Wind in der Wedemark

Grüne Energie aus der Wedemark und Burgwedel. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand!

Volle Windkraft voraus

Erneuerbare Energien aus der Region verringern unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, erhöhen unsere Versorgungssicherheit und stabilisieren den Energiepreis. Deshalb packen wir die Energiewende direkt an und treiben die Errichtung neuer Windparks in der Region Hannover voran. In der Wedemark und Burgwedel werden wir 36 Windenergieanlagen auf Höhe der Anschlussstelle Berkhof bauen, östlich der A7. In der aktuellen Planung besteht der Windpark aus drei Teilflächen im Bereich Berkhof und Elze.

 

Die Errichtung dieses Windparks trägt dazu bei, die Menschen in der Region Hannover mit Strom aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Mit einer Gesamtleistung von etwa 188,16 Megawatt stellen wir Energie für circa 150.600 Haushalte zur Verfügung. So unterstützen wir die Gemeinde Wedemark und die Stadt Burgwedel dabei, ihre Klimaziele zu erreichen. Ein großer Schritt in Richtung grüne Zukunft.

188,16 Megawatt installierte Leistung

...hat der gesamte Windpark zukünftig.

150.600 Haushalte

...können aus diesem Projekt mit Energie versorgt werden.

140.000 Tonnen CO₂

...sparen wir jährlich durch den Einsatz von erneuerbaren Energien ein.

Wind im Forst

Wetterextreme und Trockenheit stellen nicht nur die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen, sondern auch Wälder und Forstbetriebe. Windenergie kann den Forstbetrieben helfen und ein sicheres und kalkulierbares Einkommen sichern. Dies befähigt die Betriebe wiederum in ihre Wälder zum ökologischen und klimaresistenten Umbau zu investieren und diese damit auch für die Allgemeinheit zu sichern.

Die Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten in Forstflächen bedürfen immer einer besonders sorgfältigen räumlichen und technischen Planung. Dabei muss Fachwissen aus Forstwirtschaft, Naturschutz, Logistik und Landschaftsplanung eingebracht werden. Das Team von enercity hat diese Expertise.

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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark

Damit neue Windkraftanlagen in der Wedemark errichtet werden können, ist unter anderem eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wedemark notwendig. Nachdem der Gemeinderat im März 2023 das Verfahren beschlossen hatte, wird vom Mitte September bis Ende Oktober 2023 die Öffentlichkeit beteiligt. Den Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans finden Sie unter diesem Link.

 

Hinweis: Die Gemeinde Wedemark entscheidet über das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Wir verlinken lediglich zur Information. Sämtliche Terminfristen und rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte ausschließlich der Webseite der Gemeinde Wedemark.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Raumordnungsprogramm der Region Hannover (3. Entwurf der 5. Änderung)

Wo dürfen Windkraftanlagen in der Region Hannover errichtet werden, und wo nicht? Unter anderem diese Fragen beantwortet das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover. Zurzeit findet die Öffentlichkeitsbeteiligung für den 3. Entwurf der 5. Änderung des RROP statt. Die Unterlagen und Erläuterungen finden Sie unter diesem Link.

Hinweis: Die Region Hannover entscheidet über das Verfahren zur Änderung des Raumordnungsprogramms. Wir verlinken lediglich zur Information. Sämtliche Terminfristen und rechtliche Informationen entnehmen Sie bitte ausschließlich der Webseite der Region Hannover.

 

Häufig gestellte Fragen

Die Errichtung eines neuen Windparks in der Region wirft viele Fragen auf - das verstehen wir! Wir möchten, dass Sie diesem großen Projekt mit genau so viel Freude entgegen blicken können wie wir. Deshalb gehen wir so transparent wie möglich, mit den Fakten um. 

Projektüberblick


Wie groß soll der Windpark „Wind in der Wedemark“ werden?

In dem Windpark, bestehend aus drei Projektgebieten sollen bis zu 36 Windenergieanlagen entstehen, 16 davon im Forst. Es ist das größte Windenergie-Projekt in der Region Hannover. Die einzelnen Anlagen werden im Fuhrberger Feld (Gemeinde Wedemark/Stadt Burgwedel) errichtet. Dabei liegen 34 der geplanten Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Wedemark, zwei auf dem Gebiet der Stadt Burgwedel.



Wie wurden die geplanten Standorte ausgewählt?

enercity Erneuerbare hat passende Flächen entsprechend den Bundesvorgaben identifiziert. Die Projektgebiete in der Wedemark sind nach geltendem Recht für die Windenergienutzung geeignet. Einzelne Faktoren innerhalb der Gebiete benötigen eine intensive Abwägung. Dies kann über eine umsichtige Planung gelöst werden. Bei der Planung und Errichtung der Windenergieanlagen wird auf die spezifischen Bedingungen der Standorte Rücksicht genommen. Es liegt in unserem Interesse, dass Windenergieanlagen in Nutzwäldern nachhaltig und umweltschonend errichtet werden. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Anlagen ohne schädliche Umwelteinwirkungen zu errichten, zu betreiben und nach der Nutzung rückzubauen. Bei den für die Planung betrachteten Forstflächen handelt es sich um mit Nährstoffen vergleichsweise schwach versorgte Standorte, die nach der Niedersächsischen Landesraumordnung bei Waldstandorten bevorzugt in Anspruch genommen werden sollen – dem kommen wir nach. Aufgrund der Wassergewinnung in der Region findet sich vor Ort ein gut ausgebautes Wegenetz, welches für den Aufbau und Betrieb der Windenergieanlagen genutzt werden kann.



Wann soll der Windpark in Betrieb gehen?

Momentan befindet sich das Projekt in der Planungsphase (Windparkflächen, mögliche Standorte). Derzeit findet die Auswahl der Projektgebiete und die technische Planung statt. Daran schließt sich – voraussichtlich im 4. Quartal 2024 – das Genehmigungsverfahren an. Die ersten Windenergieanlagen sollen 2027 in Betrieb gehen. Interessierte können sich während des gesamten Prozesses jederzeit zum aktuellen Planungsstand informieren, z.B. auf dieser Website oder im Gemeindeblatt.



Welche Windräder sollen errichtet werden?

Im Projektgebiet sollen Anlagen des deutschen Herstellers ENERCON errichtet werden. Da der Windpark sowohl auf Freiflächen als auch im Forst stehen wird, variieren die Nabenhöhen (d.h. der Abstand zwischen Boden und der „Nase“ der Anlage) leicht, um die notwendigen Abstände zur Vegetation einzuhalten. Für die Freiflächen werden mit Windenergieanlagen des Typs E-175 EP5 geplant, welche einen Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Nabenhöhe von 112 Metern aufweisen. Im Forst wird mit kleineren Anlagen des Typs E-138 EP3 geplant, welche einen Rotordurchmesser von 138 Metern sowie eine Nabenhöhe von 111 und 131 Metern haben.



Welches Unternehmen steht hinter dem Projekt „Wind in der Wedemark“?

enercity Erneuerbare mit Sitz in Leer, eine 100-prozentige Tochter des Energiedienstleisters enercity, plant, baut und betreibt den Windpark. Der Windpark soll auf Arealen von enercity und Flächen privater Eigentümer:innen entstehen. enercity zählt zu den größten kommunalen Energiedienstleistern Deutschlands (Stand: Geschäftsjahr 2022) und gehört zu den Vorreitern im Bereich Windenergie. Wir agieren seit Jahrzehnten nachhaltig vor Ort, versorgen Menschen der Region Hannover mit Trinkwasser und Energie und kümmern uns lokal zusammen mit Land- und Forstwirtschaft um umfassenden Grundwasserschutz.



Wie lang soll der Windpark in Betrieb sein?

Moderne Windenergieanlagen können bei fachgerechter und regelmäßiger Wartung bis zu 30 Jahre betrieben werden. Wie lang genau eine Anlage in Betrieb bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der nachgewiesenen Stand- und Betriebssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Sind Anlagenkomponenten zu anfällig oder technologisch überholt, wird der Ersatz älterer Anlagen durch moderne, effizientere Anlagen (so genanntes Repowering) erwogen.


Genehmigungsverfahren


Wer prüft, ob der Windpark gebaut werden darf?

Für den Windpark „Wind in der Wedemark“ ist bei der Region Hannover das Team Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt als Genehmigungsbehörde zuständig. Dieses Team koordiniert das Verfahren und beteiligt mehrere Behörden gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Die Genehmigungsbehörde fordert im Antragsprozess eine Reihe umfangreicher Gutachten ein, zum Beispiel zu Umwelt -und Naturschutz sowie Sicherheits- und Brandschutzkonzepte.

Die Genehmigungsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen einschließlich der Gutachten. Wenn alle Anforderungen erfüllt worden sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.



Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Für den Windpark „Wind in der Wedemark“ läuft das Verfahren in folgenden Schritten ab:

  • Erstellen der für den Genehmigungsantrag erforderlichen Gutachten durch qualifizierte Büros/Ingenieurbüros
  • Antragstellung durch enercity Erneuerbare
  • Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde
  • Eventuell Nachforderung von Unterlagen
  • Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Befristete Auslegung von Antrag und -unterlagen durch Genehmigungsbehörde
  • Erörterungstermin durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich
  • Entscheidung der Genehmigungsbehörde und öffentliche Bekanntgabe

 



Welche Unterlagen werden für das Genehmigungsverfahren erstellt?

Um über die Genehmigung eines Windparks zu entscheiden, holt der Vorhabenträger von unabhängigen Sachverständigen Gutachten ein. Diese werden dem einzureichenden Genehmigungsantrag beigelegt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Artenschutzgutachten (beurteilt Auswirkungen der Anlagen auf Tiere und Pflanzen, etwa Vögel und Fledermäuse, Flora & Fauna)
  • Schallgutachten (untersucht die mögliche Umgebungslärmbelastung)
  • Schattengutachten (die Beschattungsdauer an einem Wohnhaus darf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten)
  • Turbulenzgutachten (beurteilt die Stabilität der Windströmungen in der Umgebung der Windkraftanlage und damit die Standsicherheit)
  • Transportstudien (bewerten die Erreichbarkeit des Vorhabengebietes für den Transport der Anlagenkomponenten)
  • wasserrechtliche Genehmigung
  • Sicherheits-/ Brandschutzkonzepte

Die Genehmigungsbehörde fordert, falls für das jeweilige Projekt nötig, weitere Unterlagen nach.


Energiewende und Nachhaltigkeit


Wie viel CO₂ kann der Windpark Wedemark einsparen?

36 Windenergieanlagen der neuesten Generation mit bis zu 200 Meter Gesamthöhe, sparen an diesem Standort 143.400 Tonnen Kohlendioxid (0,38095t/Co2/MWh) im Vergleich zum aktuellen deutschen Strommix ein. Das entspricht etwa den durchschnittlichen CO₂-Emissionen von ca. 72.000 Mittelklasse-PKW im Jahr.



Wie viel Strom soll der Windpark produzieren?

Aktuell sind 36 Windkraftanlagen geplant. Insgesamt können sie rund 376,5 Giga-Wattstunden (GWh) jährlich produzieren. Damit ließen sich etwa 150.600 Haushalte (2,5 MW/Haushalt) dezentral mit Energie versorgen.



Was passiert mit den Anlagen, wenn das Laufzeitende erreicht ist?

Kommt ein Weiterbetrieb nicht mehr in Frage, werden die Windenergieanlagen entweder durch modernere ersetzt oder vollständig, das heißt einschließlich des Fundaments, zurückgebaut. Dieser Rückbau wird von der Genehmigungsbehörde kontrolliert und ist finanziell bereits vor Baubeginn durch eine Bankbürgschaft abgesichert.


Wasser und Boden


Werden für den Windpark neue Wege gebaut?

Soweit möglich, nutzen wir bereits vorhandene Wege. Da vor allem beim Aufbau der Anlagen auch Schwerlastfahrzeuge die Wege befahren, werden sie nach Bedarf ertüchtigt. Teilweise müssen auch neue Wege geschaffen werden. Diese werden aus wasserdurchlässigem und schadstofffreiem Schotter gebaut, um keine Flächen unnötig zu versiegeln.



Werden die neuen Wege das Gebiet versiegeln?

Nein, die neuen und ertüchtigten Wege werden ausschließlich aus wasserdurchlässigen Baumaterialien hergestellt und verdichtet. Sie versiegeln die Fläche nicht. Ausgenommen sind extra zu diesem Zwecke hergestellte Umfüll- und Lagerflächen. Diese können erforderlich sein, um das Trinkwasser während der Baumaßnahme zu schützen.



Warum soll der Windpark im Wasserschutzgebiet gebaut werden?

Der Windpark wird ausschließlich in der Wasserschutzzone 3 gebaut, der niedrigsten aller drei Schutzklassen. In dieser liegen heute schon Industriegebiete, Siedlungen, Agrarbetriebe und Bestandswindparks. Die neuen Anlagen erfüllen alle notwendigen Auflagen durch die Genehmigungsbehörden und werden außerhalb der für den Gewässerschutz relevanten 50-Tage-Linie (diese beschreibt die Dauer des Wasserlaufs aus dem Gebiet bis zum Brunnen) stehen.

Die energiewirtschaftliche Nutzung des Gebietes ermöglicht eine sichere, dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien mit einem größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung. Die aktuelle Bundesgesetzgebung schafft zudem den regulatorischen Rahmen für die Anpassung der entsprechenden Landesgesetze.



Welche Vorgaben gibt es, um das Grundwasser zu schützen?

enercity gibt sich selbst strenge Vorgaben, denn als größter Trinkwasserversorger der Region gehen wir selbstverständlich sehr sorgfältig mit dieser Ressource um. Eine Sicherheitsprüfung stand ganz am Anfang der Planungen.

Grundsätzlich ist der Schutz des Grundwassers über das Wasserhaushaltsgesetz, weitere Gesetze wie die Grundwasserverordnung und über entsprechende Verordnungen mit Auflagen für Maßnahmen in Wasserschutzgebieten geregelt. Auskunft über detaillierte Anforderungen zum Bau, Betrieb, der Unterhaltung und ggf. dem Rückbau von Windenergieanlagen geben beispielsweise folgende Merkblätter:

  • Grundwasserschutz beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen - Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
  • Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) an Windenergieanlagen (WEA) - Bund-Länder-Arbeitskreis „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS), 2023

Neben unseren eigenen Kriterien erfüllen die geplanten Anlagen auch alle gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich:

Windenergieanlagen unterliegen immer der so genannten „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sie legt Schutzmaßnahmen fest, zum Beispiel:

  • wasserdichte Auffangwannen oder Auffangsysteme innerhalb der Windenergieanlagen, um mögliche Schadstoffe bei Unfällen aufzufangen
  • regelmäßige Kontrollen, um sicherzustellen, dass keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen
  • eine detaillierte Risikoanalyse vor Beginn der Bauarbeiten, die mögliche Gefahren für das Grundwasser identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegt

Die Genehmigungsbehörde fordert dafür ein Gutachten, bevor sie den Bau von Windrädern genehmigt. Die Wasserbehörde muss dem Vorhaben zustimmen.



Welche wassergefährdenden Stoffe sind in Windenergieanlagen enthalten?

In Windenergieanlagen (WEA) werden wassergefährdende Öle, Fette und Schmierstoffe sowie Isolierflüssigkeiten in Kühlsystemen verwendet. Die für das Projekt ausgewählten Anlagen sind so konstruiert, dass der notwendige Einsatz von wassergefährdenden Stoffen auf ein Minimum reduziert wird: ein direktgetriebener Ringgenerator ohne Getriebe spart große Mengen an Getriebeöl; elektromechanische Komponenten in den Verstellvorrichtungen minimiert die benötigte Hydraulikflüssigkeit.

Es werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, um den Kontakt dieser Stoffe mit den Gewässern zu verhindern.



Beeinträchtigen Windenergieanlagen das Trinkwasservorkommen in der Wedemark?

Nein, denn für den Bau von Windrädern in Wasserschutzzonen – auch in der hier vorliegenden niedrigsten Schutzzone - gelten besonders strikte Vorschriften und Richtlinien, um den Grundwasserschutz sicherzustellen. Daran halten wir uns vollumfänglich – auch in unserem eigenen Interesse als größter Trinkwasserversorger der Region. Durch die sorgfältige Auswahl des Anlagentyps und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen stellen wir sicher, dass keinerlei (schädlicher) Eintrag in das Gewässer stattfindet.

Eine Beeinträchtigung des Trinkwasservorkommens kann durch potenziell für die Trinkwassergewinnung nicht mehr zur Verfügung stehendes Grundwasser entstehen – dieser Mangel kann unterschiedliche und windkraftunabhängige Ursachen haben. Dazu zählen sowohl die Menge beeinträchtigende Nutzungen als auch grundwasserkontaminierende Maßnahmen.

Eine Beeinträchtigung hinsichtlich der Menge durch die Errichtung von Windenergieanlagen ist in der Regel auszuschließen, da die überbaute bzw. versiegelte Fläche durch Windenergieanlagen gering ist. Das Risiko der qualitativen Beeinträchtigung des Trinkwasservorkommens nimmt mit dem Grad der Einhaltung der Vorgaben zum Schutz des Grundwassers ab.

Bei Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten dürfen keine wassergefährdenden Stoffe in den Boden oder in Gewässer gelangen.

Das betrifft:

  • Bau- und Baustelleneinrichtung mit potenzieller Einbringung von Schadstoffen in den Untergrund/Boden durch den Bau der Zuwegungen, Kabeltrassen und Fundamenten
  • Einsatz von wassergefährdenden Stoffen (Schmiermittel, Kühlmittel und Reinigungsmittel) bei Aufbau, Betrieb und Wartung der Anlagen
  • Havariefälle bei Windenergieanlagen, die zum Eintrag wassergefährdender Stoffe führen können

Für alle genannten Punkte gilt es, (bau-)technische und/oder organisatorische Lösungen vorzusehen, so dass das Risiko für eine Gefährdung des Grundwassers minimiert wird. Je größer die Entfernung zwischen einer Windenergieanlage und einem Förderbrunnen ist, umso mehr Zeit bleibt für das Ergreifen von gegebenenfalls erforderlich werdenden Maßnahmen. Daher ist die Errichtung von Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II aus Sicht des vorbeugenden Grundwasserschutzes auszuschließen. In der Zone I gilt jedoch ein absolutes Verbot für eine Vielzahl an Handlungen.


Mensch und Natur


Warum planen wir einen Windpark im Landschaftsschutzgebiet (LSG)?

Für die sichere, dezentrale Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist es wichtig, die Anlagen vor Ort zu errichten. So wird der Strom dort erzeugt, wo er auch verbraucht wird. Das vermeidet Leitungsverluste und macht den Bau zusätzlicher Trassen unnötig. Auch ermöglichen die von uns geplanten Standorten größere Abstände zur Wohnbebauung.

Die Bundesregierung misst dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien große Bedeutung bei, um die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ermöglicht sie es deshalb, Windräder auch in Landschaftsschutzgebieten zu errichten. Dafür müssen diese als Windenergiegebiet ausgewiesen sein und damit Vorgaben zum Artenschutz, Gewässerschutz etc. einhalten.



Wie viel Wirtschaftsforst wird für das Projekt entnommen?

In der Bauphase muss für eine Windenergieanlage etwa 1 Hektar Forst entnommen werden. enercity Erneuerbare plant in dem Windgebiet Vorhebewerk insgesamt 15 Windenergieanlagen für die 15 Hektar Forst zu entnehmen sind.  Das Windgebiet Vorhebewerk ist in der Raumordnung in dem Gebiet Rundshorn (in der Raumordnung als Gebiet 54 hinterlegt) enthalten und ist östlich der Autobahn 338 Hektar groß.

Je Windenergieanlage wird für die Bauphase ein Hektar Forst, dies entspricht 10.000 Quadratmetern entnommen. Davon müssen dauerhaft 1.500 Quadratmeter für Service und Wartung freigehalten werden. 2.600 Quadratmeter werden im Bundesdurchschnitt für die Zuwegungen benötigt. 500 Quadratmeter nimmt das Fundament in Anspruch, dieser Bereich ist vollversiegelt. Das sind im Bundesdurchschnitt 4.100 Quadratmeter, die zeitlich begrenzt, also während der Betriebsdauer der Windenergieanlagen, von Bewuchs freizuhalten sind und auf deren Flächen Wasser versickern kann. 5.400 Quadratmeter können nach der Bauphase an Ort und Stelle hochwertig aufgeforstet werden. Sollte durch diese Aufforstung vor Ort nicht der vollständige Ausgleich erzielt werden, führen wir weitere Ausgleichs- & Ersatzmaßnahmen für die zeitlich begrenzten in Anspruch genommenen Flächen von 4.600 Quadratmetern (je Windenergieanlage: für Service und Wartung, Zuwegung und Fundament) durch.



Wieviel Fläche wird für den Bau der Anlagen versiegelt?

Rund 1,8 Hektar werden zeitlich begrenzt vollständig versiegelt, wenn alle 36 geplanten Windkraftanlagen gebaut werden. Versiegelt wird der Bereich der Fundamente und Abfüllflächen, dies entspricht pro Windenergieanlage einer Fläche von max. 500 Quadratmetern - für den gesamten Park wären das ca. 1,8 Hektar. Dies entspricht 0,00006 % der Fläche des Wasserschutzgebietes mit einer Gesamtfläche von 31.456 Hektar. Die Flächen für Service, Wartung und Zuwegung sind teilversiegelt, sodass hier Wasser versickern kann.



Werden die entnommenen Waldflächen wieder aufgeforstet?

Ja, die entnommenen Forstflächen gleichen wir vollständig aus. Die Genehmigungsbehörde schreibt vor, welche Maßnahmen – bspw. Neupflanzungen – dafür nötig sind. Zwingend notwendige Eingriffe in Forstflächen gleichen wir vollständig aus und beabsichtigen, die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Wedemark umzusetzen. Ein Teil der Wiederaufforstung wird nach Rückbau der temporären Flächen direkt an den Anlagenstandorten erfolgen.



Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Ersatzmaßnahmen?

Im Rahmen unserer Planung prüfen wir, welche Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden können. Aktuell haben wir durch die Sicherung von Flächen in der Gemeinde Wedemark, Ökopunkte erworben, die als gesetzliche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Freiflächenbebauung angerechnet werden können. Ökopunkte stellen eine Quantifizierung der Ausgleichsmaßnahmen dar. Sie werden dafür eingesetzt, den Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren und auf ökologisch sinnvolle Weise auszugleichen.



Werden Vögel von dem Windpark beeinträchtigt?

Nein. Der Arten- und Naturschutz hat einen hohen Stellenwert, deswegen werden mögliche Auswirkungen auf die Populationen im Gebiet lebender Vogel- und Tierarten im Rahmen der Planungen umfassend untersucht.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen kann sein, dass einzelne Standorte nicht in Frage kommen, anders umgesetzt werden oder konkrete Maßnahmen zum Schutz einer vorkommenden Vogelart erforderlich sind - beispielsweise die Abschaltungen der Windenergieanlage während im Umfeld gemäht wird oder in bestimmten von der Behörde festgelegten Zeiträumen.



Werden Fledermäuse von dem Windpark beeinträchtigt?

Nein, denn es werden entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt. Laut Artenschutzleitfaden stehen alle vorhandenen Fledermausarten unter Schutz. Um sie bestmöglich zu schützen, schreibt die Genehmigungsbehörde zum Beispiel Abschaltzeiten der Anlagen vor, etwa nachts, bei wenig windigen Wetterlagen. Ein so genanntes Gondelmonitoring hilft in den ersten Betriebsjahren, die Fledermaus-Aktivitäten im Bereich der Windrad-Flügel zu untersuchen. Sie sind aussagekräftiger als Bodenuntersuchungen.


Finanzielle Beteiligung


Profitieren die betroffenen Gemeinden des Windparks finanziell?

Ja. Der Windpark muss Gewerbesteuer zahlen. Es verbleiben immer 90 Prozent der Gewerbesteuer in der Standortgemeinde der Windräder – das ist gesetzlich festgelegt. In diesem Projekt soll der Standort der Betreibergesellschaft auf der Seite der Gemeinde Wedemark angesiedelt sein, so dass 100 Prozent der Gewerbesteuer in der Wedemark verbleiben. Für die Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Burgwedel wird eine Betreibergesellschaft vor Ort angesiedelt, somit fallen auch in Burgwedel 100% der Gewerbesteuer für die dort stehenden Anlagen an.



Wie können Bürger:innen vom Windpark profitieren?

Für die in der Wedemark geplanten Windenergieanlagen gilt das seit April 2024 wirksame niedersächsische Beteiligungsgesetz. Dies sieht unter anderem eine feste Abgabe je Kilowattstunde vor. Das angestrebte Beteiligungsmodell von enercity für das Vorhaben hält alle verpflichtenden Vorgaben ein und geht sogar darüber hinaus. Wie die Wedemark und ihre Bürger:innen konkret finanziell profitieren, stellt enercity zeitnah ausführlich vor.

Windparks tragen dazu bei die lokale Energieversorgung für Bürger:innen zu erweitern und verringern die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Dies kann langfristig zu stabilen Energiepreisen beitragen und die Energieversorgungssicherheit verbessern.

Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen tragen Bürger:innen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zum Klimaschutz bei.



Wie können sich Bürger:innen bei dem Projekt einbringen?

Wir interessieren uns sehr für die Impulse und das Feedback der Bürger:innen zum geplanten Windpark. Auf dieser Website bleiben Sie informiert über dessen Fortschritt. Fragen können schriftlich an „fragen@enercity-erneuerbare.de“ eingereicht werden.

Beim vergangenen Infomarkt am 03. Juni 2023 im Schulzentrum Mellendorf hatten wir die Möglichkeit direkt vor Ort mit Bürger:innen ins Gespräch zu kommen. Den dort begonnenen konstruktiven Austausch möchten wir gerne fortsetzen.

Wir freuen uns auf Ihre Impulse, Hinweise und Fragen.


Digitaler Rundgang zum Projekt
Infotafel 1.3._Projektablauf
Infotafel1.4_Verordnungen
Infotafel1.5_Strombedarf
Infotafel1.7_Genehmigung
Infotafel2.1_oekologische_Fussabdruck
Infotafel2.3_Schatten

Haben Sie weitere Fragen zum Windprojekt?

Wir sind gerne für Sie da.