22. September 2015enercity Presse
Effizienzlabel für Heizungen kommt!
In Gebäuden werden fast 40 Prozent der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht - am meisten für die Heizung. Entsprechend groß ist dort das technische und wirtschaftliche Einsparpotential. Derzeit sind über 70 Prozent der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und über ein Drittel aller Geräte sind sogar älter als 20 Jahre.
Ab 26. September 2015 ist die europäische Ökodesignrichtlinie für Wärmeerzeuger wirksam. Mit ihr werden verpflichtende Mindestanforderungen an die Produkte festgelegt. Nur bei Einhaltung dürfen sie weiterhin im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Hersteller bzw. Importeure müssen grundsätzlich die Konformität ihrer Produkte selbst prüfen. Erfüllen die Produkte die Anforderungen, können sie mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
Darüber hinaus werden zahlreiche neue, mit Strom, Öl oder Gas betriebene Heizgeräte und Warmwasserbereiter mit einem Effizienzlabel versehen. Das Label ist verwandt mit dem altbekannten Effizienzetikett an Elektrogeräten im Haushaltsbereich. Je nach Effizienz der Heizung erfolgt die Einteilung zunächst in Klassen A++ bis G, wobei die in den Klassen C und schlechter vertretenen Heizwertgeräte bis auf wenige Ausnahmen ab dann schon nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.
So teilen sich, je nach Technologie, die verkäuflichen Heizungen auf in die Klassen A++ bis B. Je höher der Anteil regenerativ erzeugter Wärme, umso besser erfolgt die Einstufung. Öl- und Gas-Brennwertkessel erhalten überwiegend die Klasse A und können mit Hilfe solarer Wärmegewinnung auch A+ erreichen. Wärmepumpen sind in den Klassen A+ und A++ vertreten.
Die Effizienz einer Heizung hängt jedoch nicht - wie etwa beim Kühlschrank - vom Gerät selbst und vom Nutzer ab, sondern auch maßgeblich von der Einbausituation. Daher sollte vor einer Kaufentscheidung auf jeden Fall eine fundierte Beratung stattfinden, die auch die für die Verbraucher relevanten Faktoren wie Betriebskosten und Klimabilanz berücksichtigt. Eine gute Geräteeffizienz laut Label bedeutet nicht in jedem Fall einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.
Bestandsheizungen sind auch betroffen
Ab 1. Januar 2016 sollen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ein Label erhalten. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach Energieeinsparverordnung dürfen ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Darüber hinaus werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ab 2017 verpflichtet, Etiketten auf den Heizgeräten anzubringen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Etikettierung geschieht je nach Gerätealter in neun Stufen bis 2024. Danach sind die Heizgeräte zu etikettieren, die bei der Feuerstättenschau bezogen auf das Baujahr mindestens 15 Jahre alt sind. Neben den Informationen auf dem Label profitiert der Verbraucher von kostenlosen Energieberatungen sowie den Hinweisen auf Förderangebote.
Damit das Effizienzlabel nicht zu Verkaufszwecken missbraucht wird, dürfen die Ausstellungsberechtigten die Label nur anbringen, „wenn sie mit dem Eigentümer oder Mieter des jeweiligen Gerätes in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Bezug zu den Heizgeräten oder zur energetischen Sanierung des Gesamtgebäudes stehen oder wenn sie vom Eigentümer oder Mieter mit der Untersuchung der Heizgeräte beauftragt worden sind." Die Anbringung des Labels im Bestand ist für den Eigentümer oder Mieter kostenfrei. Er muss nicht selbst aktiv werden, die Etikettierung jedoch dulden.
Die neue Heizsaison steht vor der Tür. Wenn eine Heizung schon über 20 Jahre Betrieb macht, ist eine Modernisierung sinnvoll. Verschiedenste Technologien und Förderprogramme stehen zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.proklima-hannover.de .
Weitere Informationen zum neuen Effizienzlabel finden Sie hier: http://www.baulinks.de/webplugin/2015/1391.php4