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E-Mobilität

GEIG: Neues Gesetz verpflichtet Bauherren zur Schaffung von Ladeinfrastruktur

Wer größere Wohn- oder Gewerbeimmobilien errichtet, ist künftig dazu verpflichtet, auf den dazugehörigen Parkplätzen alle Voraussetzungen für das Laden von E-Autos zu schaffen. So sieht es das neue Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz – kurz: GEIG – vor.

Das mit den Stimmen von Union und SPD am 11. Februar im Bundestag verabschiedete Gesetz betrifft alle Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, deren Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 21. März 2021 erfolgt. Das GEIG sieht vor, dass Bauherren von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeden Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für das Laden von E-Fahrzeugen ausstatten müssen.

Nichtwohngebäude wie etwa Supermärkte sind ab einer Parkplatzgröße von mehr als sechs Stellplätzen betroffen; in solchen Fällen muss jeder dritte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

enercity-Ladepunkte in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses in Hannover.
Für mehr E-Mobilität: Der Bund schafft neue Anreize für Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und auf Parkplätzen.

GEIG: Bauherren müssen Voraussetzungen für das Laden von E-Autos schaffen

Die geforderte Infrastruktur umfasst laut Gesetzestext sowohl eine „geeignete Leitungsführung“ als auch genügend Raum für den „Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente“.

Mit dem GEIG schafft der Gesetzgeber neue Anreize für den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. „Die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden leistet einen wichtigen Beitrag, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern“, heißt es in der Begründung.

Erst zwei Tage zuvor war der Aufbau eines flächendeckenden Schnellladenetzes für E-Autos beschlossen worden. Und auch der Ausbau privater Ladepunkte wird vom Bund massiv gefördert.

Gewerblich oder privat: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird gefördert

Die gute Nachricht: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird vom Bund nicht nur über Gesetze wie das GEIG gefordert, sondern auch gefördert. So stellt die Bundesregierung etwa über den „Masterplan Ladeinfrastruktur“ Fördermittel für den Neubau von Ladepunkten zur Verfügung.

enercity bietet im Dienstleistungsbereich weitere Informationen über das GEIG und Fördermöglichkeiten für private und gewerbliche Bauvorhaben an.

Text: Lea Weitekamp, Fotos: Shutterstock, enercity AG / Ibrahim Ot.

12. Februar 2021
Elektromobilität
Hannover
Dienstleistungen

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