Ein Mann sitzt am Fenster neben einem Solarmodul.
Gut zu wissen

Nennleistung und installierte Leistung einfach erklärt

Wer sich mit erneuerbaren Energien und vor allem mit Photovoltaikanlagen beschäftigt, sieht sich häufig mit Begriffen wie Nennleistung, Dauerleistung, Maximalleistung, Spitzenleistung, installierte Leistung und Bemessungsleistung konfrontiert. Ganz schön verwirrend. Wir klären anhand von Beispielen über die genaue Bedeutung auf.

Die Bezeichnungen Nennleistung, Dauerleistung, Maximalleistung und installierte Leistung haben im Kern die folgende Gemeinsamkeit: Sie alle beschreiben die in Watt gemessene Leistung einer Anlage zur Stromerzeugung. Allerdings werden sie in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet.

Norddeutsche Landschaft mit Freiflächen Photovoltaikanlagen im Vordergrund und Windenergieanlagen im Hintergrund aus der Vogelperspektive
Die Nennleistung oder installierte Leistung einer Erneuerbare-Energien-Anlage gibt an, wie viel Strom diese Anlage unter optimalen Bedingungen maximal erzeugen kann. Unterschiedliche Faktoren können sich jedoch auf den tatsächlichen Ertrag von PV- oder Windenergieanlagen auswirken.

Was ist die Nennleistung?

Die Nennleistung ist ein theoretischer Wert, der nur unter idealen Bedingungen – beispielsweise in einem Labor – erreicht werden kann. Sie gilt für die gesamte Lebensdauer eines Geräts oder einer Anlage. Es handelt sich also nicht um die tatsächliche Leistung, denn diese wird von individuellen Faktoren außerhalb der idealen Laborbedingungen beeinflusst. Bei einer PV-Anlage können beispielsweise Ausrichtung oder Verschattung die Leistung verändern.

Die Nennleistung als Herstellerangabe kann sich je nach Geräte- oder Anlagentyp auf die aufgenommene oder die abgegebene Leistung beziehen. Ein Beispiel: Ein Staubsauger oder eine Glühbirne nehmen Strom (Leistung) auf, wohingegen ein Generator oder ein Solarmodul Strom erzeugen und als Leistung abgeben. Da sie dies dauerhaft tun können, wird die Nennleistung auch als Dauerleistung bezeichnet. Die Nennleistung wird manchmal auch als Maximal- oder Spitzenleistung beschrieben, denn mehr Leistungsaufnahme beziehungsweise -abgabe ist nicht möglich.

Gut zu wissen: Für die Nennleistung beziehungsweise die installierte Leistung von PV-Anlagen hat sich die Maßeinheit Kilowatt-Peak (kWp) durchgesetzt.  

Ebenfalls interessant: Alle Begriffe rund um das Thema PV finden Sie in unserem großen Photovoltaik-Lexikon.

Was ist die installierte Leistung?

Die Begriffe Nennleistung und installierte Leistung sagen im Grunde genommen das Gleiche aus. Allerdings verwendet man den Begriff installierte Leistung bei Stromerzeugungsanlagen, die bereits installiert sind, beispielsweise eine PV-Anlage auf einem Dach oder eine Windenergieanlage auf einem Feld. Zudem wird auch die Gesamtleistung aller aktiven stromerzeugenden Anlagen und Kraftwerke innerhalb eines Landes als installierte Leistung bezeichnet.

Was ist die Bemessungsleistung?

Während es sich bei den für die Hersteller verpflichtenden Angaben zu Nennleistung und installierter Leistung um theoretische Werte handelt, gibt es einen weiteren Leistungsbegriff, der bilanzieller Natur ist: die Bemessungsleistung. Gerade Erneuerbare-Energien-Anlagen rufen nicht konstant ihre Maximalleistung ab, da diese beispielsweise von der Sonneneinstrahlung oder der Windstärke abhängt. Die Bemessungsleistung beschreibt daher die Differenz zwischen tatsächlich erzeugter Strommenge und Maximalleistung. Sie wird als Jahresdurchschnittsleistung in Kilowatt (kW) angegeben.

Wie berechnet man die Bemessungsleistung?

Die Berechnung der Jahresdurchschnittsleistung einer Erneuerbare-Energien-Anlage ist einfach: Dazu nimmt man die tatsächlich erzeugte Strommenge eines Kalenderjahres und teilt diese Summe durch die Stunden eines Jahres, nämlich 8760 (in einem Schaltjahr 8784).

Nahansicht eines Solarmoduls

So lautet die Formel zur Berechnung der Bemessungsleistung:

Bemessungsleistung = produzierte Stromsumme in kWh/Jahr : 8760 bzw. 8784 h  

Ein Beispiel: Eine PV-Anlage mit 10 kWp installierter Leistung produziert im Jahr 9600 kWh Strom. Dann würde die Rechnung folgendermaßen lauten: 9600 : 8760 = 1,09. Die Jahresdurchschnittsleistung beträgt also 1,09 kW.

Installierte Leistung und Erzeugung im Vergleich

Die installierte Leistung einer Erneuerbare-Energien-Anlage gibt wie oben beschrieben an, wie viel Strom die Anlage unter optimalen Bedingungen maximal erzeugen kann. Sie wird in Kilowatt (kW), Megawatt (MW) oder Gigawatt (GW) gemessen. Die Erzeugung oder der Ertrag gibt dagegen an, wie hoch die tatsächliche Menge an Energie war, die von einer Anlage über einen bestimmten Zeitraum (in kWh, MWh oder GWh) produziert wurde. Es handelt sich dabei um eine dynamische Größe, die von verschiedenen Faktoren wie Betriebszeit, Wetterbedingungen, Wartung und Effizienz abhängt.   Sie wird ebenfalls in Kilowatt (kW), Megawatt (MW) oder Gigawatt (GW) gemessen.

Eine statistische Erhebung von Destatis und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt für das Jahr 2023 die konkreten Unterschiede zwischen installierter Leistung und tatsächlicher Stromerzeugung in Deutschland, aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Anlagen zur Stromerzeugung. Hier sieht man, dass der tatsächliche Ertrag einiger in Deutschland zur Stromerzeugung genutzten Energieträger deutlich über der installierten Leistung, der Ertrag anderer Energieträger dafür deutlich unter der installierten Leistung lag.

Die Grafiken zeigen aufgeschlüsselt nach genutzten Energieträgern die installierte Leistung unterschiedlicher Anlagen zur Stromerzeugung 2023 in Deutschland im Vergleich zum tatsächlichen Ertrag der Anlagen
Die Grafiken zeigen, aufgeschlüsselt nach genutzten Energieträgern, die installierte Leistung unterschiedlicher Anlagen zur Stromerzeugung 2023 in Deutschland (links) im Vergleich zum tatsächlichen Ertrag der Anlagen (rechts).

Beeinflusst die Bemessungsleistung die EEG-Vergütung?

Die Bemessungsleistung ist eine wichtige Kennzahl für die Entscheidung, inwieweit eine Anlage zur Stromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig ist. Ausnahmen sind die EEG-Förderungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Diese werden anhand der installierten Leistung berechnet, da die Stromproduktion dieser Anlagen stark von natürlichen, schwer kontrollierbaren Faktoren wie Windstärke und Sonneneinstrahlung abhängt. Als ein wesentlicher Parameter für die Entscheidung über die Förderfähigkeit von Anlagen zur Stromerzeugung ist die Bemessungsleistung aber für Biomasse- und Biogasanlagen, für Geothermie- und Wasserkraftanlagen sowie für Deponiegas-, Klärgas- und Grubengasanlagen von Bedeutung.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel zur neuen Regelung für PV-Förderung.

12. Juni 2024
Solar
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Text: Annika Schmitz. Fotos: Getty Images.

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