08. September 2016enercity Presse
enercity schützt seine Kunden und geht gegen unlauteren Wettbewerb vor
Gericht verurteilt RWE-Tochter eprimo zur Unterlassung von unlauteren Telefonanrufen
Mit einer Unterlassungsklage ist enercity erfolgreich gegen unlautere Wettbewerbsmethoden vorgegangen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um unerwünschte Telefonwerbung der RWE-Tochter eprimo. In den vergangenen Wochen häuften sich Rückmeldungen von enercity-Kunden, die ohne ihre Zustimmung von Wettbewerbern telefonisch kontaktiert wurden.
Auf Basis einer eidesstaatlichen Erklärung einer Betroffenen hat enercity am 11. Mai 2016 beim Landgericht Hannover Klage gegen die eprimo GmbH (RWE-Tochter) eingereicht und inzwischen eine Unterlassungserklärung erwirkt. Die Betroffene konnte belegen, dass von ihr keine Einwilligung zum Kontakt gegeben wurde. Der Stromanbieter eprimo wurde mit Beschluss vom 1. August 2016 verurteilt, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs private Endverbraucher ohne vorausgegangene Aufforderung oder deren Einverständnis telefonisch anzusprechen und den Bezug von Strom und Gas anzubieten“. Das heißt, so genannte „Cold calls“ sind eprimo damit untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
„Es ist für mich unverständlich, welchen Kundenzugang unsere Wettbewerber haben“, erläutert die Vorsitzende des Vorstands von enercity, Dr. Susanna Zapreva. „Unfairer Umgang mit Kunden wird von uns keinesfalls geduldet, und wir sehen uns in der Pflicht, im Interesse unserer Kunden dagegen vorzugehen.“
Die unlauteren Methoden der RWE beziehungsweise der Tochter eprimo im enercity-Netzgebiet sind kein Einzelfall. Das zeigt auch das erfolgreiche Urteil der Stadtwerke Northeim in Südniedersachsen. Hier muss RWE ein Ordnungsgeld von 45.000 Euro wegen unlauteren Wettbewerbsmethoden an die Stadtwerke Northeim zahlen. Siehe Berichterstattung der Zeitschrift für Kommunalwirtschaft (ZfK) vom 19. August 2016: https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/artikel/rwe-muss-ordnungsgeld-von-45-000-euro-zahlen.html
Auch MVV obsiegt gegen eprimo: http://blog.strom-prinz.de/eprimo-esd-kassieren-mal-wieder-einstweilige-verfugung/734
Vor dem Hintergrund zunehmender unlauterer Wettbewerbsaktivitäten hat der „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen einen Erklär-Film zum Thema „Ungewollter Anbieterwechsel“ veröffentlicht. Darin wird anschaulich zusammengefasst, wie es zu untergeschobenen Strom- und Gasverträgen kommen kann, und es wird vor dem Ausspähen von Daten an der Haustür oder bei Telefonwerbung gewarnt.
Was können Betroffene tun?
Wenn Anbieter mit unlauteren Methoden telefonisch Kontakt aufnehmen, sollten Kunden sich notieren:
- Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist
- Datum des Anrufs
- Name des Anrufers
- Wenn möglich dessen Rufnummer
- Grund des Anrufs
Diese Information können Kunden an die Bundesnetzagentur geben oder sich direkt bei enercity melden.