Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Bundesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten, die unter gestiegenen Energiekosten leiden. Ein Mittel dazu ist die Strompreisbremse, die am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist und zum Ende des Jahres 2023 ausläuft.
Für wen gilt die Strompreisbremse?
Von der Strompreisbremse profitieren Stromkundinnen und -kunden, die jährlich weniger als 30.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen, also faktisch alle privaten Haushalte. Zur Einordnung: 2020 verbrauchten in Deutschland Haushalte mit drei oder mehr Personen im Schnitt rund 4400 kWh Strom.
Wie hoch ist die Entlastung durch die Strompreisbremse?
Für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1. Januar 2023 einen garantierten Preis von 40 Cent pro kWh. Für die übrigen 20 Prozent ihres Verbrauchs zahlen sie den Preis, den ihr Versorger aktuell tatsächlich verlangt. Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Arbeitspreis. Wie sich der Arbeitspreis vom Grundpreis unterscheidet, lesen Sie im Artikel „So setzt sich der Strompreis zusammen“.
Eine Beispielrechnung:
Eine dreiköpfige Familie verbrauchte 3600 kWh im Jahr, also durchschnittlich 300 kWh im Monat, und zahlte dafür bisher 30 Cent pro kWh, also 90 Euro pro Monat. Aktuell zahlt sie 60 Cent pro kWh, also 180 Euro pro Monat.
Ab dem 1. Januar 2023 greift die Strompreisbremse für 80 Prozent des Gesamtverbrauchs, also für 240 kWh. Der bezuschusste Preis beträgt 40 Cent pro kWh, also 96 Euro. Für die übrigen 20 Prozent (also 60 kWh) gilt der aktuelle Preis von 50 Cent pro kWh, also 30 Euro. Insgesamt werden damit 126 Euro (96 + 30) fällig – statt der vertraglich eigentlich fälligen 180 Euro. Die Familie spart also 54 Euro pro Monat.
Wie wird der „bisherige Verbrauch“ berechnet?
Welcher Zeitraum als sogenanntes „Entlastungskontingent“ herangezogen wird, hängt davon ab, wie Ihr Stromverbrauch bilanziert wird. Bei sogenannten „Standardlastprofilen“ werden die Abschläge aufgrund eines prototypischen Haushalts kalkuliert. Hier zählt als bisheriger Verbrauch die Prognose, die der Versorger im September 2022 für das folgende Jahr abgegeben hat.
In Haushalten mit intelligenten Stromzählern oder „registrierender Leistungsmessung“ wird der tatsächliche Verbrauch regelmäßig übermittelt. Hier gilt als Vergleichszeitraum das Kalenderjahr 2021.
Existierte der Anschluss unter der aktuellen Adresse noch nicht bis zum 1. Januar 2021, wird die Höhe des bisherigen Verbrauchs geschätzt.
Muss ich etwas tun, um entlastet zu werden?
Die Stromversorger schreiben ihren Kundinnen und Kunden den ersparten Betrag automatisch gut. Dies geschieht erstmals im März 2023. In diesem Monat wird auch die Gutschrift für Januar und Februar rückwirkend mit verrechnet.
Wie erfahre ich, wie viel mir gutgeschrieben wurde?
Die Versorger müssen ihre Kundinnen und Kunden bis zum 1. März 2023 darüber informieren, wie hoch die bisherigen und die künftigen Abschlagszahlungen ausfallen, welche Summe als Entlastungskontingent herangezogen wurde und wie hoch die individuelle Gutschrift ausfällt. In Mehrfamilienhäusern, die zentral mit Strom beheizt werden, gehen diese Informationen an die Eigentümergemeinschaft oder an den Vermieter, der sie an Mieterinnen und Mieter weiterleiten muss.
Lohnt es sich jetzt überhaupt noch, Strom zu sparen?
Strom zu sparen lohnt sich weiterhin. Denn wer mehr verbraucht als im Vergleichszeitraum, muss für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde den aktuellen hohen Preis bezahlen, im Fall der Beispielrechnung also 60 Cent.
Wer weniger als 80 Prozent der bisherigen Strommenge verbraucht, erhält am Jahresende zusätzlich zur monatlichen Gutschrift eine Rückzahlung. Dafür werden die eingesparten Kilowattstunden mit dem aktuellen Preis multipliziert. Reduziert die Familie aus der Beispielrechnung ihren Jahresverbrauch um zehn Prozent, wären das 360 kWh mal 60 Cent, also eine Rückzahlung von 216 Euro. Die Rückzahlung darf allerdings maximal so hoch ausfallen wie die tatsächlich gezahlten Abschläge.
Wie Sie Ihren Stromverbrauch verringern können, lesen Sie im Artikel „Mit diesen Maßnahmen sparen Sie Energie“. Und im Artikel „Fünf Gründe, warum Energiesparen wichtig bleibt“ erfahren Sie, weshalb es auch abgesehen von persönlichen finanziellen Vorteilen lohnt, den eigenen Verbrauch von Strom und Heizenergie im Blick zu behalten.
Wie lange gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023.
Was passiert, wenn man den Versorger wechselt?
Verbraucherinnen oder Verbraucher, die im Verlauf des Jahres 2023 den Stromversorger wechseln, müssen diesem die Abrechnung des vorherigen Stromlieferanten vorlegen, damit er das richtige Entlastungskontingent heranziehen kann.
Was gilt für variable Tarife, etwa bei Nachtspeicherheizungen?
Bei zeitvariablen Tarifen gilt der monatliche Durchschnittspreis. Dabei zählt nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der jeweilige zeitliche Anteil der Tarifstufen. Gilt beispielsweise sechs Stunden am Tag ein niedriger Tarif und 18 Stunden lang ein höherer, wird der niedrige Tarif für 6/24stel der Berechnung angesetzt und der hohe Tarif für 18/24stel.
Wie wird das Ganze eigentlich finanziert?
Die Stromversorger bekommen das Geld für die Entlastungen von ihren jeweiligen Übertragungsnetzbetreibern zurück. Diese wiederum erhalten dafür Ausgleichszahlungen von einem Sonderkonto der Bundesregierung. Dieses Konto wird zum Teil durch Zuschüsse des Bundes finanziert und zum anderen Teil durch „Zufallsgewinne“ der Stromproduzenten. Das sind Gewinne, die die Stromerzeuger lediglich einstreichen konnten, weil die Gaspreise in die Höhe schossen und der Strompreis an den Gaspreis gekoppelt ist. Wie die Regierung Verbraucherinnen und Verbraucher von hohen Gaspreisen entlasten will, lesen Sie im Artikel „Die Gaspreisbremse erklärt“.
Besteht die Gefahr, dass Stromversorger jetzt ihre Preise erhöhen?
Die Bundesregierung hat Regelungen erlassen, die verhindern sollen, dass Stromversorger die Zuschüsse ausnutzen, um ihre Gewinne zu steigern. Versorger dürfen darum ihre Preise nur erhöhen, wenn sie beweisen können, dass sich ihre Kosten tatsächlich gesteigert haben.
Artikel vom 9. Februar 2023. Zuletzt aktualisiert am 08. Februar 2023.
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