Gibt es 2024 noch Gas- und Strompreisbremsen?
Als „Doppel-Wumms“ hatte Bundeskanzler Olaf Scholz sie seinerzeit angekündigt: die 200 Milliarden Euro, die die Bundesregierung im September 2022 bereitstellte, um die Menschen in Deutschland angesichts stark gestiegener Energiepreise zu entlasten. Vorausgegangen waren dieser Maßnahme turbulente Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten, die zu starken Preiserhöhungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt hatten. Mit der Strom-, der Gas- sowie der Wärmepreisbremse schulterte der Staat ab dem Jahreswechsel 2022/2023 einen Teil der Preislast: Die Gas- und Wärmepreisbremse garantierte einen Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde und einen Fernwärmepreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für jeweils 80 Prozent des Verbrauchs. Die Strompreisbremse garantierte einen Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für jeweils 80 Prozent des Verbrauchs.
Ursprünglich war geplant, dass die Preisbremsen bis April 2024 aktiv sein sollten. Erst Mitte November 2023 hatte der Bundestag einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Ende November 2023 verkündete die Bundesregierung dann allerdings, den Mechanismus doch schon zum 31.12.2023 zu beenden. Somit greifen seit dem 1. Januar 2024 keine Preisbremsen mehr für Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge.
Warum sind die Preisbremsen für 2024 nicht verlängert worden?
Im November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt: Dabei handelte es sich um ein Sondervermögen aus ursprünglich für Coronahilfen gedachten Krediten, die die Bundesregierung zur Bewältigung der Energiewende umgewidmet hatte. Diese Umwidmung von Geldern sei nicht rechtmäßig, urteilten die Richter:innen, denn mit dem Sondervermögen umgehe die Regierung die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Und diese besagt, dass hohe Kredite nur in Notsituationen aufgenommen werden dürfen – und dann auch in dem Jahr abgerufen werden müssen, in dem sie bereitgestellt worden sind (Jährlichkeitsprinzip).
Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts betrifft ein weiteres Sondervermögen des Bundes, nämlich den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Auch dieser Fonds war ursprünglich zur Abmilderung der Auswirkungen der Coronapandemie eingerichtet und dann zur Bewältigung der Energiekrise umgewidmet worden. Zudem war auch hier geplant, die Kredite über mehrere Jahre verteilt zu entnehmen, um unter anderem die Strom- und Gaspreisbremsen zu finanzieren. Als Folge des Urteils zum KTF hat die Bundesregierung daher beschlossen, auch den WSF zum 31.12.2023 zu schließen. Somit können aus dem Fonds im Jahr 2024 keine Ausgaben mehr erfolgen.
Was ändert sich durch den Wegfall der Strom- und Gaspreisbremse?
Der Wegfall der Energiepreisbremsen bedeutet, dass die Verbraucher:innen in Deutschland ab Januar 2024 nicht mehr von einer staatlichen Preisgarantie profitieren. Allerdings haben sich die Marktpreise für Strom und Gas im Jahresverlauf 2023 auf deutlich niedrigerem Niveau stabilisiert, als es im vergangenen Winter der Fall war. Dies führt dazu, dass die Preisbremsen in vielen Fällen ohnehin nicht greifen würden. Laut dem Verbraucherportal Finanztip liegt der aktuelle Preis für eine Kilowattstunde Gas für Neukund:innen im Mittel bei unter zehn Cent (Stand: Januar 2024). Die Gas- und Wärmepreisbremse deckelte den Gaspreis aber erst bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Sie käme bei aktuell abgeschlossenen Gasverträgen also ohnehin nicht zum Einsatz.
Diese Entwicklung lässt sich auch beim Strompreis beobachten. Hier liegen die Preise für Neukund:innen im Schnitt ebenfalls deutlich unter 40 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Januar 2024) – und damit unter dem Niveau der nun ausgelaufenen staatlichen Preisbremse.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich aktuell in Verträgen mit deutlich höheren Preisen befinden, können demnach vor allem mit einem Anbieterwechsel Geld sparen. Zudem hat Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung Ende November 2023 signalisiert, dass die Bundesregierung wieder einspringen könnte, sollten die Energiepreise erneut stark ansteigen. Denn das Bundesverfassungsgericht habe durchaus bestätigt, dass dem Gesetzgeber in außergewöhnlichen Notsituationen ein „Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum“ zukomme. Neu sei eben nur, dass die Hilfen in solchen Notsituationen nun „jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden müssen – aber auch neu beschlossen werden können“.
enercity bietet günstige und faire Stromtarife mit stabilen Preisen
Bei enercity profitieren Sie von fairen Tarifen mit günstigen Strompreisen: Von „Focus Money“ erhielten wir dafür in der Ausgabe 44/23 das Siegel „Preis-Sieger“ 2023. Dazu kommt, dass wir all unseren Kundinnen und Kunden in allen Tarifen 100 % Ökostrom bieten – ganz ohne Aufpreis!
Newsletter abonnieren
Sie möchten regelmäßig über innovative Technologien und spannende Fakten rund um die Themen Energie und Klimaschutz informiert werden? Dann abonnieren Sie den Newsletter unseres Energiemagazins #positiveenergie!