Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden

Zum Beispiel in den Ferien oder bei Betriebsunterbrechungen.

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

Sollten Sie in der Situation sein, im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus einen Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z.B. Wohnung) nicht mehr nutzen zu können, müssen Sie auch sicherstellen, dass das Trinkwasser dort auch weiterhin geschützt ist. Hier wird beschrieben, was Sie bei der vorübergehenden Stilllegung der Trinkwasser-Installation zu beachten haben.

Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.

 

Was heißt das für Sie?
Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzen, müssen Sie

  • entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten
  • oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).

 

Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?
Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahme-stellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, voll-ständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden (z. B. wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.

 

Was bedeutet es, die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung)?
Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können.

 

Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Wenn Sie Ihren Betrieb wieder aufnehmen, müssen Sie auch die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb nehmen. Hierzu genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers sich nicht mehr ändert. 

Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasser-Installation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.

 

Wie finden Sie ein Fachinstallationsunternehmen?
Ihr zuständiger Wasserversorger erteilt Auskunft über zugelassene und qualifizierte Installationsunternehmen (Vertragsinstallationsunternehmen). Oft gibt es eine Liste auf der Website des Wasser­versorgungs­unternehmens. Wenn Sie Ihren Wasserversorger nicht kennen: Ein zentrales Verzeichnis für die Suche nach dem zuständigen Wasserversorger gibt es unter www.wasserhaerte.de.

Alternativ finden Sie mit der SHK-Handwerkersuche www.wasserwaermeluft.de/handwerkersuche/ des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bundesweit einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Fragen Sie den Fachbetrieb, ob dieser ein Vertragsinstallationsunternehmen im Sinne der Ortssatzung oder im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fachwasser (AVBWasserV) ist, denn nur diese dürfen an der Trinkwasser-Installation arbeiten.

Der richtige Umgang mit Trinkwasser und der Trinkwasser-Installation

Für private Haushalte, Mieter und Wohnungseigentümer

Wie Gehe ich mit meinem Trinkwasser im Alltag richtig um?
Jede Person sollte den richtigen Umgang mit dem Trinkwasser beachten. Es sollte zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken nur frisches, klares Wasser verwendet werden. Ein stetiger Wasseraustausch ist hierbei wichtig.

Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA): Lassen Sie morgens vor jedem Gebrauch, spätestens jedoch nach 4 Stunden ohne Nutzung, das Trinkwasser ablaufen, bis es gleichbleibend kühl ist:

 

Vermeidung von Stagnation
Warum:

Möglichkeit, dass sich Stoffe aus den Werk-/Betriebsstoffen der Trinkwasser-Installation im Trinkwasser lösen; ggf. auch Anreicherung von Bakterien möglich.

Maßnahme:
Nach längeren Zeiten ohne Wasserentnahme (Bsp. Geschäftsreisen, Urlaub etc.) sollten alle Entnahmearmaturen (Kalt- und Warmwasser) nacheinander für kurze Zeit voll geöffnet werden (ca. 5 Minuten), um einen vollständigen Wasseraustausch durchzuführen.

 

Legionellen
Prüfen Sie, ob Sie im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. als Vermieter) als Betreiber einer Trinkwasser-Installation verpflichtet sind, Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Hinweise hierzu finden Sie auf folgender, regelmäßig aktualisierter Internetseite des DVGW, z.B. in der Frage-und-Antwort-Liste (FAQ): www.dvgw.de/legionellen/

 

Vom Grundwasser bis zu mir nach Hause – Verantwortung beim Versorger
In Norddeutschland wird das Trinkwasser zum überwiegenden Teil aus Grundwasser gewonnen. Von dort gelangt es, über die Aufbereitung im Wasserwerk, bis zu Ihnen nach Hause in die Rohre der Trinkwasser- Installation. Durch die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gilt das Trinkwasser als eines der bestkontrollierten Lebensmittel in Deutschland und es ist keine weitere Aufbereitung bei Ihnen zu Hause notwendig. Die Verantwortung des Wasserversorgungsunternehmens (WVU) für die hygienisch einwandfreie Qualität des Trinkwassers endet an der Hauptabsperreinrichtung eines jeden Hauses, bzw. in Hamburg an der Grundstücksgrenze.

Die Analyseergebnisse des Trinkwassers sind bei jedem Wasserversorgungsunternehmen, häufig auch direkt auf der Homepage, einsehbar.

 

Trinkwasser-Installation – Verantwortung beim Betreiber
Ab dem Übergabepunkt ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität bis zur letzten Zapfstelle im eigenen Haus erhalten bleibt und keine störenden Rückwirkungen auf das öffentliche Netz erfolgen (§ 15 AVBWasserV).

Betreiber einer Trinkwasser-Installation sind z.B. Grundstückseigentümer, Hausbesitzer oder Vermieter. Kurz gesagt, derjenige, der eigene Entscheidungshoheit über die Anlage hat.

 

 

Arbeiten an der Trinkwasser-Installation
Achten Sie als Betreiber einer Trinkwasser-Installation auf folgendes:

  1. Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nach § 12 AVBWasserV nur durchgeführt werden von:
  • Installationsunternehmen, welche ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen und dann beim Wasserversorgungsunternehmen als berechtigt eingetragen werden. Diese „Vertragsinstallationsunternehmen“ (VIU) sind im Regelfall die Handwerker bzw. „Installateure“ vor Ort und können sich diesbezüglich ausweisen.
  • dem Wasserversorgungsunternehmen selbst.

Der Betreiber selbst darf keinen Eingriff an der Trinkwasser-Installation vornehmen und sollte sich an das Installationsunternehmen (VIU) wenden.

  1. Verwendung trinkwassergeeigneter Bauteile. Dies wird z.B. durch eine   Herstellerbescheinigung oder DIN-DVGW-Kennzeichnungen bestätigt,  welche folgendermaßen zu erkennen sind:

Bleirohre sind zum Transport von Trinkwasser nicht geeignet. Diese sollten zum Schutz der eigenen Gesundheit entfernt werden. Wird durch die Anwesenheit von Bleirohren der Grenzwert aus der TrinkwV überschritten, wird die Entfernung der Bleirohre zur Pflicht.

 

Einweisung in die Trinkwasser-Installation
Eine Einweisung erfolgt durch den Installateur, der in das Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens (VIU) eingetragen ist und die Trinkwasser-Installation erstellt/ergänzt/verändert hat. Der Betreiber wird mit der Betriebsweise der Anlage vertraut gemacht und erhält ein Abnahmeprotokoll sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen.