01. Februar 2019enercity Presse
BEV-Kunden müssen sich keine Sorgen machen
Über die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat das Amtsgericht München am 29. Januar 2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Für den Fall, dass die BEV ihre Kunden nicht mehr versorgen kann, ist eine Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger gewährleistet und würde im enercity-Netzgebiet nahtlos durch die enercity AG erfolgen.
Wie schon bei den Teldafax- und Flexstrom-Insolvenzen im Jahr 2011 und 2013 ist enercity auf derartige Situationen vorbereitet. Letztendlich von Insolvenzen betroffene Kunden werden auch in dem beschriebenen BEV-Fall unmittelbar weiter mit Strom und/oder Gas beliefert.
Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzversorgung zu Preisen der Grundversorgung. Die Strom-Ersatzversorgung betrifft BEV-Kunden in Hannover, Langenhagen und Seelze (Ortsteil Letter). Die Gas-Ersatzversorgung betrifft BEV-Kunden in Hannover, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg, Hemmingen-Westerfeld und Laatzen Nord. Sie endet jeweils spätestens drei Monate nach Beginn. Die Strom- bzw. Gasversorgung läuft automatisch in der Grundversorgung weiter, wenn die Kunden bis dahin keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben sollten.
Verunsicherte Kunden, die Fragen zur Versorgung haben, können sich an die eigens eingerichtete Service-Telefonnummer wenden oder sich persönlich im enercity-KundenCenter informieren. Allen möglicherweise - auch bundesweit - betroffenen Kunden bietet enercity interessante Spartarife an, auf die sie wechseln können.
Servicetelefon: +49.800.36372489*
(* kostenlos aus dem deutschen Festnetz, Montag bis Freitag 8:00 - 20:00 Uhr; Samstag 09:00 - 14:00 Uhr)
Öffnungszeiten des enercity-KundenCenters, Ständehausstraße 6:
Montag bis Freitag 10.00 – 18.30 Uhr
Samstag 10.00 – 14.00 Uhr
Im enercity-KundenCenter am Kröpcke ist persönliche Beratung täglich möglich - Fotodownload: https://mams.enercity.de/pinaccess/showpin.do?pinCode=gn6qHm4F9bAs