Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des enercity Backends für Ladestationen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung für die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch enercity zur Ladung von Elektrofahrzeugen an Ladestationen („Ladeleistungen“).

1.2 Der Text dieser AGB wird durch enercity gespeichert und dem Kunden auf Wunsch auch nachträglich elektronisch zur Verfügung gestellt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und hiermit zurückgewiesen, sofern enercity diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und enercity kommt zustande als Einzelvertrag („ad-hoc-Beladung“) indem der Kunde entweder den QR-Code an der Ladestation scannt, auf der sich daraufhin öffnenden Website („Webshop“) von enercity, soweit abgefragt, die gewünschte Steckerart auswählt und die Daten inklusive Abwicklung der Zahlung vervollständigt und absendet oder durch die Nutzung des, soweit vorhanden, Paymentterminals und Eingabe aller erforderlichen Daten und endet mit Abschluss des einzelnen Ladevorgangs. Nach Eingabe der Daten und Freigabe des Anbieters der gewählten Zahlungsmethode schaltet enercity die Ladestation frei (Angebot) und der Kunde kann den Ladevorgang innerhalb von höchstens 60 Sekunden durch Entnahme der ersten Wh einleiten (Annahme).

2.2 enercity verzichtet im Rahmen des Vertragsschlusses nach Ziffer 2.1 auf den Zugang der Annahmeerklärung.

2.3 enercity ist berechtigt, Ladeleistungen und sonstige Leistungen im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden auch durch Dritte zu erbringen.

3 Belieferung mit Ladestrom

3.1 enercity beliefert den Kunden an den Ladestationen mit Ladestrom, sofern ein Vertrag über die Belieferung gemäß Ziffer 2 zustande gekommen ist und der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten gemäß Ziffer 4 nachgekommen ist.

3.2 Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Ladeleistungen an den Ladestationen steht unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten an den Ladestationen, der Betriebsfähigkeit der Ladestationen und etwaiger temporärer oder sonstiger Einschränkungen der Verfügbarkeit, einschließlich einer etwaigen Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung der Ladestation aufgrund oder in Folge einer Störung des Netz- oder Messstellenbetriebes.

4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Kunde wird alle zur Abwicklung des Vertrages auf Nutzerseite erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Er ist insbesondere verpflichtet, - das Elektrofahrzeug vorschriftsgemäß mit der Ladestation zu verbinden und nur den gesetzlichen Anforderungen genügendes und zu seinem Fahrzeug passendes Zubehör (z.B. Kabel) zu verwenden; - das Ladekabel und die Steckvorrichtungen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Insbesondere dann, wenn Beschädigungen, Knicke, Risse, Blankstellen usw. festgestellt werden, darf das Ladekabel auf gar keinen Fall verwendet werden. Im Übrigen sind die Herstellerangaben zu beachten. Das Ladekabel muss mindestens mit einem CE-Kennzeichen ausgestattet sein; - enercity Mängel oder Fehlfunktionen an den Ladestationen unmittelbar (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme anzuzeigen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Stellplätze an den Ladestationen ausschließlich für die Dauer des Ladevorgangs zu nutzen. Eine Dauerbelegung dieser Sonderstellplätze ist untersagt

5 Vergütung für Ladeleistungen

5.1 Für die Inanspruchnahme von Ladeleistungen zahlt der Kunde eine Vergütung gemäß den auf der Website (bei Verwendung des QRCodes) oder auf der Ladestation (bei Verwendung des Paymentterminals) vor dem Ladevorgang angezeigten Preisen. Bei den angezeigten Preisen handelt es sich um Brutto-Preise.

5.2 Ladeleistungen werden nach geleisteter kWh und gegebenenfalls anfallender Blockiergebühr und/oder Session-Fee abgerechnet.

5.3 Die Ladeleistung wird unmittelbar nach dem Laden, in der Regel jedoch 24 Stunden nach Ende des Ladevorgangs abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt über die gewählte Bezahlvariante. Bei Abrechnung des Ladevorgangs wird bei der Authentifizierung an der Ladestation für die Dauer des Ladevorgangs ein vor Beginn des Ladevorgangs auf der Ladestation, im Webshop oder auf dem Paymentterminal dargestellter Vorautorisierungsbetrag auf der Zahlungskarte bzw. beim online-Payment-Anbieter des Kunden reserviert.

5.4 Dem Kunden wird bei Nutzung des Webshops nach Beendigung des Ladevorgangs eine Rechnung per E-Mail zugestellt. Zu diesem Zweck wird die E-Mail-Adresse des Nutzers vor dem Ladevorgang abgefragt. Bei Nutzung des Paymentterminals kann der Kunde bei Bedarf, einen Beleg über eine Website nach Eingabe von Informationen zum Ladevorgang herunterladen. Die dazu erforderliche URL wird im Display der Ladestation angezeigt.

6 Haftung

6.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet enercity bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 enercity haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet enercity nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) und beschränkt auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieses Absatzes ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.

6.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in dieser Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden gemäß § 823 BGB.

6.5 Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleiben von dieser Ziffer 6 unberührt.

6.6 Soweit die Haftung von enercity nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von enercity.

6.7 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs, einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV). Eine Haftung von enercity besteht in diesen Fällen nicht.

6.8 Die Ladestationen versorgen Fahrzeuge zuverlässig mit Strom, wobei die endgültige Ladegeschwindigkeit vom Batteriemanagementsystem und der Konfiguration des Fahrzeugs abhängig ist. Die Ladegeschwindigkeit wird außerdem von weiteren Faktoren, wie dem Batteriemodell und dessen Zustand sowie dem aktuellen Ladezustand und der Umgebungstemperatur, beeinträchtigt. Aktuell können noch nicht alle Elektrofahrzeuge mit der maximal verfügbaren Leistung unserer Stationen laden. Das Batteriemanagementsystem des Fahrzeugs kontrolliert die aufgenommene Ladeleistung und ist letztlich verantwortlich für den Schutz und Erhalt der Lebensdauer der Batterien im Fahrzeug. Es ist wichtig anzumerken, dass ein regelmäßiges Überlasten der Batterie mit zu viel Ladeleistung oder unpassender Ladekonfiguration die Lebensdauer der Batterien bei defektem Batteriemanagementsystem garantierelevant verkürzen kann. Wir empfehlen, sich vor Nutzung mit den Bestimmungen des Fahrzeugherstellers vertraut zu machen. Diese geben Aufschluss über Vorgehensweisen beim Laden des Fahrzeugs sowie dessen Kompatibilität mit Ladeangeboten und dessen Leistungsverfügbarkeit.

7 Support

7.1 Für alle Fragen und Störungen (z.B. in Zusammenhang mit der Abrechnung), die im Rahmen der unter diesem Vertrag erbrachten Ladeleistungen aufkommen, stellt enercity ein Call Center bereit, das unter folgender Rufnummer erreichbar ist: 0511 430-3113.

7.2 Alternativ kann sich der Kunde auch per E-Mail an den Support von enercity unter fahrstrom@enercity.de wenden

8 Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

enercity AG
Elektromobilität
Glockseeplatz 1
30169 Hannover