Heizung warten – die wichtigsten Fragen und Antworten
Gibt es eine Pflicht zur Heizungswartung?
Die Pflicht zur Heizungswartung ist nicht neu, sondern wurde bereits in der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2002 gesetzlich verankert und zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Darin bleibt die Pflicht zur Heizungswartung für alle Heizungsarten bestehen. In §60 „Wartung und Instandhaltung“ heißt es dementsprechend:
„Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.“
Ein Verstoß kann zur Erlöschung des Versicherungsschutzes, der Garantieansprüche und der Gewährleistungspflicht des Herstellers führen.
Was ist der Unterschied zwischen Heizungswartung und Heizungscheck?
Bei einer Wartung überprüfen Fachleute die Funktion der Heizungsanlage und führen erforderliche kleinere Reparaturen aus. Der Heizungscheck (DIN EN 15378) hingegen ist ein festgelegtes Verfahren, mit dem das gesamte Heizsystem auf die optimale Wärmeerzeugung hin überprüft wird. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Pflicht zum Heizungscheck“.
Kann man eine Heizungswartung selber machen?
Auch diese Frage beantwortet das GEG in §60: „Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt. Die Handwerksordnung bleibt unberührt.“ Die Wartung sollte also von entsprechend ausgebildeten Fachkräften wie beispielsweise Schornsteinfeger:innen durchgeführt werden, denn Arbeiten mit Gas, Öl oder stark erhitzten Flüssigkeiten können gefährlich werden, wenn Sie nicht entsprechend geschult sind. Zudem erlischt auch in diesem Fall die Gerätegarantie, und die Versicherung übernimmt keine Kosten, falls Schäden bei unsachgemäßer Wartung auftreten.
Einige Dinge können und sollten Sie aber selbst erledigen: So können Sie regelmäßig die Heizung entlüften und die Funktion von Thermostaten beziehungsweise Heizungsventilen prüfen. Auch das Beobachten des Heizverhaltens der Anlage ist sinnvoll, um Unregelmäßigkeiten oder ineffizientes Heizen frühzeitig zu erkennen.
Gut zu Wissen: Die Heizungswartung muss nicht durch einen Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin durchgeführt werden, die Abgassystemüberprüfung aber schon. Sie ist laut Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) alle zwei Jahre Pflicht und geschieht unabhängig von der Heizungswartung.
Wie oft sollte eine Heizungswartung durchgeführt werden?
Gesetzlich gibt es keine Vorgaben, wie häufig eine Wartung durchzuführen ist. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) empfiehlt allerdings eine jährliche Inspektion. Werden dabei nötige Wartungsarbeiten entdeckt, können diese gleich mitübernommen werden. Der Inspektions- und Wartungsumfang richtet sich dabei nach der Art der Geräte, den Komponenten der Anlage, den Umgebungseinflüssen, den Benutzungsgewohnheiten sowie den Angaben des Herstellers. Manche Hersteller fordern sogar eine jährliche Wartung, damit die Garantie erhalten bleibt. Außerdem müssen Sie als Anlagenbetreiber:in im Schadensfall häufig durch eine entsprechende Dokumentation nachweisen, dass Sie keinen Wartungstermin verpasst haben.
Gut zu wissen: Heizungswartung ist nicht dasselbe wie eine Inspektion
Bei der Instandhaltung einer Heizungsanlage unterscheidet man zwischen Inspektion, Wartung und Reparatur. Während bei der Inspektion der Ist-Zustand der gesamten Anlage kontrolliert wird und gegebenenfalls kleinere Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, beheben die Expert:innen bei einer Wartung Mängel, um so den Soll-Zustand wiederherzustellen. Stehen größere Arbeiten an, die über den Austausch von Verschleißteilen hinausgehen, spricht man von Reparaturen oder Instandsetzungen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Heizungswartung?
Da die Heizanlage für die Wartung abgeschaltet werden muss, empfiehlt sich die Wartung zwischen den Heizperioden, also in den wärmeren Monaten von Mai bis Ende September. Müssen größere und langwierige Reparaturen durchgeführt werden, haben Sie genügend Zeit und verhindern das Auskühlen und damit verbundene Schäden wie beispielsweise Schimmelbildung an Ihrer Immobilie.
Was kostet eine Heizungswartung für Hausbesitzer:innen und Mieter:innen?
Wie hoch die Kosten für eine Heizungswartung ausfallen, berechnet sich nach Größe und Art der Anlage sowie dem Umfang der durchgeführten Arbeiten wie beispielsweise dem Austausch von Verschleißteilen. Bei einer Wärmepumpe muss zum Beispiel kein Brennraum gereinigt werden, und es gibt weniger Verschleißteile. Bei einer Gasheizung ist die Prüfung auf Dichtigkeit und Betriebssicherheit hingegen aufwendiger. Umfangreiche Reinigungsarbeiten machen die Wartung einer Pelletheizung teurer. Durchschnittlich ergeben sich durch die Wartung einer Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus folgende Kosten:
- Gasheizung: ca. 90–200 Euro
- Wärmepumpe: ca. 50–100 Euro
- Ölheizung: ca. 150–250 Euro
- Pelletheizung: ca. 180–280 Euro
Grundsätzlich sind Betreiber:innen, also Hauseigentümer:innen, in der Pflicht, die Wartung der Heizungsanlage durchführen zu lassen. Vermieter:innen haben allerdings die Möglichkeit, die Wartungskosten über die Betriebskosten auf die Mieter:innen umzulegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Wichtig: Wartungsaufwand und Reparaturen sind dabei streng voneinander zu trennen, da Reparatur- und Instandhaltungskosten von den Eigentümer:innen getragen werden müssen.
Tipp: Verpflichtet Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Sie dazu, sich als Mieter oder Mieterin selbst um die Heizungswartung zu kümmern, dürfen Sie entscheiden, welches Unternehmen die Arbeiten durchführt.
Welche Vorteile bietet ein Heizungswartungsvertrag?
Bei einem Wartungsvertrag können Sie die einzelnen Leistungen individuell festlegen und auf Ihre Bedürfnisse sowie die vorhandene Heizungsanlage abstimmen. Zudem kümmert sich der beauftragte Handwerksbetrieb um die Vereinbarung des jährlichen Wartungstermins. Sie müssen also nicht daran denken, sondern werden automatisch kontaktiert. Im Vergleich zu einmaligen Wartungsaufträgen lassen sich die Kosten oft besser kalkulieren.
Kann man eine Heizungswartung steuerlich absetzen?
Hausbesitzer:innen können sich 20 Prozent – aber maximal bis zu 1200 Euro im Jahr – der Lohnkosten, die bei der Heizungswartung anfallen, zurückerstatten lassen. Dafür müssen diese Kosten aber auf der Wartungsrechnung extra ausgewiesen werden. Zudem darf für die Handwerksleistung keine öffentliche Förderung in Anspruch genommen worden sein. Materialkosten können Sie nicht steuerlich absetzen.
Gut zu wissen: Auch Mieter:innen haben die Möglichkeit, 20 Prozent der auf ihrer Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten für eine Heizungswartung erstattet zu bekommen.
Checkliste: Wie läuft eine Heizungswartung ab?
Der Wartungsumfang und die Wartungsdauer hängen vom jeweiligen Ist-Zustand der Heizungsanlage und der Art des eingebauten Wärmeerzeugers ab. Sie sollten mindestens zwei Stunden dafür einplanen. Die nachfolgende Checkliste zeigt typische Inspektionstätigkeiten und Wartungsarbeiten, die laut BDH durchgeführt werden sollten.
Inspektion | Wartung |
Allgemeine Zustandsüberprüfung | Reinigung der Brennerkomponenten |
Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und Regeleinrichtungen | Reinigung von Brennraum und Heizflächen |
Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und Alterungserscheinungen | Austausch von Verschleißteilen |
Überprüfung des Brenners einschließlich der Zünd- und Überwachungseinrichtung | Einstellung der Nenn- und Teillastleistung und Überprüfung des hygienischen Brennverhaltens |
Überprüfung von Brennraum und Heizfläche auf Verschmutzung | Nachfüllen des Heizungswassers |
Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes | Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Ergebnisse |
Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit | Achtung: Die jährliche Messung der Abgaswerte wird nicht mehr automatisch bei der Heizungswartung durchgeführt, ist aber weiterhin Pflicht. |
Überprüfung des Wasserstandes und des Vordruckes der Membranausdehnungsgefäße | |
Überprüfung der Beschaffenheit des Heizungswassers bei Verwendung von Inhibitoren | |
Überprüfung der Füllwasseraufbereitung, sofern der Einsatz gemäß aktuellem Regelwerk erforderlich ist | |
Überprüfung der Kondensatableitung einschließlich der Neutralisationseinrichtung | |
Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Temperatureinstellung, Dichtheit und Funktion | |
Überprüfung der Korrosionsschutzanode am Trinkwassererwärmer | |
Überprüfung der bedarfsgerechten Einstellung der Heizkreis-, Speicherlade- und Zirkulationspumpen und ihrer Funktion | |
Endkontrolle der Inspektionsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Mess- und Prüfergebnisse |
Wie unterscheidet sich die Wartung bei den verschiedenen Heizungstypen?
Je nachdem, ob Sie eine Öl-, Gas- oder Pelletheizung beziehungsweise eine Wärmepumpe haben, werden bei einer Wartung unterschiedliche Arbeiten durchgeführt. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte:
Ölheizung | Gasheizung | Holz-/Pelletheizung | Wärmepumpe |
Prüfung des Kessels, Brenners, Feuerraums, der Dämmung, Abgasanlage und Heizungspumpe | Prüfung der Dichtigkeit und Betriebssicherheit | Reinigung des Vorratsbehälters | Sichtprüfung der Gerätekomponenten (Wärmepumpe, Pufferspeicher, Warmwasserbereiter, Pumpen, Ventile) auf Schäden, Korrosion, Verschmutzung, Befestigung, Lecks, Ölspuren |
Reinigung der Brennkammer | Messung von Brennwerten und Beobachten der Temperaturentwicklung | Funktionskontrolle der Förderschnecke | Dichtigkeitsprüfung des Kältekreises |
Tausch des Ölfilters und der Düsen | Reinigung der Anlage, insbesondere der Düsen, Ventile und Leitungen | Prüfung des Ventilators auf leichten Lauf | Funktionskontrolle der Hydraulikkomponenten |
Kontrolle und Nachjustieren von Druck und Temperatur im Betrieb | Einstellung des Zünders | Reinigung des Brenners und des Kessels (Brennraum, Wärmetauscher, Rauchrohranschluss) | Prüfung und Reinigung der Heizkreisfilter |
Funktionsprüfung der Sicherheits- und Anlagentechnik | Regulierung der Brennerfunktion | Prüfung der gesamten Anlage auf Schäden | Prüfung des Systemdrucks |
Austausch und Reparatur von Verschleißteilen | Sicht- und Hörkontrolle im Betrieb | Prüfung des thermostatischen Reglers am Kessel | Prüfung der Sicherheitsventile |
Entlüftung der Heizkörper und Auffüllen des Heizwassers |
| Ggf. Reinigung der Ofenrohre | Kontrolle der Reglereinstellungen |
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| Auslesen der Betriebsdaten sowie des Fehlerspeichers |
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| Zusätzliche Arbeiten bei:
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Sole-Wasser-Wärmepumpe
Wasser-Wasser-Wärmepumpe
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Wie funktioniert die Heizungswartung bei Fernwärme?
Heizen Sie mit Fernwärme, müssen Sie sich nicht um die Wartung kümmern. Die Heizwärme wird nicht durch die Heizungsanlage im Gebäude, sondern vom Anbieter außerhalb der Immobilie erzeugt und über das Fernwärmenetz zu Ihnen geliefert. Wie genau das geschieht, lesen Sie in unserem Artikel zur Funktionsweise von Fernwärme. Die Kosten für die Wartung sind normalerweise in den Grundkosten des Fernwärmeabschlags enthalten.
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