Ab Herbst 2023: Erneute Förderung privater Wallboxen
Welche Zuschüsse gibt es für private Wallboxen?
Im Rahmen des Fördervorhabens 440 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden 2021 für die Anschaffung und Installation privater Ladestationen insgesamt 800 Millionen Euro bereitgestellt. In diesem Rahmen erhielten gut 825.000 Haushalte jeweils 900 Euro Zuschuss für eine oder mehrere Wallboxen zu Hause. Wer gleich mehrere Ladepunkte errichtete, konnte sich den Zuschuss auch mehrfach sichern.
Aufgrund der hohen Nachfrage sollen nun ab dem 26. September 2023 weitere 500 Millionen Euro für den Kauf und die Installation privater Wallboxen zur Verfügung stehen. Das Förderprogramm wird wieder in Zusammenarbeit mit der nationalen Förderbank KfW als Projektträger realisiert. Für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher können Eigentümer:innen von selbst genutzten Wohngebäuden plus Elektroautos einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro erhalten. Den Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ können Sie ab dem 26. September einreichen.
„Für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist der Ausbau der Elektromobilität in Kombination mit der Erzeugung und Nutzung grünen Stroms ein zentraler Faktor“, sagt Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW. „Mit dem neuen Zuschussprogramm für Ladestation, PV-Anlage und Batteriespeicher unterstützen wir den weiteren Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur im Auftrag der Bundesregierung. Den Kundinnen und Kunden machen wir den Zugang über das digitale KfW-Kundenportal so einfach wie möglich.“
KfW-Förderung für E-Auto-Ladestationen: Die Voraussetzungen
Der Anspruch auf die erneute Förderung privater Wallboxen ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Antragsteller:innen müssen zusätzlich zu selbst genutzten Wohngebäuden bereits ein E-Auto besitzen oder dies verbindlich bestellt haben, um einen Anspruch auf Förderung zu haben. Dies darf ausschließlich batterieelektrisch betrieben werden. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden. Hybridfahrzeuge sind von der neuen Förderung privater Wallboxen ausgeschlossen. Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten aufweisen. Ein Firmen- beziehungsweise Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. Wer noch kein E-Auto besitzt, kann beim Kauf nach wie vor von einem Umweltbonus für E-Autos profitieren. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeber „E-Auto-Förderung 2023“.
- Es werden ausschließlich Gesamtsysteme aus PV, Speicher und Ladeeinrichtung gefördert. Das heißt, das Förderpaket umfasst eine kombinierte Förderung von Ladestation, Photovoltaikanlage (PV) und Speicher. Damit sind die aktuellen Förderbedingungen restriktiver als 2021. Vormals durfte der Strom im Rahmen des Fördervorhabens 440 auch ausschließlich über einen Ökostromtarif des Energieanbieters bezogen werden – Hauptsache, dieser stammte aus erneuerbaren Energien.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich. Worauf Sie bei der Kombination von Wallbox und PV-Anlage achten müssen, haben wir in unserem Artikel „Clevere Kombination: Wallbox und PV-Anlage“ für Sie zusammengefasst.
- Die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung. Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaik-Strom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
- Der maximale Zuschuss beträgt 9600 Euro, für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro. Weitere Informationen über bidirektionales Laden bekommen Sie in unserem Ratgeber.
Welche Wallboxen sind förderfähig?
Im Rahmen des Fördervorhabens 442 sind nur Wallboxen förderfähig, die über eine Ladeleistung von 11 kW (Kilowatt) verfügen. Zudem müssen die Ladestationen intelligent steuerbar sein, um mit anderen Komponenten im Stromnetz kommunizieren und ihre Ladeleistung anpassen oder zeitlich verschieben zu können.
Auszahlung des Förderbetrags ab März 2024
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen beziehungsweise Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW “. Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Geräte bestellen und die Installation beauftragen. Ab März 2024 müssen Sie einen Identitätsnachweis, am besten per Schufa-Identitätscheck, erbringen und nachweisen, dass die Installationen der geförderten Anlagen durchgeführt worden sind. Dazu tragen Sie die entsprechenden Daten im KfW-Kundenportal ein und laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch. Nachdem Ihre Angaben geprüft wurden, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Gewerbebetriebe erhalten ebenfalls Förderung
Zusätzlich zu den Maßnahmen für private Ladestationen plant das BMDV ein weiteres Förderprogramm für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur (DC-Lader beziehungsweise Hypercharger) einschließlich Netzanschluss. Dieses gilt ausschließlich für Ladepunkte, die dem Betrieb von gewerblich genutzten Pkw und Lkw dienen, und richtet sich beispielsweise an Fuhrparks, Speditionen oder Handwerksbetriebe. Für das Programm werden weitere 400 Millionen Euro bereitgestellt. Mehr Informationen sind noch nicht bekannt.
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Artikel vom 22. Juli 2021. Aktualisiert am 7. September 2023.
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