15. Juni 2023enercity PresseErneuerbare Energien
enercity schafft mehr Akzeptanz für Ausbau von Erneuerbaren durch Verdunkelung von Windenergieanlagen
- Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung vermindert Lichtimmissionen
- 130 Windenergieanlagen in 17 Windparks werden bis 2024 mit smarter Technik ausgerüstet
- enercity-CEO Dr. Susanna Zapreva: „Technologie minimiert Auswirkungen auf die Umwelt und schafft noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung“
enercity hat ihren ersten Windpark vollständig mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Die roten Leuchtfeuer der Anlagen im Windpark Groß Eilstorf (Walsrode) im niedersächsischen Heidekreis werden künftig nur noch aktiviert, wenn Luftfahrzeuge in einem Radius von zehn Kilometern geortet werden. Der Energiedienstleister enercity realisiert in 17 bestehenden Windparks mit insgesamt 130 Windenergieanlagen die Einrichtung, Genehmigung und Inbetriebnahme der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung. Mit ihrer Hilfe lassen sich Lichtimmissionen reduzieren.
Nachtkennzeichnung soll Akzeptanz von Windenergieanlagen steigern
„Windenergie ist ein Schlüssel zur Energiewende – diese wird vor allem in den Kommunen umgesetzt und kann nur gelingen, wenn lokale Maßnahmen wie Windparks auf breite Zustimmung bei Bürgerinnen und Bürgern stoßen. Die ausgewählte Technologie schafft Sicherheit für den Flugverkehr, minimiert die Auswirkungen auf die Umwelt und schafft noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung“, sagt enercity-CEO Dr. Susanna Zapreva.
Auch alle künftigen Windenergieanlagen von enercity werden mit der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet. Die Kosten für die Technik und den Betrieb der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sind ein Teil des geplanten Investitionsvolumens von rund 130 Mio. Euro, das enercity 2023 in den Bau und die Ertüchtigung von Windenergieanlagen investiert. Neben der Technik wurde an den Windenergieanlagen auch eine Infrarotkennzeichnung, die mit Nachtsichtgeräten für Piloten sichtbar sein muss, nachgerüstet.
Sicherheit geht vor
In allen Windenergieanlagen wird eine Transpondertechnik eingesetzt, die sich in Deutschland durchgesetzt hat. Sie zeichnet sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und wird deshalb auch in den meisten Bundesländern schnell genehmigt. Bei dieser Technik werden die Transpondersignale der Flugzeuge zur Erkennung von Luftverkehrsteilnehmern genutzt. Wird im Überwachungsraum ein Flugobjekt erkannt, hebt das Transponderempfängermodul das Signal zur Unterdrückung der Nachtkennzeichnung auf, sodass die Warnleuchten wieder aktiviert werden. Die Kommunikation zwischen Empfängermodul des Transponders und den Nachtkennzeichnungsanlagen wird in größeren Windparks über ein lokal aufgebautes Funknetz gewährleistet.
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung wird ab 2024 Pflicht
Der Gesetzgeber hat im Energiesammelgesetz eine Verpflichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen an Land und auf See eingeführt. Die Technologie soll dazu beitragen, die Akzeptanz und Zustimmung für den Ausbau von Windenergie an Land in der Bevölkerung zu verstärken. Neu- und Bestandsanlagen ab einer Höhe von 100 Metern müssen bis zum 1. Januar 2024 mit einer Einrichtung ausgestattet werden. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) werden alle Windenergieanlagen von der Nachrüstung erfasst, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen worden sind.