CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
„Finnische Methode“ als Berechnungsgrundlage
Wichtig dabei:
Die bisher von enercity angewandte Berechnungsmethode, die sogenannte Carnot-Methode, ist grundsätzlich weiterhin zulässig und regelkonform. Sie erfasst sachgerecht die Vorteile der Fernwärme aus Kraftwärme-Kopplung und die damit einhergehenden CO2-Einsparungen gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme und Strom.
Durch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz allerdings wurde nun eine andere Methodik, die sogenannte “Finnische Methode”, für die Abrechnung der Fernwärme gesetzlich verpflichtend. Bei dieser Methode sind die CO2-Werte und die damit verbundenen CO2-Kosten höher. Sie werden nach einem in diesem Gesetz festgelegten Schlüssel zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Mieter profitieren davon.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz soll Immobilienbesitzer und insbesondere Vermieter durch höhere CO2-Kosten motivieren, mehr in verbrauchssenkende Maßnahmen bei den Gebäuden zu investieren.
Was passiert jetzt?
enercity hat die geforderte Methode der CO2-Berechnung nun erstmals in der Abrechnung angewandt. Auch unter den neuen gesetzlichen Bedingungen erweist sich der konsequente Weg von enercity in die klimaneutrale Fernwärme als absolut richtig, weil dadurch die CO2-Werte und die damit verbundenen Kosten sinken. Bis 2035 wird die Fernwärme bei enercity klimaneutral sein.