Wie grüner Strom die Energiewende beschleunigt
Etwa die Hälfte des in Deutschland produzierten Stroms stammt laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) bereits aus erneuerbaren Quellen. Der Strom setzt sich zu 90 Prozent aus Windenergie, Photovoltaik (PV) und Biomasse zusammen, der Rest stammt aus der Wasserkraft und der Geothermie. Doch das reicht noch nicht: In acht Jahren soll der Anteil des grünen Stroms auf 80 Prozent ansteigen, bis 2035 wird die Klimaneutralität in Deutschland angestrebt.
Wer produziert den grünen Strom?
Das Standbein der Energiewende sind seit Jahren Privatpersonen, die mit 40,4 Prozent den größten Anteil an der installierten Leistung in fast allen Bereichen der erneuerbaren Stromversorgung halten. Besonders PV-Anlagen für das eigene Hausdach sind bei Verbrauchern sehr beliebt. Ende des Jahres 2020 waren rund 1,3 Millionen Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert, seitdem ist die Nachfrage noch einmal deutlich gestiegen. Laut einer Umfrage des Hamburger Marktforschungsinstituts Appinio will ein Viertel der deutschen Eigenheimbesitzer noch in diesem Jahr eine Solaranlage anbringen lassen – das wären umgerechnet rund 3,5 Millionen Anlagen.
Schon gewusst?
enercity treibt den Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland voran. Mit dem im Mai 2022 vereinbarten Erwerb des Windportfolios „Horizon“ erweitert der Energiedienstleister sein Portfolio um weitere 60 Onshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von 365 Megawatt. Damit gehört enercity zur Spitzengruppe im deutschen Onshore-Windmarkt. Die erworbenen Anlagen sparen jährlich zusätzlich 920.000 Tonnen Kohlendioxid gegenüber der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern ein.
Wie verändert sich die Eigentümerstruktur der erneuerbaren Stromversorgung?
Während die Bürgerenergie noch immer einen großen Anteil an der grünen Stromerzeugung hat, verschiebt sich die Eigentümerstruktur allmählich in Richtung größerer Investoren. Am deutlichsten wird dies beim Zubau erneuerbarer Anlagen. Im Jahr 2019 waren Energieversorger für über 30 Prozent des Zubaus verantwortlich, drei Jahre zuvor waren es noch zehn Prozentpunkte weniger. Banken und Fonds konnten ihren Anteil von 16 auf 21 Prozent steigern, Gewerbe springen von zwölf auf 16 Prozent. Rechnet man Landwirte hinzu, kommt die Bürgerenergie auf einen Anteil von rund einem Viertel – das sind etwa 15 Prozentpunkte weniger als im Bestand. Den geringsten Anteil am Zubau haben die Projektierer, also Projektentwickler von erneuerbaren Anlagen, mit sieben Prozent.
Wie verändert sich die Klimapolitik?
Um alle Betreiber zu unterstützen und die Energiewende in Deutschland weiter und vor allem schneller voranzutreiben, wurde jüngst ein Kabinettsentwurf zum Energiesofortmaßnahmenpaket verabschiedet. Dieses sogenannte „Osterpaket“ soll nach dem Willen des Gesetzgebers noch im Sommer 2022 in Kraft treten. Es enthält unter anderem Anpassungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und verankert den Grundsatz, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient“.
Welche Neuerungen umfasst das Osterpaket?
Die in dem Entwurf vorgestellten Maßnahmen umfassen beispielsweise die Ausnahme von Bürgerenergiegesellschaften von Ausschreibungen, damit diese unbürokratisch realisiert werden können. Zudem ist geplant, die mengenmäßige Begrenzung der geförderten Mieterstromprojekte aufzuheben. Eine Neuerung, die nicht nur Verbrauchern, sondern allen Anteilseignern zugutekommt, ist der Wegfall des umstrittenen „atmenden Deckels“, der momentan die Höhe der Einspeisevergütungen für PV-Dachanlagen bestimmt. Je höher die monatlich neu installierte PV-Leistung, umso schneller sinkt die Solarförderung. Diese Regelung soll mit dem EEG 2023 abgeschafft werden.
Zukünftig ist auch geplant, zwischen Voll- und Teileinspeisung zu unterscheiden. Wer den gesamten Strom, der durch eine PV-Anlage produziert wird, ins öffentliche Netz einspeist, erhält höhere Vergütungssätze. Auch PV-Anlagen, die nicht auf Dächern, sondern auf Freiflächen installiert sind, werden im Gesetzesentwurf bedacht. Dazu gehören Agri-, Floating-, Parkplatz- und die Moor-PV. So sollen zum Beispiel Betreiber von Freiflächenanlagen über wiedervernässten Moorböden einen Bonus erhalten.
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