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Wissenswert

Wie setzt sich der Fernwärmepreis 2024 zusammen?

In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland steht den Menschen Fernwärme als Alternative zu Gas- oder Ölheizungen zur Verfügung. 15,2 Prozent der Wohnungen in Deutschland wurden 2023 laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Fernwärme beheizt. Mit der Umstellung auf klimafreundliche Wärmequellen, wie sie etwa in Hannover erfolgt, wird Fernwärme zu einem wichtigen Hebel, um CO2-Emissionen flächendeckend zu senken. Doch wie genau wird die Fernwärme bei den Verbraucher:innen abgerechnet?
15,2
Prozent
der Wohnungen in Deutschland wurden 2023 bereits mit Fernwärme beheizt. (Quelle: BDEW, 2023)

Zusammensetzung der Fernwärmepreise

Ebenso wie der Strompreis und der Gaspreis setzt sich auch der Fernwärmepreis im Wesentlichen aus einer festen Komponente (Leistungspreis oder Grundpreis) und einer verbrauchsabhängigen Komponente (Arbeitspreis) zusammen. Im Einzelnen kann es dabei je nach den örtlichen Gegebenheiten, etwa der Art und Beschaffenheit des Wärmenetzes und der Art der Wärmeerzeugung, viele Unterschiede zwischen den Fernwärmeanbieter:innen geben. Jedes Netz ist daher gesondert zu betrachten.

Der Leistungspreis wird je nach Anbieter:in auch als Grundpreis, „installierte Leistung“ oder „Anschlussleistung“ bezeichnet. Er deckt die Fixkosten der Wärmelieferant:innen ab, zum Beispiel für die Anlagen zur Wärmeerzeugung, das Personal oder für das Leitungsnetz, über das die Wärme zu den Kundinnen und Kunden transportiert wird. Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach der installierten Leistung (dem Anschlusswert) der Fernwärmeanlage der Kund:innen in Kilowatt.

Der Arbeitspreis ist direkt abhängig vom Verbrauch eines Haushalts: Die vom Fernwärmezähler gemessene, verbrauchte Wärme in Kilowattstunden wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis den Kund:innen in Rechnung gestellt. Der Arbeitspreis beinhaltet die Kosten für die Beschaffung der Rohstoffe, die zur Wärmegewinnung eingesetzt werden, und weitere Betriebskosten der Anbieter:innen. Die konkreten Faktoren listen wir weiter unten im Abschnitt „Diese Indexwerte fließen in die Preisberechnung der Fernwärme ein“.

Einige Fernwärmeanbieter:innen erheben zusätzlich einen separaten Messpreis für den Betrieb und die Ablesung des Wärmemengenzählers bei den Kund:innen. Zudem fallen auch für Fernwärmekund:innen die seit 2021 erhobenen staatlichen CO2-Abgaben an. Manche Fernwärmeversorger:innen rechnen sie in den Arbeitspreis mit ein, andere rechnen sie als gesonderten Emissionspreis ab. Grundsätzlich gilt: Je weniger fossile Energieträger die Wärmelieferant:innen zur Erzeugung der Wärme einsetzen, desto weniger Emissionsabgaben fallen an.

In Hannover steigert enercity den Anteil erneuerbarer Energien und industrieller Abwärme an der Fernwärmeerzeugung kontinuierlich. Im Jahr 2027 soll die Fernwärmeerzeugung in Hannover schon zu 75 Prozent klimaneutral sein, im Jahr 2035 zu 100 Prozent. Das macht die Fernwärme verlässlich und preisstabil.

Nettowärmeerzeugung nach Energieträgern in Deutschland
Ein großer Teil der Fernwärme wurde 2022 noch auf Basis von Erdgas gewonnen. Doch der Einsatz von erneuerbaren Energien und Abwärme zur Fernwärmeerzeugung steigt. In Hannover wird bereits rund ein Viertel des jährlichen Fernwärmeabsatzes klimafreundlich gewonnen.

Wann ändern sich die Preise für Fernwärme?

Preisänderungen werden von den Anbieter:innen zu festgelegten Zeiten vorgenommen. Oft erfolgen die Anpassungen zum 1. April oder zum 1. Oktober eines Jahres.

Wie werden die Fernwärmepreise berechnet?

Grundlage für die Lieferbeziehungen zwischen Fernwärmekund:innen und -lieferant:innen ist die staatliche „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“. Sie sieht Preisänderungsklauseln als festen Bestandteil des Fernwärmeliefervertrags zwischen beiden Parteien vor. Die Neuberechnung der Fernwärmepreise erfolgt in regelmäßigem Turnus nach diesen auch Preisgleitklausel genannten Vertragsbestimmungen.

Die Klauseln – und die in ihnen enthaltenen Preisberechnungsformeln – müssen der AVBFernwärmeV zufolge so gestaltet sein, dass sie „sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen“. Daher werden die Werte, die zur Neuberechnung in die Preisänderungsformel eingesetzt werden, nicht von den Versorger:innen selbst festgelegt, sondern von neutralen Stellen herangezogen, so zum Beispiel über Indizes des Statistischen Bundesamts (Destatis).

Jede:r Versorger:in erstellt eine eigene Preisberechnungsformel und legt dabei fest, welche Faktoren beziehungsweise Indexwerte in die Preisgestaltung einfließen. So können sich die einzelnen Formeln von Anbieter:in zu Anbieter:in im Detail unterscheiden, abhängig zum Beispiel davon, welche Rohstoffe zur Erzeugung der Fernwärme ein Unternehmen verwendet.

Diese Indexwerte fließen in die Preisberechnung der Fernwärme ein

Folgende Faktoren werden in der Regel über die Preisänderungsformel abgebildet:

  • Änderungen bei den Investitionskosten: Hierzu wird der Investitionsgüterindex des Statistischen Bundesamts herangezogen.
  • Änderungen bei den Lohnkosten: Diese ergeben sich bei den meisten Energieversorgungsunternehmen aus dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Bei der Preisberechnung wird ein Durchschnittsgehalt zugrunde gelegt.
  • Änderungen der Brennstoffpreise: Hierzu werden je nach eingesetztem Energiemix beispielsweise der Erdgas-, Steinkohle-, Öl- oder Stromindex des Statistischen Bundesamts herangezogen. Zudem kann die Entwicklung der Großhandelspreise an den Energiebörsen in die Preisberechnung einfließen.
  • Entwicklung des Wärmemarkts: Hierzu fließt der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts bei vielen Anbieter:innen in die Berechnung ein.
  • Entwicklung der CO2-Abgaben.

Die genaue Formel, die ihrer Preisberechnung zugrunde liegt, können Fernwärmekund:innen in ihrem Vertrag einsehen.

Warum gibt es bei der Fernwärme Preisgleitklauseln?

Über die vertraglichen Preisänderungsklauseln werden die Fernwärmepreise auch während eines laufenden Vertrages angepasst. Anders als etwa bei Strom-, Gas- oder Handyverträgen sieht die staatliche Fernwärmeverordnung kein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher vor, wenn die Fernwärmepreise erhöht werden. Das liegt vor allem an den technischen Rahmenbedingungen der Fernwärmelieferung: Fernwärmeverträge haben in der Regel lange Laufzeiten und können nur mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen werden, das das örtliche Fernwärmenetz betreibt.

Die Wärmelieferanten brauchen daher eine Möglichkeit, aktuelle Marktentwicklungen in die Preisgestaltung einfließen zu lassen, ohne dass dadurch bestehende Verträge ständig neu geregelt werden müssen. Die vertraglich festgelegten Formeln sorgen dafür, dass die Verbraucher jederzeit transparent nachvollziehen können, wie die Preisänderung zustande kommt. Außerdem stellen sie sicher, dass auch für Verbraucher günstige Marktentwicklungen, zum Beispiel sinkende Rohstoffpreise, stets an die Fernwärmekunden weitergegeben werden.

Bei 75
Prozent
soll der Anteil erneuerbarer Energien und industrieller Abwärme an der Fernwärmeerzeugung von enercity im Jahr 2027 liegen.

Fernwärme: Anbieter:innen stehen in der Verantwortung für faire, transparente Preise

In jüngster Zeit hat es in einigen deutschen Städten Kritik an zu hohen Fernwärmepreisen gegeben. Hohe Fernwärmepreise können verschiedene Ursachen haben. So hat sich etwa die Energiepreiskrise 2022 über die Preisberechnungsformeln auch auf die Fernwärmepreise ausgewirkt. Die 2022 stark gestiegenen Erdgaspreise sind über den Erdgasindex auch in den Fernwärmepreis eingeflossen. Viele Mieter:innen haben erst in den letzten Monaten des Jahres 2023 die Jahresendabrechnung ihrer Vermieter:innen oder Hausverwaltungen für das Verbrauchsjahr 2022 erhalten und diese Auswirkungen daher mit Verzögerung gespürt. Die Jahresabrechnung für 2023 dürfte allerdings wieder geringer ausfallen, denn vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 galt mit der Wärmepreisbremse für 80 Prozent des Verbrauchs ein staatlich garantierter Fernwärmepreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

 

Fernwärme ist ein entscheidender Baustein, um die Dekarbonisierung des Wärmesektors voranzutreiben und Deutschlands Klimaziele zu erreichen. Hierzu ist die Akzeptanz der Heizform bei den Verbraucher:innen unverzichtbar. Es liegt also auch im Interesse der Anbieter:innen, die Fernwärmepreise fair zu gestalten und transparent zu kommunizieren.

In Hannover gewährt enercity den eigenen Fernwärmekund:innen seit dem 1. Januar 2024 einen Rabatt auf den Fernwärmepreis. Damit gleicht das Unternehmen die allgemeine Entwicklung bei den Fernwärmepreisen aus, die ansonsten durch die Anwendung der Preisberechnungsformel noch einige Monate auf einem höheren Niveau geblieben wären. „Die Fernwärme ist ein entscheidender Faktor für die Wärmewende in der Stadt Hannover“, sagt enercity-Vorstand Prof. Dr. Marc Hansmann. „Deshalb sorgen wir dafür, dass Fernwärme sehr attraktiv bleibt.“

Gilt die Wärmepreisbremse für Fernwärme noch?

Leider nein. Zwar war ursprünglich geplant, dass die Preisbremsen für Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge bis April 2024 aktiv sein sollten. Ende November 2023 verkündete die Bundesregierung dann allerdings, die Preisbremsen zum 31. Dezember 2023 zu beenden. Somit greift seit dem 1. Januar 2024 keine Preisbremse für Fernwärmeverträge.

Mehr zu den Hintergründen lesen Sie im Artikel „Gibt es 2024 noch Gas- und Strompreisbremsen?“.

Zusammensetzung des Fernwärmepreises in Hannover

In die Berechnung der enercity-Fernwärmepreise fließen gemäß der aktuell geltenden Preisgleitklausel die folgenden Faktoren ein:

Arbeitspreis:

  • Erdgasindex (17 Prozent)
  • Steinkohleindex (8 Prozent)
  • Lohnindex (10 Prozent)
  • Investitionsgüterindex (10 Prozent)
  • Wärmepreisindex (30 Prozent)
  • Stromindex (16 Prozent)
  • CO2-Preis (9 Prozent)

 

Jahresleistungspreis (Grundpreis):

  • Lohnindex (52 Prozent)
  • Investitionsgüterindex (48 Prozent)

 

Immer dann, wenn sich bei der Erzeugung der Wärme signifikante Änderungen ergeben, ändert sich auch die Formel.

Erläuterung: Der Lohnindex und der Investitionsgüterindex beim Arbeitspreis enthalten Lohn und Invest für die Wärmeerzeugung, etwa in den Kraftwerken. Beim Jahresleistungspreis fließen die Positionen Lohn und Invest in den Erhalt des Netzes.

Sie interessieren sich für einen Fernwärmeanschluss?

Fernwärme zu beziehen ist einfach und bedeutet keinen großen Aufwand. In Hannover versorgt enercity bereits zahlreiche Haushalte, Gewerbebetriebe, Großunternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Behörden mit klimaschonender Fernwärme. In den kommenden Jahren baut enercity das Fernwärmenetz noch einmal massiv aus. Gleichzeitig kommen immer mehr erneuerbare Quellen bei der Wärmeerzeugung zum Einsatz. Sie möchten wissen, ob auch für Sie ein Fernwärmeanschluss infrage kommt?

Artikel vom 22. November 2022, zuletzt aktualisiert am 21. März 2024.

21. März 2024
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Text: Lea Weitekamp. Foto: Getty Images.

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