Eine Person bedient einen Taschenrechner und hat einen Stift in der Hand. Auf dem Schreibtisch befinden sich Papiere.
Hilfe bei hoher Gasnachzahlung

Nicht genug Geld für die Gasrechnung – was tun?

Viele Verbraucher sorgen sich, dass sie wegen der steigenden Gaspreise nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Bundesregierung hat bereits zwei Entlastungspakete vorgestellt, die den finanziellen Druck abfedern sollen. Es gibt aber noch weitere Hilfsangebote, die von den Verbrauchern in Anspruch genommen werden können. Wir geben einen aktuellen Überblick.

Die internationalen Handelspreise für Erdgas sind in den vergangenen Monaten so stark angestiegen wie nie zuvor. In der Folge steigen auch die Sorgen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die zum Kochen und insbesondere zum Heizen auf den Rohstoff angewiesen sind. Konnten sie im September 2021 noch Neuverträge mit einem Preis von unter zehn Cent pro Kilowattstunde abschließen, lag dieser Preis ein Jahr später bei deutlich über 30 Cent pro Kilowattstunde. Und auch die Preise in den Bestandsverträgen müssen in vielen Fällen an die aktuelle Marktlage angepasst werden. Eine finanzielle Belastung, die nicht alle Verbraucher stemmen können. Darum gibt es verschiedene Hilfsangebote und finanzielle Entlastungen, beispielsweise durch den Staat oder private Vereine.

Gaspreisbremse soll Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten

So hat die Bundesregierung am 29. September die Einführung einer Gaspreisbremse verkündet, die sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen deutlich entlasten soll. Die Gaspreisbremse ersetzt die zuvor geplante und heftig diskutierte Gasumlage, mit deren Hilfe die Mehrkosten bei der Beschaffung von Gas auf alle Gasverbraucher umgelegt werden sollten. Stattdessen hat der Staat nun den während der Coronapandemie eingerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) reaktiviert. Mit neuen, zusätzlichen Mitteln von 200 Milliarden Euro ausgestattet, soll über ihn der Gaspreis für einen Grundbedarf der Verbraucher gedeckelt werden. Für die konkrete Ausgestaltung der Gaspreisbremse hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission einen Vorschlag vorgelegt, den die Politik nun beraten und in Gesetze überführen muss.

Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch

Zudem senkt die Regierung die Mehrwertsteuer auf Gas bis Ende März 2024 von 19 Prozent auf sieben Prozent. Auch das soll beim Verbraucher für finanzielle Entlastung sorgen. Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt zudem nicht nur für Erdgas, sondern auch für Fernwärme. Noch mehr Informationen zur ursprünglich geplanten Gasumlage, der Gaspreisbremse sowie der reduzierten Mehrwertsteuer haben wir in unserem Beitrag „Umlagen und Steuersenkungen wirken auf Gas- und Fernwärmepreis ein“ für Sie.

Weitere staatliche Entlastungen für Gasverbraucher

Zusätzlich zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas hat die Regierung weitere Entlastungsmaßnahmen beschlossen:

  • Energiepauschale: Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige haben im September einmalig eine Zahlung von 300 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker. Auch Studierende sowie Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger sollen nunmehr alle Studenten sowie Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.
  • Heizkostenzuschuss: Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 soll es für Wohngeldempfänger einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss geben. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.
  • Abschaffung der EEG-Umlage: Stromkunden müssen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen – ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Der Strompreis sinkt damit um 3,7 Cent je Kilowattstunde und entlastet Verbraucher laut Bundesregierung um insgesamt 6,6 Milliarden Euro.
  • Erhöhung des Kindergeldes: Um Familien zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind. Das gilt für die Jahre 2023 und 2024. Familien mit niedrigen Einkommen werden auch durch eine weitere Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
  • Wohngelderhöhung und -reform: Ab 1. Januar 2023 soll es die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geben. Mit dieser sollen künftig deutlich mehr Geringverdienende ein höheres Wohngeld bekommen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden. Künftig soll das Wohngeld dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente enthalten.
  • Einführung des Bürgergeldes: Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird dabei so geändert, dass jeweils die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.

Ausführliche Informationen über sämtliche staatliche Entlastungen gibt es hier.

Neben der Gaspreisbremse soll auch eine Strompreisbremse dazu beitragen, dass die Belastung durch hohe Energiepreise sinkt. Zudem soll der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkunden getragen. Um die Strompreisbremse zu finanzieren, können etwa Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden. Die Strompreisbremse ist allerdings keine nationale, sondern eine EU-weite Maßnahme gegen hohe Energiepreise. Ihre Einführung haben die EU-Energieminister Ende September in einer Sondersitzung beschlossen.

Eine Frau mit Unterlagen in der Hand berät eine Frau und einen Mann die ihr gegenüber am Tisch sitzen und sich gemeinsam mit ihr über Unterlagen beugen
Hilfreich: Die Verbraucherzentralen in vielen Bundesländern bieten kostenlose Beratungen für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten und Schulden im Bereich Gas, Strom und Fernwärme an.

Beratungsangebot bei hohen Gasnachzahlungen

Reichen die staatlichen Entlastungen nicht aus, um hohe Gasrechnungen zu begleichen, bieten die Verbraucherzentralen in vielen Bundesländern wie etwa Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen kostenlose Beratungen für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten und Schulden im Bereich Gas, Strom und Fernwärme an. Die entsprechenden Kontaktdaten gibt es hier. Vor allem bei Verbrauchern mit geringem Einkommen oder Minirente lohnt es sich, zu prüfen, ob ein Anspruch auf staatliche Hilfe wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, BAföG, ergänzende Sozialleistungen oder Grundsicherung besteht.

enercity-Härtefonds hilft bei Gasschulden

In Hannover können enercity-Kunden, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und nicht wissen, wie sie ihre Gasrechnung bezahlen sollen, Hilfe durch den enercity-Härtefonds erhalten. So können sie die Einstellung der Energielieferung verhindern, die ansonsten wegen nicht gezahlter Abschläge oder der Nicht-Einhaltung von Ratenverträgen für Nachzahlungen drohen könnte. Dafür arbeitet enercity seit mehr als zehn Jahren eng mit der Stadt Hannover zusammen. Betroffene Kunden müssen hierzu einen Antrag auf Übernahme der Zahlungsrückstände beim Jobcenter beziehungsweise beim Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover stellen. Steht nach sorgfältiger Prüfung fest, dass keine staatlichen Hilfen gewährt werden, greift der enercity-Härtefonds.

 

14. Oktober 2022
Heizen
Hannover

Text: Annika Schmitz. Fotos: Getty Images, shutterstock.

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