WEG-Reform
Für Wohnungseigentümer und Mieter ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern viel einfacher geworden. Dafür wurde in 2020 das Wohnungseigentumsgesetz geändert.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Mieter und Wohnungseigentümer haben Anspruch auf die Installation von Ladeinfrastruktur,
- für die Beschlussfassung reicht eine einfache Mehrheit aus.
Leitfaden für Wohnungseigentümer und Mieter
1. Informieren Sie relevante Ansprechpartner
Teilen Sie Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter einfach mit, dass Sie Interesse an einer eigenen Lademöglichkeit haben. Auf der nächsten Eigentümerversammlung können dann auch andere Interessenten über das Projekt informiert werden.
2. Projektplanung, Umsetzung und Beauftragung der Ladeinfrastruktur
- Die Hausverwaltung oder Vermietung holt bei uns ein Planungsangebot ein. Gemeinsam entwickeln wir dann eine maßgeschneiderte Ladelösung.
- Das erarbeitete Konzept und Angebot werden vom Vermieter oder der Hausverwaltung der Gemeinschaft vorgestellt. Wenn alles passt, beauftragt die Gemeinschaft enercity mit der Umsetzung der Ladelösung.
3. Laden Sie Ihr Auto bequem zu Hause
Die Stellplatznutzer mit Ladepunkt schließen bei uns einen Vertrag für den Nutzerservice und die Abrechnung des geladenen Stroms ab.
Ihre Vorteile bei unseren Ladelösungen:
Sieht aus, als sollten wir uns unterhalten!
Nutzen Sie als Neu- oder Bestandskunde zur Kontaktaufnahme gern die Formulare.
Unsere Experten werden sich zeitnah bei Ihnen zurückmelden.
Alternativ erreichen Sie uns unter