Wo es bereits eine Solarpflicht gibt – und wo nicht
Ein deutlicher Ausbau der Erneuerbaren, ein schneller Kohleausstieg und eine stetig steigende Zahl von E-Autos auf deutschen Straßen: Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz. Bereits bis 2045 soll Deutschland Klimaneutralität erreicht haben. Als ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur CO2-freien Zukunft gilt dabei das Jahr 2030: Bis dahin soll nicht nur der Ausstieg aus der Kohleverstromung gelungen sein. Auch sollen dann bereits 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Neben der Windkraft wird in diesem Zusammenhang vor allem auf Solarenergie gesetzt: Zum einen auf Solarstrom, der auf den Dächern von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien gewonnen wird. Zum anderen aber auch auf Strom, den Floating- & Agri-PV-Anlagen oder auf Lärmschutzwänden integrierte Photovoltaikanlagen generieren. Sogar mit PV-Modulen belegte Solarstraßen sollen in Zukunft helfen, die Kraft der Sonne in nutzbare Energie umzuwandeln.
Damit Deutschland bis 2045 die im neuen Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaneutralität erreichen und die installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland bis 2030 von derzeit rund 55 auf rund 200 Gigawatt ungefähr vervierfacht werden kann, soll in naher Zukunft eine Solarpflicht für Neubauten gesetzlich verankert werden. Viele deutsche Bundesländer haben bereits ab dem Jahr 2022 oder 2023 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen beschlossen. Andere haben zumindest Pläne für eine Solarpflicht – einige andere wiederum noch nicht. Hier erfahren Sie, wie es in den einzelnen Bundesländern in puncto Solarpflicht aussieht.
Die Vorreiter: Diese Bundesländer schreiben bereits eine Solarpflicht vor
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht für Nichtwohngebäude bereits seit 1. Januar 2022. Seit dem 1. Mai 2022 müssen auch Neubauten von Wohngebäuden mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet werden. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen vom 1. Januar 2023 an eine Photovoltaikanlage einbauen lassen. Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen in Nordrhein-Westfalen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht sein und Photovoltaikanlagen bekommen. Diese Solarpflicht gilt jedoch nur für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören. Alternativ ist es möglich, Solarthermie zu installieren. Hier finden Sie das vom Landtag am 30. Juni 2021 beschlossene „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“.
In Schleswig-Holstein ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf Neubauten von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2023 vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt ebenfalls für Nichtwohngebäudedächer nach einer Sanierung von mindestens zehn Prozent der Dachfläche. Außerdem müssen Parkplätze ab 100 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden (Quelle: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein). Im Juni 2022 einigten sich CDU und Grüne im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen zudem darauf, dass es ab 2025 eine Solarpflicht auf Dächern geben solle. Ob diese Vorgabe nur für Gewerbebauten oder aber auch für Wohngebäude gelten wird, lässt der Koalitionsvertrag offen.
Die Mitmacher: Diese Bundesländer schreiben eine Solarpflicht ab 2023 vor
Sowohl die Eigentümer von Neubauten, die gewerblich genutzt werden sollen, als auch die Eigentümer von Wohngebäude-Neubauten und – im Falle einer grundlegenden Dachsanierung – auch die Eigentümer von Bestandsgebäuden sind in Berlin ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, auf ihrem Gebäudedach eine PV-Anlage zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden. Den Gesetzestext sowie weitere Infos zum Berliner Solargesetz finden Sie hier.
Eines der ersten Bundesländer, das eine Solarpflicht per Gesetz vorgeschrieben hat, war Hamburg: Der Stadtstaat erließ bereits Ende 2020 eine Rechtsverordnung, der zufolge jeder Neubau in der Hansestadt mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden muss. Bei Bestandsgebäuden, bei denen das Dach vollständig erneuert wird, greift die Solarpflicht ab 2025. Die „Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz“ finden Sie hier.
In Rheinland-Pfalz greift eine Solarpflicht ab dem 1. Januar 2023. Diese sieht vor, dass 60 Prozent der geeigneten Dachflächen von Gewerbeneubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätze mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Als Alternative kommt die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung infrage. Hier finden Sie das Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG).
In Niedersachsen hat der Landtag im November 2021 eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen und darin die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 im ersten Schritt für Dächer von Gewerbeimmobilien ab 75 Quadratmetern Dachfläche verfügt. Sie müssen künftig mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Vorgesehen ist außerdem, dass Bauherrn in Zukunft bei der Planung neuer Wohngebäude sicherstellen müssen, dass sich Solaranlagen auf dem Dach zumindest nachrüsten lassen.
Im Juni 2022 beschloss der niedersächsische Landtag zudem eine Solarpflicht für alle Neubauten in Niedersachsen – also auch für neue Wohngebäude – ab dem 1. Januar 2025.
Die Nachzügler: Diese Bundesländer haben Pläne für eine mögliche Solarpflicht
Im Stadtstaat Bremen hat die Bürgerschaft (Landtag) im Juni 2022 die Einführung einer Solarpflicht beschlossen. Sie soll ab 2023 für alle Neubauten gelten – egal ob Wohngebäude oder Gewerbebau. Betroffen sein sollen außerdem Bestandsgebäude, die eine umfassende Dachsanierung durchführen. In Kraft getreten ist die Solarpflicht allerdings noch nicht – ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit noch von der zuständigen Bau- und Umweltbehörde erarbeitet.
Noch nicht ganz so konkret sind die Pläne zur Einführung einer Solarpflicht in Sachsen: Im neuen sächsischen Energie- und Klimaprogramm, das im vergangenen Sommer 2021 beschlossen wurde, steht zwar, dass eine Solarpflicht geprüft werden soll. Eine entsprechende Kabinettsvorlage fehlt allerdings bislang. Bekannt wurde immerhin, dass – wenn es nach dem grünen Umweltminister Wolfram Günther geht – Solardächer künftig unter anderem für öffentliche und gewerbliche Neubauten Pflicht werden sollen. Also etwa für Schulen und Kitas, Rathäuser und Behörden. Auch Industriebauten, Gewerbeimmobilien und große versiegelte Flächen wie Parkplätze hat der Minister offenbar im Blick.
Obwohl Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits im Juli 2020 eine Solaroffensive in Bayern ausgerufen hatte, wonach eigentlich von 2021 an eine PV-Pflicht für gewerbliche Bauten und ein Jahr später auch für private Immobilien gelten sollte, ist bislang noch nichts davon umgesetzt worden. Nach Angaben des Bayerischen Umweltministeriums gibt es bisher lediglich einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz, das eine Pflicht für Photovoltaikanlagen auf Dächern von staatlichen Gebäuden vorsieht. Bis aus dem Entwurf eine Gesetzesvorlage geworden und diese dann irgendwann beschlossen ist, kann es noch eine Zeit lang dauern.
Die Schlusslichter: Diese Bundesländer haben noch keine Pläne für eine mögliche Solarpflicht
Noch gar nichts beschlossen oder geplant ist hinsichtlich einer Solarpflicht bislang in Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland.
(Stand Juli 2022)
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