Umlagen und Steuersenkungen wirken auf Gas- und Fernwärmepreis ein
Im Rahmen der veränderten globalen Energiebeschaffung für Gas und den damit verbundenen deutlich höheren Beschaffungskosten für die Energieversorger hatte die Bundesregierung zunächst eine Beschaffungsumlage für Gas beschlossen. Diese wurde am 29. September 2022 kurzfristig zurückgenommen. Die geplante Gasspeicherumlage sowie die Bilanzierungsumlage sind, wie geplant, in Kraft treten.
Welche Umlagen auf Gas gibt es?
Zum 1. Oktober 2022 sind die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent pro Kilowattstunde und die Bilanzierungsumlage von null Cent pro Kilowattstunde auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde angehoben worden. Insgesamt betragen die Umlagen somit 0,629 Cent pro Kilowattstunde (netto). Die Gasspeicherumlage kann vom Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe) alle sechs Monate angepasst werden.
Derzeit ist vom Gesetzgeber noch nicht eindeutig geregelt, ob die Umlagen auch bei Verträgen mit Festpreisgarantie angewendet werden sollen.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Gas und Fernwärme?
Aufgrund der derzeit hohen Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Gas und Fernwärme von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Am 30. September 2022 ist der Bundestag dieser Empfehlung gefolgt. Für die Verbraucher hat das den Vorteil, dass die gestiegenen Energiepreise ein Stück weit aufgefangen werden. Die Mehrwertsteuersenkung ist ebenfalls zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Übrigens: Der geringere Mehrwertsteuersatz gilt nicht nur auf die Umlagen, sondern auf alle Preisbestandteile bei Gas und Fernwärme. Dadurch ergibt sich eine Entlastung bei den Gaspreisen und Fernwärmepreisen.
Wie setzen die Energiedienstleister die Gasumlagen und die Steuerminderung um?
Die Energiedienstleister werden die Umlagen und die geplanten Mehrwertsteuersenkungen schnellstmöglich umsetzen. Allerdings steckt dahinter ein großer organisatorischer Aufwand, da alle Kunden vorab informiert werden müssen. Gleichzeitig soll auch die verminderte Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.
Die Gasspeicherumlage sowie die Mehrwertsteuersenkungen sollen bis Ende März 2024 gelten. Die Bilanzierungsumlage ist zunächst bis Ende September 2023 vorgesehen.
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