Stromrechnung – einfach erklärt
Ganz wichtig vorab: Die „eine“ Stromrechnung gibt es nicht. Natürlich sehen die Stromrechnungen unterschiedlicher Anbieter unterschiedlich aus. Dennoch sind in jeder Stromrechnung bestimmte Angaben enthalten, etwa über den Jahresstromverbrauch, den Abrechnungszeitraum, die Höhe der Stromkosten und des neuen Abschlags sowie die sogenannte Stromkennzeichnung. Hier erklären wir Ihnen, welche Informationen Sie Ihrer Stromrechnung im Einzelnen entnehmen können – und was die darin aufgeführten Berechnungen bedeuten.
Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse, Ihrer Kunden- und der Rechnungsnummer ist auf der ersten Seite der Rechnung immer die Lieferadresse angegeben. Mit der Lieferadresse ist der Ort gemeint, an dem die Energielieferung erbracht wird. Die Lieferadresse kann also durchaus von der Rechnungsadresse abweichen – wenn es sich etwa um ein Ferienhaus handelt, in dem der Rechnungsempfänger nicht dauerhaft wohnt.
Auf den Detailseiten der Stromrechnung finden Sie Informationen über die Messlokations-ID, die Zählernummer und den Zählerstand. Bei der Messlokations-ID handelt es sich um die Nummer, die Ihrem Energieanbieter zur Identifikation der Lieferadresse dient. Eine Messlokations-ID kann einen oder mehrere Stromzähler umfassen. In Deutschland beginnt jede Messlokations-ID mit der Länderkennzeichnung DE. Die Zählernummer befindet sich auf Ihrem Stromzähler und besteht aus vier bis 16 Ziffern und Buchstaben. Dem Zählerstand können Sie und Ihr Energieversorger entnehmen, wie viel Strom Sie verbraucht haben. Der Stromzähler wird in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Eine entsprechende Aufforderung geht Ihnen dann von Ihrem Energieversorger zu.
Kunden, die über einen sogenannten Smart Meter verfügen, müssen sich nicht um die Übermittlung der eigenen Verbrauchsdaten kümmern. In diesem Fall fragt das Smart-Meter-Gateway, eine mit dem digitalen Stromzähler verbundene Kommunikationseinheit, über die die gemessenen Werte versendet werden können, zyklisch oder auf Anforderung die vom Zähler gemessenen Verbräuche automatisch ab und übermittelt diese hochverschlüsselt, meist über Mobilfunk, an den Messstellenbetreiber und von dort weiter an den Energielieferanten.
Wie oft wird der Stromverbrauch abgerechnet?
Auf der ersten Seite wird darüber hinaus der Abrechnungszeitraum angegeben. Also der Zeitraum, für den der Stromverbrauch in der Stromrechnung abgerechnet wird. Jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraums überprüft der Stromanbieter, wie viel Strom die Kunden über die Abschläge bereits bezahlt und wie viel Strom sie tatsächlich verbraucht haben.
Wie wird der Rechnungsbetrag berechnet?
Der Zahlungsübersicht können Sie entnehmen, wie hoch die von Ihnen zu begleichenden Stromkosten ausfallen und in welcher Höhe Sie bereits Abschlagszahlungen getätigt haben. Je nachdem, ob Sie mehr oder weniger Strom verbraucht haben, als Sie mit Ihren Abschlägen bereits bezahlt haben, ergibt sich in der Zahlungsübersicht eine Nachzahlung oder eine Gutschrift. Die noch zu leistende Nachzahlung beziehungsweise die Gutschrift, die Ihnen zusteht, ergibt den Rechnungsbetrag.
Wenn Sie Ihrem Energiedienstleister ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen Sie im Falle einer zu leistenden Nachzahlung nichts unternehmen: Dann wird der Betrag – bei enercity mit einer Frist von 14 Tagen – automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie die Beiträge oder Abschläge jedoch jeweils eigenhändig überweisen, müssen Sie innerhalb der von Ihrem Stromversorger gesetzten Frist die errechnete Nachzahlung selbst leisten. Gutschriften hingegen werden in der Regel vom Energieversorger automatisch auf das Konto ihrer Kunden überwiesen.
Die Höhe der monatlich zu leistenden Abschlagszahlungen, die Sie Ihrem Stromanbieter für die Versorgung mit seinem Strom leisten – wird jedes Jahr neu berechnet. Den Berechnungen liegt der jeweils letztjährige Jahresstromverbrauch zugrunde. Dabei wird der neu berechnete Abschlag für das kommende Jahr immer so angepasst, dass Sie im nächsten Jahr möglichst keine Nachzahlungen haben.
Bei enercity können Sie im Laufe des Jahres übrigens mit einem aktuellen Zählerstand jederzeit Ihren aktuellen Abschlag überprüfen und anpassen. So sind Sie vor Nachzahlungen bei der nächsten Stromrechnung geschützt.
Das unter den künftigen Abschlagszahlungen stehende Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, an dem die monatlich zu entrichtende Abschlagszahlung spätestens auf dem Konto Ihres Energieanbieters eingegangen sein muss. Bequemer geht es, wenn Sie Ihrem Energieversorger eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann wird der Betrag jeden Monat automatisch von Ihrem Konto eingezogen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Auf den Detailseiten zur Rechnung „Stromverbrauch im Detail“ werden immer der zu zahlende Grundpreis sowie der zu zahlende Arbeitspreis aufgeführt. Beim Grundpreis handelt es sich um einen von Ihrem Verbrauch unabhängigen Preisbestandteil. Er enthält die jährlichen Kosten für die Bereitstellung Ihres Stromzählers und die Kosten, die Ihrem Energieversorger – beispielsweise bei der Abrechnung – entstehen. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben und ist der Preis, den der Stromversorger Ihnen für jede verbrauchte kWh Strom berechnet. In ihm sind alle gesetzlichen Umlagen, Steuern wie zum Beispiel die Stromsteuer, die vom Energiedienstleister an den Netzbetreiber, also den Betreiber des Stromnetzes, an das die Lieferadresse angebunden ist, zu entrichtenden Netzentgelte sowie die Kosten für den Energieeinkauf enthalten.
Mehr Informationen zur Zusammensetzung des Strompreises, Netzentgelten und Co. finden Sie in unserem Artikel „So setzt sich der Strompreis zusammen“.
Viele Stromversorger machen in ihren Stromrechnungen zudem Angaben zum Verbrauchsvergleich und geben ihren Kunden somit die Möglichkeit, ihren aktuellen Stromverbrauch mit dem des Vorjahres zu vergleichen. Das gibt Ihnen etwa Aufschluss darüber, ob Sie mit Ihren Energiesparmaßnahmen erfolgreich waren – oder nicht, falls der Stromverbrauch all Ihren Bemühungen zum Trotz dennoch beim Alten geblieben oder gar gestiegen ist.
Ist Letzteres der Fall, finden Sie in unserem Artikel „Mit diesen Maßnahmen sparen Sie Energie“ viele Tipps, die Ihnen helfen, Strom zu sparen.
Und was besagt die sogenannte Stromkennzeichnung?
Jeder Energieversorger muss in seiner Stromrechnung durch die sogenannte Stromkennzeichnung außerdem abbilden, wie sich sein Strommix zusammensetzt, also aus welchen Quellen und von welchen Energieträgern der von ihm zur Verfügung gestellte Strom produziert wird. Bei enercity ist das zu 100 Prozent Ökostrom – in jedem Stromtarif.
Sie möchten Strom sparen?
Auf unserer Website finden Sie zahlreiche Tipps und Informationen zum Thema Energiesparen, darunter auch viele Stromspartipps. So schonen Sie die Umwelt und senken Ihre Energiekosten.
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