Windenergieanlagen
Erneuerbare Energien

Änderungen bei Förderung von Solar- und Windenergie

Mitte August hat die Ampelkoalition sich auf einen Entwurf des Bundeshaushalts für 2025 verständigt. Der Entwurf muss nun zügig von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, um in Kraft treten zu können. Im Zuge dessen wurde auch das Papier zur „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Darin werden Maßnahmen beschrieben, die die Förderung erneuerbarer Energien anders organisieren. Schon ab 01. Januar 2025 könnten die neuen Regelungen in Kraft treten, wenn das Haushaltsgesetz beschlossen wird. Doch wie genau will die Bundesregierung die erneuerbaren Energien in Zukunft fördern, was bedeutet das für Betreiber:innen von Solar- und Windanlagen, und was passiert mit dem bisher gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Was plant die Bundesregierung?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wesentlicher Schlüssel für das Gelingen der Klimawende. Seit dem Jahr 2000 gelten daher in Deutschland Fördergrundsätze für Solar-, Wind- oder Biogaskraftwerke, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt sind: Die Betreiber:innen erhalten – meist über 20 Jahre – einen garantierten Abnahmepreis für ihren grünen Strom, den sie ins Netz einspeisen. Darauf basiert meist auch die Kalkulation für den Bau und die Installation der Anlagen. Von Banken erhalten die Betreiber:innen günstige Kredite, da der garantierte Abnahmepreis Sicherheit bietet.

Nun soll die Förderung grundlegend überarbeitet werden. Dabei ist zunächst einmal wichtig zu wissen: Für Privatpersonen ändert sich durch die Planungen vorerst nichts, sie erhalten weiter die im EEG festgelegte Einspeisevergütung. Die im Rahmen der Haushaltsdebatte vorgestellten Überarbeitungen des Fördersystems für erneuerbare Energien betreffen lediglich Betreiber oder Investoren von neuen Windparks oder großen Freiflächen-PV-Anlagen.

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Statt wie bisher auf staatlich abgesicherten Preisen zu basieren, soll das neue Förderungsmodell von größeren Anlagen wie Windparks und großen Freiflächen-PV-Anlagen stärker auf marktwirtschaftliche Mechanismen setzen. Betreiber:innen von neuen Windparks oder großen Freiflächen-PV-Anlagen könnten in Zukunft zwar weiterhin finanzielle Unterstützung für den Bau und die Installation ihrer Anlagen erhalten, jedoch keine garantierten Abnahmepreise mehr für den produzierten Strom.

Freiflächen-PV

Erneuerbare Energie: Der aktuelle Stand

Im Mai 2022 leitete die Europäische Kommission mit dem Plan REPowerEU Maßnahmen ein, um den europäischen Energiesektor unabhängiger und nachhaltiger zu gestalten. Das Ziel: Der Anteil von Wind- und Solarkraft am europäischen Strommarkt soll bis 2030 auf 55 Prozent erhöht werden. Deutschland legte sogar noch weitreichendere Ausbauziele fest: Im Vergleich zu 2021 soll sich der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 fast verdoppeln, von 42,4 Prozent auf 80 Prozent. Und der bisherige Ausbau zeigt schon jetzt vielversprechende Ergebnisse: 2023 erreichte die Einspeisung aus erneuerbaren Energien ins deutsche Stromnetz bereits einen neuen Höchstwert von 251,8 Milliarden Kilowattstunden. Das bedeutet, dass 2023 bereits 56 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurden und das EU-Ziel für 2030 hierzulande bereits erreicht wird. Deutschland liegt somit über dem europäischen Durchschnitt, setzt aber weiterhin auf Wachstum bei den Erneuerbaren.

Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise sollen vermieden werden

Das neue Modell zielt zum einen darauf ab, die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewirtschaft stärker an den tatsächlichen Marktbedingungen auszurichten. Zum anderen aber soll es vor allem verhindern, dass das aus Steuern finanzierte EEG-Konto weiterhin bei niedrigen bis negativen Strompreisen belastet wird.

Zu bestimmten Tageszeiten, etwa von 10 bis 16 Uhr, wenn in deutschen Haushalten vergleichsweise wenig Strom verbraucht wird, und unter bestimmten Wetterbedingungen, wenn es sehr windig und sonnig ist und der dann produzierte Strom nicht verbraucht wird, kommt es durch das Überangebot an Strom aus Solar- und Windenergieanlagen an der Strombörse immer häufiger zu negativen Strompreisen. Und genau dies soll zukünftig verhindert werden, indem mit der Abschaffung der garantierten Abnahmepreise durch die EEG-Regelungen eine Pflicht zur Selbstvermarktung des erzeugten Stroms eingeführt wird.

Gut zu wissen: Eine Grundregel der Marktwirtschaft ist, dass der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Gibt es also wenig Strom und eine große Nachfrage, ist der Preis höher, als wenn viel Strom produziert wird, der gerade nicht benötigt wird. So können sogar negative Strompreise entstehen, bei denen diejenigen, die ins Netz einspeisen, Geld für die Einspeisung zahlen müssen. Die feste Einspeisevergütung hebt diesen Effekt bislang allerdings auf, denn obwohl es keine Nachfrage gibt, bekommen die Anbieter:innen einen fixen Preis für ihren Strom.

Beginnend ab dem 1. Januar 2025 soll die Schwelle, ab der die Erzeuger:innen von erneuerbarem Strom diesen selbst vermarkten müssen, in drei Jahresschritten von 100 auf 25 Kilowatt abgesenkt werden. Weiter heißt es: „Parallel werden wir die Schwelle für die Steuerbarkeit von EE-Anlagen für Netzbetreiber weiter absenken. Dadurch kommen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern an und werden insbesondere Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.“ Gleichzeitig sollen die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien langfristig gesichert und Möglichkeiten zur Speicherung des Stromüberschusses gefördert werden, damit Solar- und Windstrom effektiver genutzt und Zeiten des Überangebots reduziert werden können.

19. September 2024
Erneuerbare Energien
Solar
Ökostrom

Text: Redaktion. Fotos: Getty Images, Shutterstock.

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