25. Oktober 2024

Ganzheitliche Lösungen für Ihre kommunale Wärmeplanung

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Unsere ganzheitlichen Lösungen für Ihre kommunale Wärmeplanung 

Eine der derzeit wichtigsten kommunalen Aufgaben ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) geregelt. Im Laufe das Jahres 2024 soll eine Anpassung des NKlimaG nach den Vorgaben des Wärmplanungsgesetzes (WPG) des Bundes erfolgen. Aktuell ist jedes Mittel- und Oberzentrum verpflichtet, bis Ende 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Nach der erwarteten Anpassung an das WPG besteht auch für Grundzentren eine Pflicht, eine Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 zu erstellen. 

Woraus besteht die kommunale Wärmeplanung durch enercity? 

  • Bestands- und Potentialanalyse 

  • Erarbeitung des Zielszenarios 

  • Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Wärmewende 

Besonders wichtig innerhalb des Prozesses ist es uns, viele Akteure aus Wohnungswirtschaft, Handwerk, Großverbrauchern und der interessierten Bevölkerung einzubinden. Als rein kommunales Unternehmen setzen wir bereits heute in vielen Kommunen die Wärmewende aktiv um. Daher liegt unser Augenmerk bei der Wärmeplanung besonders auf einer praxisnahen und lösungsorientierten Planung für die Kommunen. 

Sie möchten mit uns die Wärmeplanung Ihrer Kommune vorantreiben? Lassen Sie uns zeitnah damit starten, um unsere gesteckten Klimaziele zu erreichen!

Kommunale Wärmeplanung aus einer Hand

Für Ihre Kommune oder Stadt: Was Sie bei der Wärmeplanung von der enercity als verlässlichen Partner erwarten können.

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