Windkraft im Wandel: Nachtlicht nur noch bei Bedarf
Der Nachthimmel in Walsrode ist ein Stück dunkler geworden: Die Windkraftanlagen in Groß Eilstorf blinken von nun an nur noch auf, wenn sich Luftfahrzeuge in einem Radius von zehn Kilometern befinden. Damit hat enercity den ersten eigenen Windpark vollständig mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Bis 2024 wird der Energiedienstleister 130 Windenergieanlagen in 17 bestehenden Windparks mit dieser Technologie ausstatten. Auch alle künftigen Windenergieanlagen werden nur noch bei Bedarf durch rote Leuchtfeuer gekennzeichnet. Die Kosten für die BNK sind ein Teil des geplanten Investitionsvolumens von rund 130 Millionen Euro, das enercity noch in diesem Jahr in den Bau und die Ertüchtigung von Windenergieanlagen investiert.
Wie funktioniert die Nachtkennzeichnung?
In sämtlichen Windenergieanlagen kommt eine zuverlässige Transpondertechnologie zum Einsatz, die sich in Deutschland als Standard etabliert hat. Dabei werden die Transpondersignale der Flugzeuge genutzt, die zur Erkennung von anderen Luftverkehrsteilnehmern eingesetzt werden. Wird im festgelegten Überwachungsraum ein Flugobjekt erkannt, wird die Unterdrückung der Nachtkennzeichnung aufgehoben, und die Leuchtsignale werden aktiviert. Verlässt das Flugobjekt den Überwachungsraum, werden die Warnleuchten wieder ausgeschaltet.
Mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen
Im Jahr 2022 hat mit 51 Prozent erstmals mehr als die Hälfte der Befragten einer forsa-Umfrage im Auftrag der Fachagentur „Windenergie an Land“ angegeben, die Nutzung und der Ausbau von Windenergie an Land sei ihnen „sehr wichtig“. 31 Prozent gaben an, dass ihnen dieses Thema zumindest „wichtig“ sei. Die BNK soll dazu beitragen, durch den Wegfall des konstanten Aufblinkens bei Nacht die Akzeptanz für Windenergieanlagen noch weiter zu steigern. Besonders Menschen, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, können sich zukünftig über einen ruhigeren Nachthimmel freuen. „Windenergie ist ein Schlüssel zur Energiewende – diese wird vor allem in den Kommunen umgesetzt und kann nur gelingen, wenn lokale Maßnahmen wie Windparks auf breite Zustimmung bei Bürgerinnen und Bürgern stoßen. Die ausgewählte Technologie schafft Sicherheit für den Flugverkehr, minimiert die Auswirkungen auf die Umwelt und schafft noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagt enercity-CEO Dr. Susanna Zapreva.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Pflicht ab 2024
Im Energiesammelgesetz wurde eine Verpflichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen auf dem Festland und auf hoher See durch den Gesetzgeber verankert. Bis zum 1. Januar 2024 müssen alle bestehenden und neuen Windenergieanlagen ab einer Höhe von 100 Metern mit der Technologie ausgerüstet werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) erstreckt diese Nachrüstungspflicht auf alle Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen wurden.
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