Aktuelle Ausbaugebiete Fernwärme

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Klimaneutral bis 2035

Die Stadt Hannover hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu sein – das bedeutet, bilanziell keinen zusätzlichen CO2-Ausstoß zu verursachen. Ein wichtiger Schritt hierbei ist der Ausbau von Fernwärme, um in zahlreichen Wohnungen zunehmend auf fossile Rohstoffe zu verzichten. Dies erfordert die Verlegung von Fernwärmeleitungen und teilweise neuen Wasserleitungen.

Wir verstehen, dass Straßenbauarbeiten Einschränkungen mit sich bringen und Fragen aufwerfen.

Erfahren Sie hier, wann und wo Baumaßnahmen beginnen und was es für Sie konkret bedeutet.

Ausbaugebiet Oststadt

Bauablauf_Ausbaugebiet_Oststadt_2024-06

Ab Juli 2024 beginnen die Bauarbeiten in der Oststadt im Bauabschnitt 1 (siehe Karte).

Eine bestehende Versorgungsleitung wird von der Berliner Allee entlang der Lister Meile bis zur Kreuzung Lister Meile/Friesenstraße verlängert. Parallel dazu beginnen Bauarbeiten auf der Lister Meile entlang des Weißekreuzplatzes sowie in der Eckerstraße und Kronenstraße. Im weiteren Verlauf der Bauarbeiten wird auch die Friesenstraße zwischen Lister Meile und Hamburger Allee sowie die Hallerstraße mit einer Fernwärmeleitung erschlossen.

Ab Spätherbst 2024 werden die Arbeiten an der großen Versorgungsleitung im Bauabschnitt 2 (siehe Karte) fortgesetzt. Dieser Abschnitt umfasst die Friesenstraße, Sedanstraße, Große Pfahlstraße und Fundstraße bis zur Bödeker Straße.

Im Verlauf der Maßnahme könnten auch weitere Straßenabschnitte betroffen sein.

Die Fertigstellung beider Bauabschnitte ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Bis dahin werden rund 1800 Meter neue Fernwärmetrasse in der Oststadt verlegt.

Die Straßensperrungen und das Verkehrskonzept werden in enger Abstimmung mit der Verkehrsbehörde geplant.

Weitere Informationen folgen.

Ausbaugebiet Vahrenwald-List

Bauablauf Ausbaugebiet Vahrenwald-List

Seit Mitte März 2024 laufen die Bauarbeiten in der Voßstraße. Aktuell werden die bestehenden Hauptwasserleitungen im unteren Teil der Voßstraße bis zum Bonifatiusplatz neu verlegt oder umverlegt.

Im Verlauf der Baumaßnahme kann es sein, dass auch andere Straßenabschnitte in den Fokus der Bauarbeiten rücken.

Die Straßensperrungen und das Verkehrskonzept werden in Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde geplant. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Wiederherstellung der Voßstraße Aufgabe von enercity.

Ein positiver Nebeneffekt: Die Straße erhält eine neue Oberfläche.

Aktuelle Informationen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln erfahren Sie hier

Allgemeine Baustellen-Informationen


Verkehrsführung

Die Verkehrsführung wird entsprechend ausgeschildert und die Ausschilderung jeweils aktuell angepasst.



Durchgangsverkehr/Vollsperrung

Bei den meisten Baustellen ist der Durchgangsverkehr möglich. Nur in Einzelfällen ist eine Vollsperrung nötig. Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort. Die Einfahrt in die Grundstücke wird weitestgehend aufrechterhalten.



Gehwege / Zugänge

Oft stehen Gehwege während der Bauphase nur einseitig zur Verfügung. Sollte auch dies nicht der Fall sein, werden die Fußgänger anderweitig geführt. Besonders bei größe­ren Straßen geschieht dies auf vom motorisierten Verkehr abgetrennten Wegen.

Der Zugang zu Wohnhäusern, Läden, Praxen, Apotheken, Kneipen, Restaurants, u. a. wird immer ermöglicht. Dafür werden Rohrgräben an notwendigen Stellen wie Haus­eingängen überbrückt z. B. mit Fußgängerbrücken. Gelegentlich kann es zu zeitlich begrenzten Einschrän­kungen kommen.



Einfahrten zu Garagen, Stellplätzen, 
Tiefgaragen auf den Grundstücken

So weit wie möglich versuchen wir die Einfahrt in die Privat­grundstücke zu gewährleisten. Während der Bauphase kann es jedoch dazu kommen, dass einzelne Einfahrten und Grundstücke stundenweise nicht erreichbar sind. Spätestens zum Feierabend und über das Wochenende werden solche Baugruben mit Stahlplatten abgedeckt und sind dann befahrbar.

Über längere Sperrungen einzelner Grundstücke werden wir die Anwohner:innen per Infozettel rechtzeitig informieren.



Rettungswege/
 Zufahrten für Rettungsfahrzeuge

Die Rettungswege werden freigehalten bzw. sind nutzbar. Auch die Anleiterbarkeit der Gebäude für die Feuerwehr, d. h. die Möglichkeit für einen 2. Rettungsweg über Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge wird selbstverständlich gewährleistet.



Zufahrten für Taxen, Pflegedienste, 
Lieferdienste

Bei Vollsperrungen ist kein Durchgangsverkehr gestattet. Taxen mit Anliegen dürfen zum Halten zu den Häusern fahren. Andere Dienstleister wie Pflege- und Lieferdienste werden anderweitig parken und ggf. weitere Wege auf sich nehmen müssen.

Vollsperrungen sind jedoch nur in Einzelfällen nötig.
Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort.



Parkmöglichkeiten

Meistens fallen alle Parkmöglichkeiten in den betroffenen Straßenabschnitten weg, da die Flächen für Baustellenein­richtungs- und Materiallagerflächen benötigt werden. Auch die Parkflächen und Parkbügel für Zweiräder werden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Einfahrt in die Grundstücke und damit auch zu Garagenhöfen und in Tiefgaragen auf den Grundstücken wird aufrechterhalten.



Öffentlicher Nahverkehr

Sofern Buslinien betroffen sind, werden diese umgeleitet und betroffene Haltestellen während der Bauzeit verlegt. Beachten Sie bitte die Hinweise an den Haltestellen, die nicht angefahren werden können, sowie die Ausschilde­rung der Sonderhaltestellen.



Müllabfuhr

Bei den meisten Baustellen ist die Müllabfuhr wie gewohnt möglich. Sollte dies nicht der Fall sein, informiert das Entsorgungsunternehmen gesondert über beispielsweise die Einrichtung zentraler Müllsammelstellen.



Umzug geplant?

Dann wird Ihr Umzugsunternehmen oder Sie privat sich auf längere Wege einstellen müssen, denn Umzugsfahrzeuge behindern beim Be- und Entladen die Baustellentätigkeit. Anträge auf Sperrung für den Umzug notwendiger Park­flächen werden aufgrund der Baumaßnahmen deshalb nicht genehmigt.



Baumaßnahmen am oder im Gebäude geplant?

Am Gebäude: Sofern Sie ein Gerüst im öffentlichen Verkehrsraum aufbauen müssen z. B. auf dem Gehweg, benötigen Sie eine Sondergenehmigung der Straßen­verkehrsbehörde. Bedenken Sie, dass es während der Baumaßnahmen von enercity zu straßenbaulichen Einschränkungen kommt und ggf. öffentliche Gehwege sowie Parkflächen nicht genutzt werden können.

Im Gebäude: Je nach Umfang der Straßenbauarbeiten gibt es meistens keine Parkmöglichkeiten am Haus. Die Handwerker müssen längere Wege in Kauf nehmen. Auch die Zufahrt für Bau- und Handwerkerfahrzeuge auf das Grundstück des betroffenen Gebäudes kann mehr oder weniger eingeschränkt sein.



Schmutz / Lärm

Bauarbeiten gehen leider nie sauber und geräuschlos über die Bühne. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden:

Telefon 0511.430.2332

enercity.de/fernwaerme-baumassnahmen

enercity AG · Glockseeplatz 1 · 30169 Hannover

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Allgemeine Baustelleninfo 
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