennt voneinander arbeiten. Das soll sich mit der Gasumstellung bis 2030 ändern. Hintergrund ist die sinkende Fördermenge von L-Gas aus den Niederlanden und Deutschland selbst. Weil die beiden unterschiedlichen Gas-Typen aus technischen und eichrechtlichen Gründen in getrennten Systemen transportiert werden müssen, ist eine Anpassung des Gasnetzes und aller an die öffentliche Gasversorgung angeschlossenen Geräte notwendig.

Blaue Flamme

Wen betrifft die Gasumstellung?

Die Gasumstellung ist bereits 2015 angelaufen und betrifft rund 4,3 Millionen Verbraucher:innen, Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen und Gewerbetreibende mit gasbetriebenen Geräten. Schritt für Schritt werden bis 2030 die Netze in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen umgestellt.

Auskunft darüber, ob und wann die eigene Region an der Reihe ist, geben die für die Anpassung der Gasgeräte und Anschlüsse verantwortlichen örtlichen Gasnetzbetreiber. Sollte eine Umstellung erforderlich sein, melden sich diese mit genügend zeitlichem Vorlauf direkt bei den Kund:innen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Netzbetreiber die geplante H-Gasumstellung zwei Jahre im Voraus ankündigen muss.

Welches Gesetz regelt die Gasumstellung?

Die Details zur Umstellung von L- auf H-Gas werden in § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Aus dem Gesetzestext geht hervor, dass die Geräteumstellung bei Kund:innen verpflichtend ist. Ohne Anpassung werden sie unzulässig betrieben und müssen vom jeweiligen Netzbetreiber gesperrt werden, da ansonsten die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Betroffene Kund:innen haben zur Anpassung also keine Wahlmöglichkeit oder Alternative.

Muss den beauftragten Techniker:innen Zugang zur Wohnung oder zum Haus gewährt werden?

Ja, auch dies wird im EnWG geregelt. Dazu erhalten Sie spätestens drei Wochen im Voraus einen entsprechenden Termin. Lassen Sie sich von den Fachleuten ihren Lichtbildausweis zeigen und Ihre persönliche Sicherheits-PIN nennen. So gehen Sie sicher, dass es sich um eine tatsächlich mit dieser Aufgabe betrauten Fachkraft handelt. Weitere Infos haben wir in unseren Sicherheitshinweisen für Sie zusammengestellt.

Gut zu wissen: Wird der Termin seitens der Kund:innen nicht eingehalten und sollte der Zeitraum bis zur offiziellen H-Gasschaltung zu klein sein, um den Termin nachzuholen, erhalten Sie aus Gründen der Sicherheit für Leib und Leben einen Termin zur Sperrung des Gasgerätes beziehungsweise des Gasanschlusses. Darum ist es wichtig, dass Sie sich bei Terminkonflikten rechtzeitig melden.

Sie sind Gasnetzkundin oder -kunde der enercity Netz GmbH? Wir schreiben Sie an!

Auch in Hannover und dem Umland ist die Gasumstellung in der Umsetzung: Damit die enercity Netz GmbH ihre Kund:innen auch in Zukunft sicher mit Erdgas beliefern kann, hat der Netzbetreiber gemeinsam mit Partnerunternehmen seit September 2021 inzwischen fast alle rund 260.000 Gasgeräte in seinem Versorgungsgebiet erfasst. Mit ersten Anpassungen wurde im Mai 2023 gestartet, die erste Schaltung erfolgte im September 2023. Nach und nach wird die enercity Netz bis Ende 2025 alle Anschlüsse an das neue H-Gas anpassen. Dies betrifft Langenhagen, Hannover, in der Stadt Laatzen die Ortsteile Alt-Laatzen, Laatzen-Mitte und Grasdorf, in der Stadt Hemmingen den Ortsteil Hemmingen-Westerfeld sowie die Städte Ronnenberg und Seelze mit ihren Ortsteilen.

Wann genau Ihre Gemeinde oder Ihr Stadtteil umgestellt wird, teilt Ihnen die enercity Netz GmbH als örtlicher Gasnetzbetreiber rechtzeitig mit. Wir schreiben Sie an und informieren Sie über jeden einzelnen Schritt – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Jetzt informieren!

Welche Gasgeräte werden umgestellt?

Umgerüstet werden alle Gasgeräte, die direkt an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen sind. Dazu kann die Gastherme im Badezimmer der privaten Wohnung ebenso gehören wie eine Industrieanlage, die mit Gas betrieben wird. In privaten Haushalten betrifft das zum Beispiel:

  • Heizkessel
  • Durchlauferhitzer
  • Gasherde
  • Gasöfen
  • Gaskamine

Erdgasautos müssen nicht umgerüstet werden.

Das Bild zeigt das Gasgerät, was von einem Techniker erfolgreich angepasst wurde.
Ist das Gasgerät von der Technikerin oder dem Techniker erfolgreich angepasst worden, erhält es zur Dokumentation einen entsprechenden Aufkleber.

Wie läuft die H-Gasumstellung in betroffenen Haushalten ab?

In einem ersten Schritt werden alle Gasnetzkund:innen von ihrem Netzbetreiber schriftlich über die anstehende Umstellung informiert. Gut zwei Jahre vor der eigentlichen Umstellung erfasst eine Technikerin oder ein Techniker bei den Kund:innen zu Hause zunächst, welche Haushaltsgeräte betroffen sind. Die Geräteerfassung dauert normalerweise etwa 30 bis 45 Minuten.

Bei einem zweiten Vor-Ort-Termin stellt eine Technikerin oder ein Techniker etwa eineinhalb Jahre später alle zuvor erfassten Gasgeräte um. Dabei werden zum Beispiel Brennerdüsen ausgetauscht und die Geräte neu justiert. Alle dafür nötigen Ersatzteile bringt die Fachkraft mit.

Damit ist die Umstellung in der Regel bereits erledigt. Lediglich drei Prozent aller Geräte lassen sich nicht auf das neue H-Gas umstellen. Über solche seltenen Fälle informiert der jeweilige Netzbetreiber vorab gesondert die Kund:innen.

Ausführliche Infos zum Ablauf für enercity-Kund:innen inklusive Erklärvideos gibt es hier.

Gibt es bei der Umstellung eine Versorgungsunterbrechung?

Es gibt keine Versorgungsunterbrechung. Um die Arbeiten an den betroffenen Geräten durchführen zu können, müssen diese lediglich kurzzeitig abgeschaltet werden, bis die neue Brennerdüse eingebaut und justiert wurde. Danach setzen die Fachleute das Gerät wieder ordnungsgemäß in Betrieb.

Wichtig: Die Anpassungstechniker:innen führen keine Heizungswartung durch. Hierfür müssen Sie selbstständig die entsprechenden Fachleute beauftragen. Die wichtigsten Fragen zur Heizungswartung beantworten wir in unseren FAQs.

Welche Heizungen sind H-Gas-fähig, und wann sind neue Geräte notwendig?

In den meisten Fällen können Erdgasheizungen und -geräte problemlos auf H-Gas umgestellt werden. Um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten, prüfen die Fachleute jedes Gerät und die technischen Voraussetzungen. Erfüllt ein Gerät die notwendigen Voraussetzungen zur Anpassung auf H-Gas nicht, bedeutet dies ein hohes Sicherheitsrisiko und macht eine Umstellung unmöglich. Dann ist die Anschaffung eines neuen Geräts notwendig.

Die Gründe, warum ein Erdgasgerät nicht mit H-Gas betrieben werden kann, sind unterschiedlich. Es kann etwa bei sehr alten Geräten dazu kommen, dass keine Original-Ersatzteile zur Verfügung stehen oder eventuell keine deutsche Zulassung vorliegt und die Nutzung nach den technischen Regeln für Gasinstallation (DVGW-TRGI) darum nicht zulässig ist.

Gut zu wissen: Es gibt nur sehr wenige Geräte, die sowohl L- als auch H-Gas verbrennen können. Auch bei modernen Anlagen kann deshalb der Austausch einzelner Komponenten wie der Brennerdüse notwendig sein.

Ein Techniker stellt eine Heizungsanlage auf H Gas um
Bei der Umstellung auf das zukunftssichere H-Gas müssen alle Geräte, die an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen sind, angepasst werden.

Welche Kosten entstehen bei der Umstellung?

Die gute Nachricht: Kund:innen, deren Gasgeräte im Zuge der Gasumstellung angepasst werden können, bekommen keine Rechnung für die Arbeitsstunden der Fachleute oder gegebenenfalls benötigte Austauschteile. Stattdessen werden die Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskund:innen deutschlandweit umgelegt – und machen sich damit kaum auf der einzelnen Gasabrechnung bemerkbar.

Auch nach der Umstellung wird sich die Gasrechnung nicht automatisch verteuern. Denn abrechnungsrelevant sind nach wie vor die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) und damit das Heiz- und Nutzungsverhalten der Verbraucher:innen, nicht die Art des eingesetzten Erdgases.

Gut zu wissen: H-Gas kostet zwar mehr als L-Gas, aber durch den höheren Energiegehalt benötigen Sie für denselben Heizeffekt weniger H-Gas.

Im seltenen Fall, dass Ihr Gasgerät nicht angepasst werden kann, fallen für Sie die Kosten eines Neugeräts an.

Auch wenn Ihr Gerät bemängelt wird, kommen mögliche Reparaturkosten Ihres Vertragsinstallationsunternehmens direkt auf Sie zu. Die volle und einwandfreie Funktionalität Ihres Gasgeräts liegt in Ihrer Verantwortung und ist zwingende Voraussetzung für eine Umstellung auf H-Gas.

100
Euro
Erstattungsanspruch besteht für jedes H-Gas-fähige Neugerät wie Boiler, Heizung oder Herd, das im Zuge der Gasumstellung angeschafft werden muss.

Wann habe ich einen Kostenerstattungsanspruch?

Kann Ihr Gerät nicht auf H-Gas umgestellt werden und müssen Sie es gegen ein neues austauschen, besteht laut § 19a EnWG ein Erstattungsanspruch von 100 Euro für jedes Neugerät wie Boiler, Heizung oder Herd, das bereits H-Gas-fähig ist. Dieser Anspruch ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Installation des Neugeräts erfolgt nach der Veröffentlichung des technischen Umstellungstermins durch den Netzbetreiber und vor der Anpassung des vorhandenen Verbrauchsgeräts auf die neue Gasqualität im jeweiligen Netzgebiet.
  • Die Eigentümerin oder der Eigentümer muss gegenüber dem Netzbetreiber die ordnungsgemäße Verwendung des Altgeräts und die Anschaffung des Neugeräts nachweisen.

Die Kostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) ermöglicht ebenfalls eine Erstattung. Diese ist abhängig vom Alter des Geräts und gilt nur für Heizgeräte:

  • Gerätealter bis 10 Jahre: 500 Euro
  • Gerätealter zwischen 11 und 20 Jahren: 250 Euro
  • Gerätealter zwischen 21 und 25 Jahren: 100 Euro
  • Gerätealter höher als 25 Jahre: kein Zuschuss

Weitere Informationen zur Förderung neuer Gasgeräte durch enercity erhalten Sie hier.

Wie wird in der Umstellungsphase von L- auf H-Gas abgelesen und abgerechnet?

Um eine genaue Abrechnung in der Übergangsphase zu gewährleisten, erhalten Sie kurz vor dem Umstellzeitpunkt eine Aufforderung zur Zählerstandsablesung.

Sie haben weitere Fragen zur H-Gasumstellung? Dann helfen Ihnen unsere großen FAQs weiter.

12. Juni 2024
Dienstleistungen

Text: Florian Sievers. Fotos: Getty Images, enercity AG (2).

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