22. Februar 2018enercity Presse
Kartellbehörde bestätigt Preise für enercity-Fernwärme in Hannover
Die Preise für das umfangreiche zentrale enercity-Fernwärmenetz in Hannover mit rund 55.000 versorgten Wohnungen sind von der Landeskartellbehörde als korrekt bestätigt worden. Korrekturen in lediglich einem dezentralen Nahwärmegebiet mit 100 Kunden erfolgten einvernehmlich.
Die umfangreichen Prüfverfahren der Kartellbehörde haben lediglich in einem kleinen dezentralen Nahwärmegebiet der enercity Contracting GmbH mit 100 Kunden zu Preiskorrekturen geführt. Alle anderen Verfahren bei enercity sind eingestellt worden, weil die Preise sehr gut und wettbewerbsfähig sind. Damit haben die Untersuchungen der Kartellbehörde, die enercity stets sehr konstruktiv begleitet hat, den Großteil der Wärmepreise als korrekt bestätigt.
Die für wenige Kunden notwendigen Preisanpassungen setzt enercity unbürokratisch um. Die erforderlichen Preissenkungen liegen mit 130 Euro im Jahr deutlich niedriger als die durchschnittlichen Preisanpassungen in Höhe von 500 Euro pro Jahr bei den von der Kartellbehörde insgesamt sieben beanstandeten Fällen in ganz Niedersachsen.
„Wir haben die Einwände der Kartellbehörde in dem betroffenen Versorgungsgebiet akzeptiert, vor allem weil es nur 100 Kunden sind und wir deshalb einen kostspieligen Streit mit der Behörde vermeiden. Insofern kommt das hierfür erforderliche Geld jetzt direkt unseren Kunden im betroffenen Gebiet zu Gute. Wir werden das sehr unbürokratisch regeln“, sagt enercity-Pressesprecher Carlo Kallen.
Hintergrund-Information:
Im Rahmen der Sektoruntersuchung Fernwärmemarkt Niedersachsen wurden verschiedene Wärmeversorgungsgebiete in Niedersachsen vom Landeskartellamt näher untersucht. Bei der Unternehmenstochter enercity Contracting Nord GmbH mit der Verantwortung für dezentrale Wärmeversorgungsgebiete in Norddeutschland und bei enercity (Stadtwerke Hannover AG) selbst mit der zentralen Fernwärmeversorgung in Hannover hat es im Rahmen des Verfahrens keine Beanstandungen gegeben und deshalb sind dort keine Anpassungen erforderlich.
Lediglich bei der enercity Contracting GmbH wurde den Kunden in einem Nahwärmersorgungsgebiet einheitliche Preise bzw. Preisbestandteile ab 1. Januar 2018 angeboten - dabei handelt es sich um eines von Hunderten Wärme-Projekten bundesweit. In dem betroffenen Nahwärmegebiet versorgt die enercity Contracting GmbH rund 100 Kunden. Der Wärmeabsatz in diesem Gebiet entspricht etwa 0,1% des Wärmabsatzes (bzw. äquivalent Wohneinheiten) der enercity Contracting GmbH. Das Wohngebiet ist durch Einfamilienhäuser geprägt, d.h. die Anzahl Haushalte/Kunden entspricht der Anzahl Einfamilienhäuser.
Durchschnittlich bezahlen diese Kunden künftig etwa 130 Euro pro Jahr (zzgl. USt.) weniger als bisher. Die Preisanpassung bewegt sich damit weit unter dem Durchschnitt der von der Kartellbehörde verfügten Preiskorrekturen. Im Zuge der Einigung mit der Behörde wurde auch von Rückzahlungen abgesehen.
Die Landeskartellbehörde hat mit jedem einzelnen Unternehmen separat und unabhängig voneinander verhandelt. Es sind jeweils individuelle Vereinbarungen zwischen den einzelnen Unternehmen und der Behörde zustande gekommen.